hey leute ich hab ein problem. ich habe schule geschwänzt, und das öfters, und jetzt krieg ich bußgeld. ich weis nicht wieviel, aber es ist scheisse. wie läuft das? muss ich das zahlen? oder geht das irgendwie anders? und wieviel ist es? DANKE!!!!!!!!!
also Bußgeld können vielleicht deine Eltern vom Taschengeld abziehen aber die Schule kann höchstens die Polizei rufen die dann jeden Tag bei dir vorbeikommen damit du nicht schwänst aber Bußgeld
SO EIN QUATSCH!
SO EIN QUATSCH!
es ist möglich, dass deine Eltern eine strafe aufgebrummt kriegen, denn in deutschland besteht allgemeine schulpflicht.
sicherlich werden dir deine eltern, wenn sie klug sind, das bußgeld von deinem Taschengeld abziehen.
Geh doch einfach in die schule. Schwänzen bringt eigentlich nichts.
sicherlich werden dir deine eltern, wenn sie klug sind, das bußgeld von deinem Taschengeld abziehen.
Geh doch einfach in die schule. Schwänzen bringt eigentlich nichts.
Gesetz über die Schulpflicht
§1 Schulpflicht
(1) Schulpflichtig ist, wer im Lande (...) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs oder Arbeitsstätte hat. Die Schulpflicht umfasst
1. die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht),
2. die Pflicht zum Besuc der Berufsschule (Berufsschulpfliht).
§16 Übermachung der Schulpflicht
(1) Die Erziehungsberechtigten haben den Schulpflichtigen bei der zuständigen Schule an- oder abzumelden.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.
§18 Einwirkung der Schulpflicht
Lehrer und Schulleiter sind verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Erziehungsberechtigten (...) entsprechend hinzuwirken.
§19 Schulzwang
Bleibt die Auswirkung nach §18 erfolglos, so werden die Schulpflichtigen der Schule zwangsweise zugeführt. Die zwangsweise Zuführung erfolgt auf schriftliches Ersuchen des Schulleiters.
Zitat aus einem Brief:
,,...Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Reaktion auf diese Meldung, dass Sie nach
...
-§ SchpflG ordnugswiedrig handeln, wenn Sie [Name] nicht dazu anhalten, am Unterricht teilzunehmen. Die Ordnugswiederigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.''
NaTi
P.S. Wer Rechtschreibfehler findet. darf diese behalten ;)
§1 Schulpflicht
(1) Schulpflichtig ist, wer im Lande (...) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs oder Arbeitsstätte hat. Die Schulpflicht umfasst
1. die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht),
2. die Pflicht zum Besuc der Berufsschule (Berufsschulpfliht).
§16 Übermachung der Schulpflicht
(1) Die Erziehungsberechtigten haben den Schulpflichtigen bei der zuständigen Schule an- oder abzumelden.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.
§18 Einwirkung der Schulpflicht
Lehrer und Schulleiter sind verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Erziehungsberechtigten (...) entsprechend hinzuwirken.
§19 Schulzwang
Bleibt die Auswirkung nach §18 erfolglos, so werden die Schulpflichtigen der Schule zwangsweise zugeführt. Die zwangsweise Zuführung erfolgt auf schriftliches Ersuchen des Schulleiters.
Zitat aus einem Brief:
,,...Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Reaktion auf diese Meldung, dass Sie nach
...
-§ SchpflG ordnugswiedrig handeln, wenn Sie [Name] nicht dazu anhalten, am Unterricht teilzunehmen. Die Ordnugswiederigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.''
NaTi
P.S. Wer Rechtschreibfehler findet. darf diese behalten ;)
@Eren1010: NEIIIIN natürlich musst du das nicht bezahlen das macht die Schule für dich die bezahlt das. AUA ! Wer iss denn nicht in die Schule gegangen ?
@ Nick H.: Überleg vorher was du sagst... Klar kann man zu einem Bußgeld verurteilt werden, wenn man oft nicht zur Schule kommt.
@ Nick H.: Überleg vorher was du sagst... Klar kann man zu einem Bußgeld verurteilt werden, wenn man oft nicht zur Schule kommt.
Iss doch irgendwie logisch, dass du das bezahlen musst oder ? Wer ist denn jetzt schon wieder dein Helfer ? :-/
WER SCHWÄNZT HAT SELBER SCHULD! wenn er dann ärger bekommt!
Tja!wärst du doch nur zur schule gegangen!
ich finde diese strafen gut!was passiert denn wenn man nicht zur schule geht?
richtig:man verblödet!
kommt P-I-S-A vielleicht davon?
Tja!wärst du doch nur zur schule gegangen!
ich finde diese strafen gut!was passiert denn wenn man nicht zur schule geht?
richtig:man verblödet!
kommt P-I-S-A vielleicht davon?
Eren1010 du hast dir einfach einen neuen Nick ausgesucht um nicht erkannt zu werden. Stimmts? und wer nich zur Schule geht ist selber Schuld. Und ich kann dir sagen ich habe was gegen Schwänzer und ihre Helfer. *böse guck* geh zur Schule und alles ist Okey.
Also Schule ist zwar ******* aber geht alle hin. Das war mein L...Letzter B...Be...Beit...Beitrag..........
Also Schule ist zwar ******* aber geht alle hin. Das war mein L...Letzter B...Be...Beit...Beitrag..........
du hast dir villeicht neuen nick gemacht.
@Ipdo&Nati&Juna:
HURENSÖHNE!
@Ipdo&Nati&Juna:
HURENSÖHNE!
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