Weiss einer wo ich die offizielle Copyrightrechte auf Bilder finde?
Brauche die Rechte "schwarz auf weiss"...
THX
Brauche die Rechte "schwarz auf weiss"...
THX
Fühle mich so verlassen hier... 
Also, die meisten Page's haben ja "Copyright auf unsere Bilder, klauen verboten" darauf, so grob mal gesagt...
Und jetzt würde ich mal gerne wissen, wie der offizielle Bildcopyright aussieht! Darf ja nicht war sein, dass z.B. einer ein Bild "copyrighted" hat, in dem er lediglich ein Foto eines Gemäldes gemacht hat (der Künstler wird ja auf ein Copyright haben!), oder eine Partyseite mir sagen würde, ich hätte keine Rechte auf ein Foto, dass sie von mir geschossen haben, usw...
Irgendwo wird das wohl verfasst worden sein, oder?

Also, die meisten Page's haben ja "Copyright auf unsere Bilder, klauen verboten" darauf, so grob mal gesagt...

Und jetzt würde ich mal gerne wissen, wie der offizielle Bildcopyright aussieht! Darf ja nicht war sein, dass z.B. einer ein Bild "copyrighted" hat, in dem er lediglich ein Foto eines Gemäldes gemacht hat (der Künstler wird ja auf ein Copyright haben!), oder eine Partyseite mir sagen würde, ich hätte keine Rechte auf ein Foto, dass sie von mir geschossen haben, usw...
Irgendwo wird das wohl verfasst worden sein, oder?
also, ich muss mal gucken, wo ich die rechtliche Lage schwarz auf weiss habe;
ich hatte damals, gelernt, dass du keine Biler von irgendwelchen Kunstgemälden oder ähnlichem ohne einverständniss des Besitzers machen darfst, da du gegen seine Urherberrechte verstoßen würdest, da es ja sonst eine art der duplizierung wäre;
und der Maler hat aller Rechte für das Bild;
wenn jemand Bilder von einem macht, dann sind die Bilder in 2 Gruppenen einzuteilen;
wenn es sich um Gruppenphotos handelt, dann darf man damit sogar Kommerziell arbeiten, wenn es sich allerdings nicht um Gruppenphotos handelt, dann darf nur mit der einwilligung des abgelichteten einer weiteren verwendung nachgegangen werden;
also darf das Bild auch nicht veröffentlicht, oder ähnlices werden;
ich hatte damals, gelernt, dass du keine Biler von irgendwelchen Kunstgemälden oder ähnlichem ohne einverständniss des Besitzers machen darfst, da du gegen seine Urherberrechte verstoßen würdest, da es ja sonst eine art der duplizierung wäre;
und der Maler hat aller Rechte für das Bild;
wenn jemand Bilder von einem macht, dann sind die Bilder in 2 Gruppenen einzuteilen;
wenn es sich um Gruppenphotos handelt, dann darf man damit sogar Kommerziell arbeiten, wenn es sich allerdings nicht um Gruppenphotos handelt, dann darf nur mit der einwilligung des abgelichteten einer weiteren verwendung nachgegangen werden;
also darf das Bild auch nicht veröffentlicht, oder ähnlices werden;
Was wollt ihr alle mit eurem Copyright? Ich nehme mal nicht an, dass ihr so ein begnadeter Künstler seid, dass jemand eure Bilder klaut und für jede Menge Geld verscherbelt.
Ein netter Hinweiß: "Ihr könnt gerne meine Bilder verwenden. Ich würde mich aber freuen, wenn ihr mir schreibt wo und vielleicht dort auf meine Seite verlinktt." Finde ich viel netter und angebrachter.
Ein netter Hinweiß: "Ihr könnt gerne meine Bilder verwenden. Ich würde mich aber freuen, wenn ihr mir schreibt wo und vielleicht dort auf meine Seite verlinktt." Finde ich viel netter und angebrachter.
Steht im Urhebergesetz. Wenn jemand ein Foto von Dir macht, hast Du keine Rechte daran. Du kannst aber im Normalfall untersagen, daß das Foto veröffentlicht wird, es sei, Du bist nur zufällig getroffen worden, z.B. im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.
Wenn Du ein Faxgerät hast, kann ich Dir einen Text dazu faxen.
Wenn Du ein Faxgerät hast, kann ich Dir einen Text dazu faxen.
@Rene
ich würde mich sehr freuen, wenn du mir den Text zusenden würdest;
meine Faxnummer würde ich dir dann per Mail schicken *g*
ich würde mich sehr freuen, wenn du mir den Text zusenden würdest;
meine Faxnummer würde ich dir dann per Mail schicken *g*
Ach... Jetzt hab' ich's doch noch...
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UrhG § 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
§ 2 Abs. 1 Nr. 1: IdF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 9.6.1993 I 910 mWv 24.6.1993
*****************************
Und Lichtbildergesetze existieren auf Computergrafiken nicht. -.-
Quelle
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UrhG § 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
§ 2 Abs. 1 Nr. 1: IdF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 9.6.1993 I 910 mWv 24.6.1993
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Und Lichtbildergesetze existieren auf Computergrafiken nicht. -.-
Quelle
Hab mal ne ähnliche Frage.
Darf ich mir selber (und auch kostenlos) ein Copyright (C) auf ein selbsterstelltes Dokument oder ähnliches geben? Ein Freund von mir hat behauptet, das geht. Aber ich war neulich auf copyright.de oder so ähnlich, und da standen Preise von über 300 Euro...
Darf ich mir selber (und auch kostenlos) ein Copyright (C) auf ein selbsterstelltes Dokument oder ähnliches geben? Ein Freund von mir hat behauptet, das geht. Aber ich war neulich auf copyright.de oder so ähnlich, und da standen Preise von über 300 Euro...
Definiere "ein Copyright" geben.
Aber da es ein Dokument ist, dass DU erstellt hast:
UrhG § 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
Aber da es ein Dokument ist, dass DU erstellt hast:
UrhG § 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
Und zwar: automatisch geschützt, ohne daß eine Kennzeichnung oder Registrierung nötig wäre. Allerdings muß das Werk eine gewisse "geistige Schöpfungshöhe" besitzen. Forenbeiträge sind z.B. nicht geschützt, eine Kurzgeschichte schon.
"ohne daß eine Kennzeichnung oder Registrierung nötig wäre"
Heißt das, dass ich es (C) draufschreiben kann?
Heißt das, dass ich es (C) draufschreiben kann?
Wenn es die entsprechende "geistige Höhe" besitzt, um als "Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst" durchzugehen, sicher.
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