Jeder kennt sie, denke ich, mp3-Files, bei denen "Schnappi, das Krokodil" von verschieden Interpreten "nachgesungen" wird, also z.B. die AC/DC-Version usw.
Diese Dateien sind urheberrechtlich ungeschützt und daher frei weitervertreibbar, sollte man meinen.
Ähnliches dürfte sich wohl auch der Betreiber der Site www.abyweb.at gedacht haben - und stellt diese Dateien eben zum Anhören ins Interntet. Alles läuft gut, Schnappi wird immer populärer, bis ja bis ein Schreiben der Sasse & Partner Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag von UMP im Briefkasten der Betreiberfamilie landet. Inhalt: www.abyweb.at
Hammer oder?!
Diese Dateien sind urheberrechtlich ungeschützt und daher frei weitervertreibbar, sollte man meinen.
Ähnliches dürfte sich wohl auch der Betreiber der Site www.abyweb.at gedacht haben - und stellt diese Dateien eben zum Anhören ins Interntet. Alles läuft gut, Schnappi wird immer populärer, bis ja bis ein Schreiben der Sasse & Partner Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag von UMP im Briefkasten der Betreiberfamilie landet. Inhalt: www.abyweb.at
Hammer oder?!
und wieder so eine unnachvollziehbare klage. müssten die sich nicht eigentlich albern vorkommen, immer solche "kleinen " leute zu verurteilen? und dann noch wenn kaum was zum vorwurf gemacht werden kann? verrückte welt...
Seiten können nicht behindert sein Oo?
Aber trotzdem würd mich intressieren wie du "beeehiiinderttt!" ausprichst
Sprachfehler kann man auch als behinderung bezeichnen...
Aber trotzdem würd mich intressieren wie du "beeehiiinderttt!" ausprichst
Sprachfehler kann man auch als behinderung bezeichnen...
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