Hallo ihr hier,
ich hätte eine Frage, nämlich welche Führerscheinklasse braucht man Für einen Motorroller. DAnn noch was wird das ungefähr kosten und wie lang dauert es.
Und eins noch wie wirkt sich des auf die Schadenfreiheitsklasse der Autoversicherung aus wenn ich später eine mache???
Ich freu mich auf eure Antweorten und danke euch schon mal im voraus.
ich hätte eine Frage, nämlich welche Führerscheinklasse braucht man Für einen Motorroller. DAnn noch was wird das ungefähr kosten und wie lang dauert es.
Und eins noch wie wirkt sich des auf die Schadenfreiheitsklasse der Autoversicherung aus wenn ich später eine mache???
Ich freu mich auf eure Antweorten und danke euch schon mal im voraus.
Klasse A
Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h.
*Klasse A begrenzt
Krafträder bis max. 25 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW/Kg (Minimalgewicht bei 25 KW = 156 Kg)
Klasse A1
Leichtkrafträder bis max. 125 cm³ und 11 kW (ab 16 Jahren, bis 18 bbH 80 km/h).
Klasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor) bis max. 50 cm³ und 45 km/h bbH. Ab 16 Jahren.
Klasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h (Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen von max. 350 kg, bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie); Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) mit Hubraum max. 50 cm³, andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) mit max. 4 kW Nutzleistung, Elektromotor mit max. 4 kW Nenndauerleistung. Diese Klasse wurde am 1. Februar 2005 eingeführt, siehe auch Leichtfahrzeug
Militärische Klassen:
Klasse AY
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 200 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 15 kW
Quelle: Wikipedia
Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h.
*Klasse A begrenzt
Krafträder bis max. 25 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW/Kg (Minimalgewicht bei 25 KW = 156 Kg)
Klasse A1
Leichtkrafträder bis max. 125 cm³ und 11 kW (ab 16 Jahren, bis 18 bbH 80 km/h).
Klasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor) bis max. 50 cm³ und 45 km/h bbH. Ab 16 Jahren.
Klasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h (Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen von max. 350 kg, bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie); Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) mit Hubraum max. 50 cm³, andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) mit max. 4 kW Nutzleistung, Elektromotor mit max. 4 kW Nenndauerleistung. Diese Klasse wurde am 1. Februar 2005 eingeführt, siehe auch Leichtfahrzeug
Militärische Klassen:
Klasse AY
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 200 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 15 kW
Quelle: Wikipedia
ein 50 ccm Roller hat mit deineren späteren Schadenfreiheitsklasse gar nichts zu tun;
Ok Danke. Wisst ihr zufällig auch wie des mit den Kosten für den Schein der Klasse M aussieht???
na ja etwa 400-500€!
Wenn du ne Prüfung verhaust natürlich mehr!
Wie alt bist du denn?
Wenn du ne Prüfung verhaust natürlich mehr!
Wie alt bist du denn?
Sgt mal was muss ma da so an Stunden(Praxis, theorie?) machen und vor allem wie lang dauert des bis ma seinen Schein kriegt?
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