Hi
Ist wenn ich ein game kaufe und nacher es brenne(für mich)Legal?
Ist wenn ich ein game kaufe und nacher es brenne(für mich)Legal?
Also wen ich auf der pakung nirgens Brenngeschützt steht oderin der Art dan ist es Legal?Sonst Ilegal?
Genau , es mus ausgewiesen sein auf der Verpackung das es Kopiergeschützt ist. Dennoch kann niemand von mir verlangen das ich die Original-CD durch ständigen Gebrauch abnutze. Original CDs sind Wertvoll und auch so zu behandeln. Eine Sicherheitskopie ist immer zulässig. Es muss nur sichergestellt sein das diese Kopie nur für den eigenen Gebrauch ist und die Original CD muss vorhanden sein. Kein Gericht wird jemanden verurteilen weil er ein Spiel von der Sicheheitskopie spielt wenn er gleichzeitig das Original besitzt. Ich habe von jedem meiner Spiele eine Sicherheitskopie und nutze diese auch. Vieleicht ist diese Praxis illegal aber bestraft wird man wegen einer einzigen Sicherheitskopie nicht.
Im Urheberrecht entspricht der sogenannten "Raubkopie" eine unrechtmäßig verbreitete Kopie von Daten. Bei diesen Daten kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderweitige urheberrechtlich geschütztes Materialien handeln. Hierbei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die standardgemäß beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre. Das Erstellen von Raupkopien stellt de jure einen expliziten Verstoß gegen §53 UrhG sowie das Immaterialgüterrecht dar und ist somit illegal.
Gem. § 53 UrhG sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Eine Unterscheidung zwischen einer Raupkopie und einer Sicherheitskopie kann folgerichtig erst in Anbetracht der Praxis oder posthum stattfinden. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Ersteller der Kopie bereits vor der aktiven Erstellung der Kopie kenntlich macht, ob es sich hierbei um eine Sicherheits- oder Raupkopie handelt, denn eine genauere Beurteilung des Sachverhalts - sofern es sich um keine Lüge handelt - ist per se nur sehr schwer möglich.
Tom
Im Urheberrecht entspricht der sogenannten "Raubkopie" eine unrechtmäßig verbreitete Kopie von Daten. Bei diesen Daten kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderweitige urheberrechtlich geschütztes Materialien handeln. Hierbei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die standardgemäß beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre. Das Erstellen von Raupkopien stellt de jure einen expliziten Verstoß gegen §53 UrhG sowie das Immaterialgüterrecht dar und ist somit illegal.
Gem. § 53 UrhG sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Eine Unterscheidung zwischen einer Raupkopie und einer Sicherheitskopie kann folgerichtig erst in Anbetracht der Praxis oder posthum stattfinden. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Ersteller der Kopie bereits vor der aktiven Erstellung der Kopie kenntlich macht, ob es sich hierbei um eine Sicherheits- oder Raupkopie handelt, denn eine genauere Beurteilung des Sachverhalts - sofern es sich um keine Lüge handelt - ist per se nur sehr schwer möglich.
Tom
Thomas2509, dann lies doch mal die Lizenzvereinbarungen, die Du mit der Installation des Spiels akzeptierst. ;)
Aber klar, solange Dich niemand mit Deinen "Sicherheitskopien" erwischt, wird Dich wohl kaum ein Richter verurteilen. Passiert es aber doch, machst Du Dich zwar nicht strafbar, wohl aber schadensersatzpflichtig, was Forderungen von mehreren tausend Euro bedeutet. Folglich ist es nicht unbedingt clever, in einem öffentlichen Forum damit zu prahlen.
Aber klar, solange Dich niemand mit Deinen "Sicherheitskopien" erwischt, wird Dich wohl kaum ein Richter verurteilen. Passiert es aber doch, machst Du Dich zwar nicht strafbar, wohl aber schadensersatzpflichtig, was Forderungen von mehreren tausend Euro bedeutet. Folglich ist es nicht unbedingt clever, in einem öffentlichen Forum damit zu prahlen.
Anstatt kleine Leute zu verurteilen die ne kleine Sicherheits Kopie von ihrem eigenen Spiel im Schrank haben sollte man lieber was gegen Kazaa, Overnet usw. tun, meint ihr nicht?
Sicherheitskopien sind immer gut.Egal was es ist.Denn niemand hat lust,die gekaufte Ware,wenn sie mal kaputt gehen sollte,und nicht wieder ersetzen kann,weil die Garantie abgelaufen ist,das nochmal zu kaufen. Man kann sowas ja durch die Quittung des Kassenbongs beweisen,das man die bestimmte Ware gekauft hat,falls man mal vor Gericht sein sollte.
Ich mach mir bestimmt ein paar Feinde,aber das ist nun mal meine Meinung dazu.
Ich mach mir bestimmt ein paar Feinde,aber das ist nun mal meine Meinung dazu.
Den entstandenen Schaden muss die Herstellerfirma trotzdem erst nachweisen . und der ist wohl in meinem falle und überhaupt im falle einer reinen sicherheitskopie nicht vorhanden , da die kopie nur zum schutz und nicht in Krimineller Absicht erfolgt ist.
Die Praxis der Hersteller , kopien jeglicher Art zu verbieten steht im wiederspruch zum Gesetzestext .
Die Praxis der Hersteller , kopien jeglicher Art zu verbieten steht im wiederspruch zum Gesetzestext .
Hier habe ich was zum Thema gefunden:http://www.lv1.ifkomhessen.de/kopieren.htm
(Auzug/Zitat der Seite)
^^Ist es erlaubt, eine Sicherungskopie eines gekauften Computerspiels oder Computerprogramms herzustellen?
Ja, Sicherungskopien von Computerprogrammen sind erlaubt. Die Frage, ob dabei auch ein Kopierschutz
umgangen werden kann, ist noch nicht geklärt, es gibt kein gültiges Gerichtsurteil dazu. Bisher wird angenommen, dass ein Kopierschutz für eine Sicherheitskopie geknackt werden darf. Nur wenn der Software-Herstelier bei einer Beschädigung des Originals eine Sicherungskopie liefert, ist eine private Sicherheitskopie nicht nötig, und danit auch nicht erlaubt.^^
Das bedeutet wenn ich bei einer beschädigten Original CD keine ErsatzCD vom hersteller bekomme und mir das Spiel neu kaufen muss , ist die Sicherheitskopie legitim . Ersetzt er mir die beschädigte CD ist die Kopie illegal.
Habe meine Sicheheitskopien geprüft: nur 2 Hersteller bieten eine ErsatzCD an bei vorlage der Kaufquittung und der beschädigten OriginalCD. Alle anderen taten das nicht. Habe die 2 betroffenen CDs vernichtet und somit ist wieder alles Legal.
(Auzug/Zitat der Seite)
^^Ist es erlaubt, eine Sicherungskopie eines gekauften Computerspiels oder Computerprogramms herzustellen?
Ja, Sicherungskopien von Computerprogrammen sind erlaubt. Die Frage, ob dabei auch ein Kopierschutz
umgangen werden kann, ist noch nicht geklärt, es gibt kein gültiges Gerichtsurteil dazu. Bisher wird angenommen, dass ein Kopierschutz für eine Sicherheitskopie geknackt werden darf. Nur wenn der Software-Herstelier bei einer Beschädigung des Originals eine Sicherungskopie liefert, ist eine private Sicherheitskopie nicht nötig, und danit auch nicht erlaubt.^^
Das bedeutet wenn ich bei einer beschädigten Original CD keine ErsatzCD vom hersteller bekomme und mir das Spiel neu kaufen muss , ist die Sicherheitskopie legitim . Ersetzt er mir die beschädigte CD ist die Kopie illegal.
Habe meine Sicheheitskopien geprüft: nur 2 Hersteller bieten eine ErsatzCD an bei vorlage der Kaufquittung und der beschädigten OriginalCD. Alle anderen taten das nicht. Habe die 2 betroffenen CDs vernichtet und somit ist wieder alles Legal.
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