Was für Strafe krieg ich da den?
Wenn ich Kinder die noch nicht zum vollendeten 12. Lebensjahr gekommen sind=?
Wenn ich Kinder die noch nicht zum vollendeten 12. Lebensjahr gekommen sind=?
was krieg ich da für eine Strafe?
Die Polizei hatte mich angehalten und gesehen das da jemand saß der noch nicht 12 war und kein Kindersitz beihatte?
Die Polizei hatte mich angehalten und gesehen das da jemand saß der noch nicht 12 war und kein Kindersitz beihatte?
Kommt ganz drauf an..:
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.
Strafe:
--->[b/]
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse):
98.1 bei einem Kind 30 €
98.2 bei mehreren Kindern 35 €
99 Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder als Führer eines Kraftrades Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug:
99.1 bei einem Kind 40 € 1 Pkt.
99.2 bei mehreren Kindern 50 € 1 Pkt.
100 Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30 €
101 Amtlich genehmigten Schutzhelm während der Fahrt nicht getragen 15 €
Quelle:
http://www.strafzettel.de
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.
Strafe:
--->[b/]
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse):
98.1 bei einem Kind 30 €
98.2 bei mehreren Kindern 35 €
99 Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder als Führer eines Kraftrades Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug:
99.1 bei einem Kind 40 € 1 Pkt.
99.2 bei mehreren Kindern 50 € 1 Pkt.
100 Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30 €
101 Amtlich genehmigten Schutzhelm während der Fahrt nicht getragen 15 €
Quelle:
http://www.strafzettel.de
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