Hallo!!!
Unser Professor hat uns die Aufgabe gegeben, nachzuforschen, in welchen Ländern Europas' die Tierschutzgesetze nicht beachtet werden...
Bitte um Hilfe
([c]mögliche Antwort: Spanien: Stierkampf )
Unser Professor hat uns die Aufgabe gegeben, nachzuforschen, in welchen Ländern Europas' die Tierschutzgesetze nicht beachtet werden...
Bitte um Hilfe
([c]mögliche Antwort: Spanien: Stierkampf )
Wenn er verboten wäre, dann würde es nich ein so großes Ausmaß an Beteiligung annehmen...
Italien trotz den Tierschutzgesetzen werden immer noch Vögel gejagt und gegessen.
Dann solltest du mal anfangen Quellen zu posten. Was sind die EU Gesetze? Oder sind es eher EU Richtlinien?
Und diejenigen, die hier Länder posten, sollten Quellen angeben, die verfizieren, dass Stierkämpfe und Rodeos gegen diese EU Richtlinien verstoßen.
Sonst sag ich einfach "Bärentanzen in Rumänien!".
Und diejenigen, die hier Länder posten, sollten Quellen angeben, die verfizieren, dass Stierkämpfe und Rodeos gegen diese EU Richtlinien verstoßen.
Sonst sag ich einfach "Bärentanzen in Rumänien!".
Ich glaube er meint GESETZE!
Fuchsjagdt ist Zaubertinte: [leider] legal, gesetzlich erlaubt
Fuchsjagdt ist Zaubertinte: [leider] legal, gesetzlich erlaubt
Was ist den in Portugal bitte schön so schlimm am Stierkampf? o.O
Ein Stier kommt rein, prügelt ein paar Männer durch die Gegend, ein Stier geht raus...
Ein Stier kommt rein, prügelt ein paar Männer durch die Gegend, ein Stier geht raus...
Öhm...Alle Stiere werden getötet ôO
Ein Mann hält ein rotes Tuch und dahinter hält er einen Dolch und der Stier rennt in das Tuch und somit in den Dolch und dann war es ein Stier...
Ein Mann hält ein rotes Tuch und dahinter hält er einen Dolch und der Stier rennt in das Tuch und somit in den Dolch und dann war es ein Stier...
1. Kein Stier wird da getötet
2. Es gibt kein Mann mit einen Dolch da
3. Der Stier renn durch den Mann
4. Es gibt nichtmal ein rotes Tuch da.
Hätest du je im Leben zugeschaut, wüsstest du das du kompletten Quatsch laberst. -.-
2. Es gibt kein Mann mit einen Dolch da
3. Der Stier renn durch den Mann
4. Es gibt nichtmal ein rotes Tuch da.
Hätest du je im Leben zugeschaut, wüsstest du das du kompletten Quatsch laberst. -.-
Nunja, die Tiere werden gereizt, um dann auch aggressiv zu sein...Also, so toll ist das nicht, was die da machen.
(Willst ja eh nur dein nettes Spanien verteidigen ;))
(Willst ja eh nur dein nettes Spanien verteidigen ;))
Die Tiere werden nicht nur gereizt, sondern vor dem Kapf auch geschwächt. Vaseline in die Augen, damit sie nicht zu gut sehen, Vorher Sandsäcke in die Nieren fallen lassen, etc. Oder glaubt ihr, da stellt sich ein Männekiek hin und tritt allein gegen einen vollkommen fitten Stier an?
Im spanischen Stierkampf (auch: (Spanisch) Corrida genannt) wird der Stierkämpfer Torero (von Spanisch "Toro" = "Stier") genannt. Hauptelement ist, dass ein Torero den Stier hierbei mit einem flatternden Tuch anlockt und möglichst dicht an sich vorbeilaufen lässt. Wichtiger Teil des Stierkampfes ist die Form der Durchführung, das Ritual, das mit ihm einhergeht.
Der Stierkampf findet in einer Stierkampfarena statt, die meistens ausschließlich diesem Zweck dient. Am Anfang der Veranstaltung ziehen alle Beteiligten in die Arena ein und stellen sich dem Publikum vor.
Ein Präsidium wacht über den Kampf, dessen Präsident die Autorität erhalten hat, Stierkämpfe durchführen zu lassen. Laut den Reglements des Stierkampfes sollte dieser Präsident der Bürgermeister oder der Polizeichef der Stadt, in der der Kampf stattfindet, sein, jedoch ist diese Position unbeliebt, so dass häufig ein kleiner Beamter der Stadt das Amt übernimmt.
Zwei Reiter erbitten symbolisch den Schlüssel zur "Puerta de los Toriles", dem Tor der Kampfstiere, vom Präsidium.
Der eigentliche Kampf besteht aus drei Teilen ("Tercios"), die durch Hornsignale voneinander abgetrennt werden.
Im ersten Teil verwendet der "Matador" ("Töter"), die Hauptfigur des Stierkampfes, ein großes, meist purpurrotes und gelbes Tuch, um den Stier zu reizen und erschöpft zu machen. Zwei Lanzenreiter ("Picadores") verwunden hierbei den Stier im Nackenbereich, so dass er leichter getötet werden kann.
Im zweiten Teil treten die so genannten "Banderilleros" auf, deren Aufgabe es ist, dem Stier zwei lange, mit bunten Bändern versehene Spieße ("Banderillas") so in den Rücken zu stechen, dass sie hängen bleiben. Dies soll das Tier reizen, so dass er bereit ist für den dritten Teil. Sollte dieser zu erschöpft sein, werden manchmal größere, schwerere "Banderillas negras" verwendet, die stärkere Schmerzen bereiten. Der Einsatz dieser wird als Schande für den Stierzüchter betrachtet.
Im dritten, wichtigsten und letzten Teil tritt wieder der Matador auf, diesmal mit einem kleineren, dunkelroten Tuch und demonstriert, dass er Herrschaft über den Stier ausübt. Danach tötet er den Stier mit einem Degenstich in den Nacken. Sollte er dies nicht zuwege bringen, wird dies als große Schande betrachtet. Sehr selten werden außergewöhnlich mutige und starke Stiere begnadigt. Das Fleisch des toten Tieres wird verkauft und den Erlös erhalten traditionell karitative Einrichtungen.
Das Publikum bejubelt den Torero und gibt durch geschwenkte Taschentücher darüber Auskunft, ob es dem Torero als Zeichen der Ehre zugesteht, eine Ehrenrunde durchzuführen. Als besondere Trophäe kann er Matador ein Ohr, beide Ohren oder gar beide Ohren und den Schwanz des Stieres als Trophäe erhalten. Auch dem Stier wird Ehre zuteil, wenn er besonders angriffslustig, und in seiner Kondition außergewöhnlich ausdauernd war. Hierbei wird das tote Tier mit Pferden oder Eseln in einem großen Bogen durch den Ring geschleift.
Im April 2004 hat der Stadtrat von Barcelona eine Resolution verabschiedet, worin der Stierkampf als "grausame Praxis" bezeichnet wird. Die Regierung von Katalonien (zu dem Barcelona gehört) wurde aufgefordert, diese zu verbieten. Barcelona verfügte bis 2003 über zwei Stierkampfarenen.
Ich sagte schon: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten.
Am 15. September 2004 stimmte das britische Unterhaus für das vollständige Verbot der Fuchsjagd.
Viele Menschen sehen die Fuchsjagd als grausam und unzeitgemäß an, aber es fanden auch sehr große Demonstrationen (z. B. „Countryside Alliance March“ in London) statt, bei denen sich große Teile der Landbevölkerung gegen ein Verbot stark machten.
Am 18. November 2004 wurde vom Unterhaus durch die Verwendung eines Parliament Acts ein Gesetz verabschiedet, das die Hunde-Treibjagd ab 18. Februar 2005 in England und Wales verbietet. Die Countryside Alliance reichte allerdings sofort eine Klage gegen dieses Gesetz ein, die bei einer aufschiebenden Wirkung eine Verzögerung bis zu einem Jahr bringen kann.
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3616402_TYP6_THE_NAV_REF_BAB,00.html|Tagesschau
Stierkampf
Fuchsjagd
Btw.: In Frankreich gibt es ebenfalls noch Stierkämpfe.
Und wie gesagt, nach welchen Richtlinien wird das ganze jetzt bewertet? Nach spanischen Gesetzen ist Stierkampf nämlich noch KEINE Tierquälerei.
Schlachtung oder Tötung
§ 32. (1) Unbeschadet des Verbotes der Tötung nach § 6 darf die Tötung eines Tieres nur so erfolgen,
dass jedes ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst vermieden
wird.
(2) Die Schlachtung, Tötung, Verbringung, Unterbringung, Ruhigstellung, Betäubung und Entblutung
eines Tieres darf nur durch Personen vorgenommen werden, die dazu die notwendigen Kenntnisse
und Fähigkeiten besitzen.
(3) Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug ist verboten. Ist eine Betäubung
unter den gegebenen Umständen, wie etwa bei einer Notschlachtung, nicht möglich oder stehen ihr zwingende
religiöse Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft entgegen (rituelle
Schlachtung), so ist die Schlachtung so vorzunehmen, dass dem Tier nicht unnötig Schmerzen, Leiden,
Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
(4) Rituelle Schlachtungen dürfen nur in einer dafür eingerichteten und von der Behörde dafür zugelassenen
Schlachtanlage durchgeführt werden.
(5) Rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttiere dürfen nur vorgenommen
werden, wenn dies auf Grund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten
Religionsgemeinschaft notwendig ist und die Behörde eine Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung
erteilt hat. Die Behörde hat die Bewilligung zur Durchführung der rituellen Schlachtung nur dann zu
erteilen, wenn sichergestellt ist, dass
1. die rituellen Schlachtungen von Personen vorgenommen werden, die über die dazu notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen,
2. die rituellen Schlachtungen ausschließlich in Anwesenheit eines mit der Schlachttier- und
Fleischuntersuchung beauftragten Tierarztes erfolgen,
3. Einrichtungen vorhanden sind, die gewährleisten, dass die für die rituelle Schlachtung vorgesehenen
Tiere so rasch wie möglich in eine für die Schlachtung notwendige Position gebracht werden
können,
4. die Schlachtung so erfolgt, dass die großen Blutgefäße im Halsbereich mit einem Schnitt eröffnet
werden,
5. die Tiere unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden,
6. sofort nach dem Schnitt die Betäubung wirksam wird und
7. die zur rituellen Schlachtung bestimmten Tiere erst dann in die dafür vorgesehene Position gebracht
werden, wenn der Betäuber zur Vornahme der Betäubung bereit ist.
(6) Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat entsprechend dem anerkannten Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse durch Verordnung nähere Vorschriften über das Töten oder Schlachten
von Tieren zu erlassen. Er kann bestimmte Tötungs- oder Schlachtmethoden verbieten, von einer Bewilligung
abhängig machen, zulassen oder gebieten. Er hat insbesondere Regelungen über
§ 32. (1) Unbeschadet des Verbotes der Tötung nach § 6 darf die Tötung eines Tieres nur so erfolgen,
dass jedes ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst vermieden
wird.
(2) Die Schlachtung, Tötung, Verbringung, Unterbringung, Ruhigstellung, Betäubung und Entblutung
eines Tieres darf nur durch Personen vorgenommen werden, die dazu die notwendigen Kenntnisse
und Fähigkeiten besitzen.
(3) Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug ist verboten. Ist eine Betäubung
unter den gegebenen Umständen, wie etwa bei einer Notschlachtung, nicht möglich oder stehen ihr zwingende
religiöse Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft entgegen (rituelle
Schlachtung), so ist die Schlachtung so vorzunehmen, dass dem Tier nicht unnötig Schmerzen, Leiden,
Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.
(4) Rituelle Schlachtungen dürfen nur in einer dafür eingerichteten und von der Behörde dafür zugelassenen
Schlachtanlage durchgeführt werden.
(5) Rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Schlachttiere dürfen nur vorgenommen
werden, wenn dies auf Grund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer gesetzlich anerkannten
Religionsgemeinschaft notwendig ist und die Behörde eine Bewilligung zur Schlachtung ohne Betäubung
erteilt hat. Die Behörde hat die Bewilligung zur Durchführung der rituellen Schlachtung nur dann zu
erteilen, wenn sichergestellt ist, dass
1. die rituellen Schlachtungen von Personen vorgenommen werden, die über die dazu notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen,
2. die rituellen Schlachtungen ausschließlich in Anwesenheit eines mit der Schlachttier- und
Fleischuntersuchung beauftragten Tierarztes erfolgen,
3. Einrichtungen vorhanden sind, die gewährleisten, dass die für die rituelle Schlachtung vorgesehenen
Tiere so rasch wie möglich in eine für die Schlachtung notwendige Position gebracht werden
können,
4. die Schlachtung so erfolgt, dass die großen Blutgefäße im Halsbereich mit einem Schnitt eröffnet
werden,
5. die Tiere unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam betäubt werden,
6. sofort nach dem Schnitt die Betäubung wirksam wird und
7. die zur rituellen Schlachtung bestimmten Tiere erst dann in die dafür vorgesehene Position gebracht
werden, wenn der Betäuber zur Vornahme der Betäubung bereit ist.
(6) Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat entsprechend dem anerkannten Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse durch Verordnung nähere Vorschriften über das Töten oder Schlachten
von Tieren zu erlassen. Er kann bestimmte Tötungs- oder Schlachtmethoden verbieten, von einer Bewilligung
abhängig machen, zulassen oder gebieten. Er hat insbesondere Regelungen über
In Portugal gibt´s auch sowas wie Stierkämpfe. Aber wißt ihr, wer die Matadore sind? Genau, die Zuschauer. Einige, oder eher viele gehen da rein und ärgern den Stier so sehr, das der wütend wird und den anderen hinterherrennt. Aber ich bleib immer im Hintergrund. Hab kein Bock, das der Stier mich aufspießt, weil solche Stiere sind sehr aggressiv und sehr gefährlich. Aber sowas juckt die Leute nicht. Als ich im August in Portugal war, gab´s sowas in einem Rummelplatz, 2 bis 3 Kilometer von Lissabon entfernt. Ich hab mich bis 1.30 Uhr morgens in der örtlichen Spielhalle mit King of Fighters 98 vergnügt und um 2 Uhr morgens ging es los. Ich und mein Papa haben es uns eine Stunde lang angeschaut und danach bin ich noch bis 4 Uhr morgens in der Spielhalle gesessen und hab an irgendein Baller-Automat rumgeschimmelt( Ich glaub, das war ein Metal Slug Automat) bis um die Zeit, habe ich da rumgegammelt und gezockt und bin dann nach Hause gegangen. Hab bis 14 Uhr geschlafen.
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