ìst das legal??
Ein schwarzer Tag für die Unterhaltungsindustrie, die seit Jahren gegen die (ehemaligen) FastTrack-Clients klagt. Nach einem Urteil eines US-Bundesgerichts sind die Betreiber der beiden Filesharing-Clients Morpheus (Streamcast Networks) und Grokster (Grokster) nicht für Copyright-Verletzungen der User verantwortlich. Alles erinnert an das - auch von Napster als Argumentation verwendete - "Betamax-Technik"-Urteil von 1984.
"Die Angeklagten stellen zwar die Software zur Verfügung, aber die User können entschieden, ob sie diese für legale oder illegale Zwecke gebrauchen," begründete Richter Stephen Wilson die Entscheidung. Betonen muss man, dass das Urteil nicht die Legalität der Downloads wertet, sondern lediglich die Technik der Software, die sowohl für legale als auch für illegale Downloads genutzt werden kann. Filesharing-Clients, die nicht über eine zentrale Technik verfügen, haben keinen Einfluss auf die Dateien die getauscht werden.
Vertreter der Unterhaltungsindustrie zeigten sich geschockt, sowohl MPAA (Motion Picture Association of America) als auch der Musikverband (RIAA Recording Industry Association of America) prüfen derzeit die rechtlichen Möglichkeiten und werden auf jeden Fall Berufung einlegen. "Wir sind der Meinung, dass diejenigen, die zu Piraterie ermutigen, sie ermöglichen und dann auch noch davon profitieren, auch zur Verantwortung gezogen werden müssen," wettert MPAA-Sprecherin Marta Grutka. "Wir hoffen, dass die Leute das jetzt nicht als Einladung zru Fortsetzung ihrer illegalen Aktivitäten sehen." Etwas wortkarger äussert sich die RIAA: "Wir überprüfen derzeit die Entscheidung und werden Berufung einlegen.
Nächste Instanz wäre der U.S. Supreme Court, das seit 2001 laufende Verfahren könnte sich dann schnell noch etliche Jahre hinziehen. Dieses Urteil betrifft noch nicht den dritten FastTrack-Client Kazaa. Hier wird ein Urteil erst in nächster Zeit erwartet.
Eventuell ergeben sich aber auch ganz andere Möglichkeiten. Wenn die Unterhaltungsindsutrie vor Gericht nicht gegen die Tauschbörsenbetreiber gewinnen kann, ist sie vielleicht sogar für Verhandlungen bereit. Der Weg aus der Illegalität einer Tauschbörse könnte über Lizenzabgaben geebnet werden. Bisher sind alle Bemühungen von diversen Tauschbörsenbetreibern abgeblockt worden. Mit diesem Urteil im Rücken könnte sich das Blatt bald zu Gunsten von Napster´s Erben ändern.
Hintergrund: Das Betamax-Urteil betraf den Elektronikkonzern Sony, dem damals erlaubt wurde, die sogenannte Betamay-Technik weiter zu verbreiten. 1984 hatte das Oberste Gericht der USA entschieden, dass die Technik legal sei, obwohl man damit Kopien von Filmen ziehen kann. Solange eine Technik sowohl für gesetzliche als auch ungesetzliche Zwecke einsetzen kann, müsse sie legal bleiben, so der Grundsatz des Urteils. Betamax war ein proprietärer Video-Standard von Sony, der sich jedoch nicht gegen VHS von JVC und Panasonic durchsetzen konnte. Das Betamax-Format war ein MAZ-Format, das auf Kassetten mit 0,5 Zoll breitem Oxidband nach dem Colour Under-MAZ-Verfahren aufzeichnete.
Ein schwarzer Tag für die Unterhaltungsindustrie, die seit Jahren gegen die (ehemaligen) FastTrack-Clients klagt. Nach einem Urteil eines US-Bundesgerichts sind die Betreiber der beiden Filesharing-Clients Morpheus (Streamcast Networks) und Grokster (Grokster) nicht für Copyright-Verletzungen der User verantwortlich. Alles erinnert an das - auch von Napster als Argumentation verwendete - "Betamax-Technik"-Urteil von 1984.
"Die Angeklagten stellen zwar die Software zur Verfügung, aber die User können entschieden, ob sie diese für legale oder illegale Zwecke gebrauchen," begründete Richter Stephen Wilson die Entscheidung. Betonen muss man, dass das Urteil nicht die Legalität der Downloads wertet, sondern lediglich die Technik der Software, die sowohl für legale als auch für illegale Downloads genutzt werden kann. Filesharing-Clients, die nicht über eine zentrale Technik verfügen, haben keinen Einfluss auf die Dateien die getauscht werden.
Vertreter der Unterhaltungsindustrie zeigten sich geschockt, sowohl MPAA (Motion Picture Association of America) als auch der Musikverband (RIAA Recording Industry Association of America) prüfen derzeit die rechtlichen Möglichkeiten und werden auf jeden Fall Berufung einlegen. "Wir sind der Meinung, dass diejenigen, die zu Piraterie ermutigen, sie ermöglichen und dann auch noch davon profitieren, auch zur Verantwortung gezogen werden müssen," wettert MPAA-Sprecherin Marta Grutka. "Wir hoffen, dass die Leute das jetzt nicht als Einladung zru Fortsetzung ihrer illegalen Aktivitäten sehen." Etwas wortkarger äussert sich die RIAA: "Wir überprüfen derzeit die Entscheidung und werden Berufung einlegen.
Nächste Instanz wäre der U.S. Supreme Court, das seit 2001 laufende Verfahren könnte sich dann schnell noch etliche Jahre hinziehen. Dieses Urteil betrifft noch nicht den dritten FastTrack-Client Kazaa. Hier wird ein Urteil erst in nächster Zeit erwartet.
Eventuell ergeben sich aber auch ganz andere Möglichkeiten. Wenn die Unterhaltungsindsutrie vor Gericht nicht gegen die Tauschbörsenbetreiber gewinnen kann, ist sie vielleicht sogar für Verhandlungen bereit. Der Weg aus der Illegalität einer Tauschbörse könnte über Lizenzabgaben geebnet werden. Bisher sind alle Bemühungen von diversen Tauschbörsenbetreibern abgeblockt worden. Mit diesem Urteil im Rücken könnte sich das Blatt bald zu Gunsten von Napster´s Erben ändern.
Hintergrund: Das Betamax-Urteil betraf den Elektronikkonzern Sony, dem damals erlaubt wurde, die sogenannte Betamay-Technik weiter zu verbreiten. 1984 hatte das Oberste Gericht der USA entschieden, dass die Technik legal sei, obwohl man damit Kopien von Filmen ziehen kann. Solange eine Technik sowohl für gesetzliche als auch ungesetzliche Zwecke einsetzen kann, müsse sie legal bleiben, so der Grundsatz des Urteils. Betamax war ein proprietärer Video-Standard von Sony, der sich jedoch nicht gegen VHS von JVC und Panasonic durchsetzen konnte. Das Betamax-Format war ein MAZ-Format, das auf Kassetten mit 0,5 Zoll breitem Oxidband nach dem Colour Under-MAZ-Verfahren aufzeichnete.
Was soll man dazu schreiben?
Ich bin ja sowieso mal zu faul das druchzulesen..
Das Programm ist legal.. saugen ist eigentlich auch legal, nur kommts drauf an WAS du saugst.
Ich bin ja sowieso mal zu faul das druchzulesen..
Das Programm ist legal.. saugen ist eigentlich auch legal, nur kommts drauf an WAS du saugst.
aha...aber wie unterscheide ich da legale und illegale dateien?´ich meine wenn ich mir jetzt irgend ein älteres lied downloade ist das jetzt legal oder illegal
das man chartshits nicht saugen darf ist mir mir bekannt ;)
das man chartshits nicht saugen darf ist mir mir bekannt ;)
Lieder auf die ein Copyright bestehen zu saugen ist illegal (auch ältere es sei den das copyright wurde aufgehoben)
Rechtsradikale Musik runterzuladen ist auch illegal wegen nen paar Punkten in unserer Verfassung auch wenn kein copyright drauf ist.
neueste charthits wie gesagt auch illegal.
Rechtsradikale Musik runterzuladen ist auch illegal wegen nen paar Punkten in unserer Verfassung auch wenn kein copyright drauf ist.
neueste charthits wie gesagt auch illegal.
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