Deutsches Strafrecht (Gesellschaft)

Deutsches Strafrecht (Gesellschaft)

Heute gab es in meiner Klasse eine Diskussion darüber, ob man in Deutschland für die selbe Tat zweimal veruteilt werden kann. Ursache war folgendes Rätsel:
Ein Mann sitzt im Zug, der im Bahnhof steht. Er sieht aus dem Fenster und sieht eine Frau, die ihm zuwinkt. Er nimmt seine Waffe und erschießt sie. Die Polizei kommt und verhaftet ihn. Er gesteht die Tat, wird vor Gericht gestellt und sofort freigesprochen. Warum?
Lösung: Es war seine Frau. Sie hatte sich vor ein paar Jahren aus dem Staub gemacht und es so aussehen lassen als ob er sie umgebracht hätte. Er wurde dann verurteilt. Und da er halt für den Mord schon im Gegfängnis gesessen hatte, wurde er freigesprochen.
Unsere Lehrerin meinte dann, dass das in Deutschland nicht so wäre, sondern nur in den USA. Ich dachte, dass es auch in Deutschland so wäre.
Wisst ihr was darüber? Oder kennt ihr eine Seite, auf der ich Informationen über das Thema finden kann?
Danke Im Vorraus.
Hmm... Im Grundgesetz (glaube ich zu wissen) steht, dass niemand für eine Tat 2mal verurteilt werden kann. Von daher denke ich, dass dieser Fall zwar krass aber rechtlich gesehen korrekt ist.
Frag einen Juristen, das Strafrecht ist so umfangreich, weis ich weil ich jemand kenne der Jura studiert, dass ein Laie das gar niciht beantworten kann.
Aber ich glaube es ist so. Kam zumindest in irgendeiner Hollywood-Produktion mal vor - Mensch, wie hieß der Film? Weiß es einer? Hat sich auf hoher See aus'm Staub gemacht, direkt nach der Hochzeit und glaube ein Video fingiert. Er muss in'n Knast und seine Tochter sagt, als sie mit ihrem Vater telefoniert "Oh, Mama kommt heim!" - nein Quatsch, andersrum, der Mann macht sich aus'm Staub...oder doch nicht? Hilfeeeee ;o)
Haha! http://dvdb.de/index.cfm?content=dvd/details.cfm&;dvd_id=1522&&suchbegriff=doppelmord|Da isser! Nach amerikanischem Strafrecht - kann mir aber keinen Grund vorstellen, wieso das in Deutschland anders sein sollte.
Ich denke schon, dass es anders ist.
Sonst könnte man ja im Gefängnis auf Vorrat Verbrechen absitzen, die man noch nicht begangen hat, und jeder der fälschlicherweiße im Gefängnis war hätte dann das Recht diese Tat "einzulösen".
Natürlich würde er nocheinmal bestraft. Der Grundsatz des Art. 103 Absatz 3 GG "ne bis in idem" setzt eine Tat voraus. Hier hat er aber keine Tat begangen, da seine Frau noch lebte. Für die bereits erlittene Haft könnte er eine Entschädigung beantragen. Hätte aber keine Gelegenheit diese auszugeben, da er wohl mindestens 15 Jahre Knast vor sich hätte.

Das Verbot der Doppelbestrafung setzt eine "tatsächliche Tat" (also das Tun, Dulden oder Unterlassen) voraus.

ne bis in idem bedeutet: Man bring jemanden um und wird wegen Totschlags verurteilt. Später wird jedoch herausgefunden, dass es nicht nur Totschlag war, sondern wegen entsprechender Tatbestandsmerkmale eigentlich Mord. Dann dürfte kein neues Verfahren durchgeführt werden.

Keiner hat eine Straftat frei, wenn er fälschlich verurteilt (unschuldig) wurde.

In diesem Fall
Schlaubi hat es richtig erfasst. Die Tatsache, dass seine Frau docht lebte ändert einen Großteil der zu behandelnden Variablen. Natürlich wird er jetzt nochmal für Mord einsitzen.
thx
http://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem

Obwohl...ich weiß nicht ob es das so genau trifft...
ob man in deutschland zweimal wegen der selben sache belangt werden kan ja kan man sagen wir einer schedet ein kind geht in knast kommt raus (wen er es raus schafft) und macht es wieder dan muss er doch wieder in knas oder sehe ich das falsch
Rrrrrichtig. Aber man kann den selben Menschen nicht 2mal umbringen, gelle? Man kann den selben Menschen 2mal oder mehr Unrecht tun aber nicht umbringen.

Also wird der Schänder (falls du "schänden" mit schedet meinst) einmal in der Strafsache Kindesmisshandlung am Xten Xten 19hundertirgendwann und einmal in der Strafsache Kindesmisshandlung am Xten Xten 19hundertandersmal.

Keine Ahnung obs stimmt, klingt aber verdammt plausibel!
Ich denke, das este Urteil würde aufgehoben. Gut davon hat der Kerl nix, weil er ja trotzdem saß, aber da das erste Urteil aufgehoben wurde, weil zu dem Zeitpunkt keine Straftat vorhanden war, käme es jetzt zu einer ganz neuen Verhandlung die mit der alten nichts zu tun hat und wahrscheinlich säße er wieder. Wenn ich das alles richtig mitbekommen hab säh es nach deutschen Strafrecht so aus.

@ Drago: Man kann nicht zweimal wegen der selben Straftat belangt werden. Das ist dieser Unterschied zwischen das selbe und das gleiche.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben (hoffe mal das stimmt):

Der Angeklagte wird wegen sexuellem Missbrauch und anschließendem Mord vor Gericht gestellt und zu 12 Jahren Haft verurteilt. Dann kommt der Kerl raus - und siehe da, sein "Opfer" spaziert ihm über den Weg. Das heißt er saß 12 Jahre umsonst im Knast, weder Vergewaltigung noch Mord fanden je statt. Jetz geht es darum, ob es für ihn straffrei ist, die Dame wirklich zu vergewaltigen und umzubringen.
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