Geld zurück gesetz? (Gesellschaft)

Geld zurück gesetz? (Gesellschaft)

Hi. Ich hab sone komische sache: mein DVD Brenner ist vor 8 Wochen kaputt gegangen und da hab ich den dort hingebracht, wo ich den gekauft habe. Der ist da jetzt Seit GANZE 8 WOCHEN und ich bekomm den nicht wieder! kann mrjemand sagen, wann man sann geld zurück verlangen darf? also das müsst in deutschland überall gleich sein. also wie lang man warten muss und wie viele ermahnungen man benutzt hat und so. wenn jemand was über ein gesetz weiß, was den ähnlicht, bitte bescheit sagen ok? Danke an alle.
Geh ins Geschäft und sag denen deine Meinung.
Was sollen wir dir da groß helfen. :/
stimmtich hab den ausf tele FETT angemekert(leida is der laden recht weit wegdire straßen sind glattwenn ich da bin,haben die schon zu.
Wenn etwas defekt ist, gibs kein Geld zurück ... und der hat die ware und ist wahrscheinlich zu faul!
Solangs aber in der garantie war, gibs natürlich ein neues gerät. wenn er nicht sputet, geh mal öfter vorbei und sag dem ruhig die meinung, wenn dsa nicht hilf, mit eltern!
Ich bin nicht sicher, aber ich glaube die Garantiezeit kannst du anschließend um die Reparaturdauer verlängern lassen.
jo. Also die wolln dat reparieren, aber die geben kein neues laufwerk.
Eigentlich eine völlig bescheuerte Idee ein Laufwerk zu reparieren, oder?
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Soviel zum Rückgaberecht ...

Normalerweise hat man auf alle Elektrogeräte 6 Monate Garantie so steht es im BGB (bürgerliches Gesetzbuch)
da hat aber wer inner vorlesung gut aufgepasst :P
Da hat wer Wikipedia benutzt. ;-)
naja. Ich habe von denen jezz ja n neues u einiges besseres laufwerk bekommen. Bin froh is bei Chip.de aufm 1. Platz!
Kleines:
Man unterscheidet ja immer noch zwischen Garantie und Gewährleistung. Bitte mir mal den § im BGB nennen, der einen gesetzlichen Anspruch von 6 Monate auf Garantie bei Elektrogeräte zusichert.
Die Rechte eines Käufers bei Mangel (§ 437 BGB) - und nur um die geht es hier in dem vorliegenden Tatbestand - verjähren im Fall des Brenners gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB nach zwei Jahren.
Was hier das Widerrufsrecht zu suchen hat, bleibt rätselhaft.
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