Software: Reklamation & Garantiebestimmungen
Hab da mal ein kleines Anliegen. Wenn man im Urlaub (z. B. Bayern) bei einem Händler Software (z. B. Spiele) kauft, diese dann aber erst zu Hause ausprobiert (weil nicht anders möglich) und dort feststellt, das z.B der Datenträger einen Mängel aufweißt und damit nicht funktionstüchtig ist, wie funktioniert das dann mit der Reklamation? Könnte man dem Händler in diesem Fall auch die anfallenden Kosten (Versandkosten etc.) aufbrummen oder müsste man dafür selbst aufkommen, nur weil man die Software im Geschäft gekauft hat? Wie sieht es eigentlich bei Software mit den Garantiebestimmungen aus? Hat man auf Software ebenfalls 2 Jahren Garantie oder ist das wieder anders geregelt?
Hab da mal ein kleines Anliegen. Wenn man im Urlaub (z. B. Bayern) bei einem Händler Software (z. B. Spiele) kauft, diese dann aber erst zu Hause ausprobiert (weil nicht anders möglich) und dort feststellt, das z.B der Datenträger einen Mängel aufweißt und damit nicht funktionstüchtig ist, wie funktioniert das dann mit der Reklamation? Könnte man dem Händler in diesem Fall auch die anfallenden Kosten (Versandkosten etc.) aufbrummen oder müsste man dafür selbst aufkommen, nur weil man die Software im Geschäft gekauft hat? Wie sieht es eigentlich bei Software mit den Garantiebestimmungen aus? Hat man auf Software ebenfalls 2 Jahren Garantie oder ist das wieder anders geregelt?
Für die Versandkosten muss man immer selber gerade stehen - gibt nur wenige Ausnahmen.
"Software" ist an sich her meistens vom Umtausch ausgeschlossen wenn du sie "Geöffnet" hast.
Wenn die Software jedoch (wie du sagtest) SACHmängel aufweist, oder es sogar Materialmängel sind kannst du die Software umtauschen bzw. dein Geld zurückverlangen.
2 Jahre Garantie hat man meines Wissens nicht bei Software.
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"Software" ist an sich her meistens vom Umtausch ausgeschlossen wenn du sie "Geöffnet" hast.
Wenn die Software jedoch (wie du sagtest) SACHmängel aufweist, oder es sogar Materialmängel sind kannst du die Software umtauschen bzw. dein Geld zurückverlangen.
2 Jahre Garantie hat man meines Wissens nicht bei Software.
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wenn es sich um einen Fabrikatsfehler handelt, dann kann man auch die Portokosten verlangen;
allerdings nur dann;
Software ist ohne Garantie;
man hat allerdings wie überall 14 Tage Rüclgaberecht;
auch wenn es ausgepackt wurde;
selbst, wenn es das Geschäft anders sagt;
allerdings nur dann;
Software ist ohne Garantie;
man hat allerdings wie überall 14 Tage Rüclgaberecht;
auch wenn es ausgepackt wurde;
selbst, wenn es das Geschäft anders sagt;
Bei Software (und kopierbaren Medien, CDs etc.) kann eine Rückgabe wegen der Kopiergefahr nur dann stattfinden, wenn die Verpackung bzw. die Sicherheitssiegel unverletzt sind.
Das steht so gut wie überall in den AGBs. Man muss also ein Sachmangel an der Software nachgewiesen können.
Ach ja noch was... wenn deine Beschwerde gerechtfertigt ist, ist das Versandhaus gesetzlich verpflichtet dir das Porto zu erstatten.
Das steht so gut wie überall in den AGBs. Man muss also ein Sachmangel an der Software nachgewiesen können.
Ach ja noch was... wenn deine Beschwerde gerechtfertigt ist, ist das Versandhaus gesetzlich verpflichtet dir das Porto zu erstatten.
hm,
du hast nicht ganz unrecht;
aber es ist in Deutschland nunmal so, dass man ein 14 tägiges Rückgaberecht hat;
un dies gilt auch bei Software etc.
ich hatte mich selbst schon mit so einem thema auseinander gesetzt;
des ist etzt schon einige Zeit her;
damals hatte ich ein gutes Videobearbeitungsprog. gesucht; und mir wurde hier pinnacle empfohlen;
also hatte ich es mir für viel tuer Geld gekauft;
leider kam ich damit nicht zu rande und hatte mir dan magix zugelgt, mit dem ich auch immernoch arbeite;
deshalb hatte ich das Programm (Pinnacle)wieder vor zurück zu bringen;
und der aden (Media Markt) weigerte sich;
dies hatte sich dann einige Tage hingezogen, bis schielich der Laden klein bei gab;
da ich mir auch schrigtlich bestätigen ließ, dass man ein 14 tägiges Rückgaberecht hat;
du hast nicht ganz unrecht;
aber es ist in Deutschland nunmal so, dass man ein 14 tägiges Rückgaberecht hat;
un dies gilt auch bei Software etc.
ich hatte mich selbst schon mit so einem thema auseinander gesetzt;
des ist etzt schon einige Zeit her;
damals hatte ich ein gutes Videobearbeitungsprog. gesucht; und mir wurde hier pinnacle empfohlen;
also hatte ich es mir für viel tuer Geld gekauft;
leider kam ich damit nicht zu rande und hatte mir dan magix zugelgt, mit dem ich auch immernoch arbeite;
deshalb hatte ich das Programm (Pinnacle)wieder vor zurück zu bringen;
und der aden (Media Markt) weigerte sich;
dies hatte sich dann einige Tage hingezogen, bis schielich der Laden klein bei gab;
da ich mir auch schrigtlich bestätigen ließ, dass man ein 14 tägiges Rückgaberecht hat;
Nur ist das nicht immer so. Das 14 tägige Rückgaberecht ist ein Angebot vom Händler und steht in keinster weise im BGB. Ein gesetzliches Rückgaberecht hat nur der, der ein sogenanntes Haustürgeschäft gemacht hat. Bsp: im Internet einkaufen oder beim Staubsaugervertreter der nach Hause kommt kaufen. In allen anderen Fällen ist es nur der Service oder die Kulanz des Händlers.
Falsch;
ein 14 tägiges Rückgaberecht ist National geregelt;
genauso wie Europa weit eine 24 monatige Garantie auf Elektrogeräte gewährt werden muss;
das ganze ist unabhängig davon, was das Geschäft sagt;
es kann nur mehr Garantie oder Gewährleistungen vom Geschäft gewährt werden; jedoch niemals weniger;
da gilt das sogenannte günstikeitsprinzip, oder so ähnlich;
ein 14 tägiges Rückgaberecht ist National geregelt;
genauso wie Europa weit eine 24 monatige Garantie auf Elektrogeräte gewährt werden muss;
das ganze ist unabhängig davon, was das Geschäft sagt;
es kann nur mehr Garantie oder Gewährleistungen vom Geschäft gewährt werden; jedoch niemals weniger;
da gilt das sogenannte günstikeitsprinzip, oder so ähnlich;
Tut mir Leid du gehst nicht über los und ziehst keine 4000 Mark ein. Es ist falsch, aber ich will dir helfen dein Laienwissen aufzufrischen. Lies dir doch einfach mal durch was unter diesen Link steht, da ist alles einfach und verständlich erklärt.
http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M37216.pdf
So und wie du feststellen wirst ist deine Aussage quatsch.
Ach so Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Sachen. Aber das ist eine andere Geschichte.
http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M37216.pdf
So und wie du feststellen wirst ist deine Aussage quatsch.
Ach so Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Sachen. Aber das ist eine andere Geschichte.
Also kann ich dem Händler die Versandkosten aufbrummen (unfreie Rücksendung), da die CD-ROM einen Materialfehler hat?! Und das, obwohl ich die Software im Geschäft gekauft habe und nicht per Internet, Telefon oder Fax?
Das ist mit einem "vielleicht" zu beantworten, denn du hast die Ware im Laden und nicht über den Versandhandel gekauft. Viele Hersteller von Elektrogeräten bieten aber eine kostenfreie Rücksendung an. Dein Händler muss unfreie Pakete nämlich nicht annehmen und dann hast du ein Problem. Ruf ihn doch einfach ma an und frag ihn.
Widerrufsrecht und Rückgaberecht (http://tinyurl.com/22jve)
Werde mich morgen mal mit dem Händler in Verbindung setzen. Mal sehen was dabei rauskommt?! Habe aber ein ungutes Gefühl in der Magengegend, was den Umtausch betrifft. Ich wette, das ich die Versandkosten tragen muss. Verdammt! Hätte ich die Software bloß über das Internet bestellt, dann müsste der Händler (soweit ich weiß) die Gebühren übernehmen.
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§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe (Ausschnitt)
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.
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§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe (Ausschnitt)
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.
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