Hallo, ich habe mal eine rechtliche Frage zum fotografieren von Personen.
Darf ich verlangen, das ein Fotograph (von der Zeitung) Fotos löscht, die er von Mir gemacht hat, ohne mich darum zu fragen? Auf welche Paragraphen darf ich mich da stützen?
Ich schildere mal den Fall.
Ich fahre mit meinen Fahrrad auf der Straße und plane anschließend wegen eines kürzeren Weges die Fußgänger-Passage zu Fuß zu nutzen. Die Polizei stand in meiner Nähe. Da ich immer kurz vor der Passage absteige, dies wohl aber etwas falsch verstanden wurde, hat man mich angehalten. Darauf wollte ich wieder auf die Straße zurück und zog mein Fahrrad rum. Dies verstand man wohl wieder falsch. Also stellte sich ein Polizist vor mich und stellt mich zur Rede. Ich erklärte den Sachverhalt und konnte dann auch wieder abziehen.
Leider hatte mich während des Gespräches ein Fotograph ungefragt fotografiert. Ich habe Ihm gesagt, das ich dies nicht wünsche! Er hat aber sein(e) Foto(s) gemacht. Ich habe Ihm gesagt, das man sein Objekt (Person) erst fragen muss ob es fotografiert werden will und auf eine Löschung des Bildes bestanden. Allerdings hat er mich nur angesehen und nichts gesagt. Ich nehme also an, das er das Foto in der nächsten Zeitung mit irgend einem unwahren Bericht veröffentlichen wird.
Ich weiß übrigens von welcher Zeitung er ist. Ich vermute auch, das dieser Fotograph noch vor Ort ist (da wo das Foto gemacht wurde). Ich bräuchte eben nur rechtlichen Rat, wie ich den nun vorgehen soll. Könnte man da was schriftliches aufsetzen, es dem Fotografen überreichen und den Erhalt sowie die Löschung des Fotos quittieren lassen? Gibt es da evtl. schon Mustertexte im Internet? Was tun, wenn er die Fotos nicht löscht und die Unterschrift verweigert? Kann man sich denn auch an die Polizei wenden, die ja dort in der Nähe war/ist?
Darf ich verlangen, das ein Fotograph (von der Zeitung) Fotos löscht, die er von Mir gemacht hat, ohne mich darum zu fragen? Auf welche Paragraphen darf ich mich da stützen?
Ich schildere mal den Fall.
Ich fahre mit meinen Fahrrad auf der Straße und plane anschließend wegen eines kürzeren Weges die Fußgänger-Passage zu Fuß zu nutzen. Die Polizei stand in meiner Nähe. Da ich immer kurz vor der Passage absteige, dies wohl aber etwas falsch verstanden wurde, hat man mich angehalten. Darauf wollte ich wieder auf die Straße zurück und zog mein Fahrrad rum. Dies verstand man wohl wieder falsch. Also stellte sich ein Polizist vor mich und stellt mich zur Rede. Ich erklärte den Sachverhalt und konnte dann auch wieder abziehen.
Leider hatte mich während des Gespräches ein Fotograph ungefragt fotografiert. Ich habe Ihm gesagt, das ich dies nicht wünsche! Er hat aber sein(e) Foto(s) gemacht. Ich habe Ihm gesagt, das man sein Objekt (Person) erst fragen muss ob es fotografiert werden will und auf eine Löschung des Bildes bestanden. Allerdings hat er mich nur angesehen und nichts gesagt. Ich nehme also an, das er das Foto in der nächsten Zeitung mit irgend einem unwahren Bericht veröffentlichen wird.
Ich weiß übrigens von welcher Zeitung er ist. Ich vermute auch, das dieser Fotograph noch vor Ort ist (da wo das Foto gemacht wurde). Ich bräuchte eben nur rechtlichen Rat, wie ich den nun vorgehen soll. Könnte man da was schriftliches aufsetzen, es dem Fotografen überreichen und den Erhalt sowie die Löschung des Fotos quittieren lassen? Gibt es da evtl. schon Mustertexte im Internet? Was tun, wenn er die Fotos nicht löscht und die Unterschrift verweigert? Kann man sich denn auch an die Polizei wenden, die ja dort in der Nähe war/ist?
"Darf ich verlangen, das ein Fotograph (von der Zeitung) Fotos löscht, die er von Mir gemacht hat, ohne mich darum zu fragen?"
Ja, darfst Du auf jeden Fall. Den Paragrafen sollen Dir die Juristen hier verraten.
Ja, darfst Du auf jeden Fall. Den Paragrafen sollen Dir die Juristen hier verraten.
Danke!
Aber wie sieht es aus, wenn der Fotograph sich weigert das/die Bild(er) zu löschen und nur Ausreden oder gar nichts von Ihm kommt? Ich schätze mal das man da bei Veröffentlichung Rechtlich vorgehen kann. Die Kosten dafür bräuchte ich aber nicht tragen, stimmts!?
Gibt es Musterschreiben dazu im Internet?
Wäre das eine gute Idee, wenn ich die Löschung schriftlich mache und Ihn unterschreiben lasse? Muss er denn überhaupt unterschreiben oder darf er ablehnen?
Aber wie sieht es aus, wenn der Fotograph sich weigert das/die Bild(er) zu löschen und nur Ausreden oder gar nichts von Ihm kommt? Ich schätze mal das man da bei Veröffentlichung Rechtlich vorgehen kann. Die Kosten dafür bräuchte ich aber nicht tragen, stimmts!?
Gibt es Musterschreiben dazu im Internet?
Wäre das eine gute Idee, wenn ich die Löschung schriftlich mache und Ihn unterschreiben lasse? Muss er denn überhaupt unterschreiben oder darf er ablehnen?
Darf ich den im Falle einer Veröffentlichung Schadensansprüche in Form von Geld geltend machen?
zu 1
du musst ihn ganz klar darauf ansprechen und eine reaktion von ihm einholen
er kann jetzt immer noch sagen: was? hab ich nie gehört - sprich ihn ganz klar -a sudrücklich
du kannst ihn nicht zu einer unterschrift zwingen (nötigen)
zu 2 ja
du musst ihn ganz klar darauf ansprechen und eine reaktion von ihm einholen
er kann jetzt immer noch sagen: was? hab ich nie gehört - sprich ihn ganz klar -a sudrücklich
du kannst ihn nicht zu einer unterschrift zwingen (nötigen)
zu 2 ja
Es steht zwar im Gesetz, das es auch mündlich reicht, aber dann hätte ich ja keinen Nachweis über die Löschung und Untersagung zur Verbreitung des/der Fotos.
Also ich habe es Ihm ausdrücklich gesagt. Er sah mich aber nur an und schwieg. Die Polizisten haben sich nur kurz umgedreht, als ich die Aussage gegenüber des Fotographen machte.
Außerdem weiß ich nicht, ob der Fotograph überhaupt noch vor Ort ist. Ist ja jetzt schon eine ganze Weile vorüber.
Also ich habe es Ihm ausdrücklich gesagt. Er sah mich aber nur an und schwieg. Die Polizisten haben sich nur kurz umgedreht, als ich die Aussage gegenüber des Fotographen machte.
Außerdem weiß ich nicht, ob der Fotograph überhaupt noch vor Ort ist. Ist ja jetzt schon eine ganze Weile vorüber.
Wie hoch dürften den die Schadensansprüche in Form von Geld sein? Gibt es da eine Regelung oder darf ich einen Betrag festsetzen, der mir als genügend erscheint?
Wie müsste den das Schreiben für den Unterlassungsanspruch lauten? Ich wäre über Beispiele erfreut. Danke!
Wie müsste den das Schreiben für den Unterlassungsanspruch lauten? Ich wäre über Beispiele erfreut. Danke!
Schadensansprüche in Form von Geld kannst du geltend machen sofern das Bild von Dir tatsächlich in einem negativen oder gar unwahren Zusammenhang veröffentlicht wird.
Wenn das Bild nur eine Fussgängerzone zeigt auf der Du "zufällig" mit deinem Fahrrad neben einem Polizisten stehst,fährst oder mit dem redest, dann wird das bestimmt nicht reichen um Schadenersatz zu verlangen.
Falls aber ein Artikel unter das Foto gesetzt wird, in dem es beispielsweise um Fahrradrowdies in der Fussgängerzone geht, dann hättest Du schon gewisse Chancen da ein paar Euro rauszuholen.
Die Höhe deines Schadenersatzanspruches muss aber grundsätzlich ein Gericht klären, sowas kostet erstmal Nerven und Anwaltshonorar bevor zuletzt meist ein "Vergleich" rauskommt, also das Verfahren das Du gegen die Zeitung angestrengt hast, wird gegen Zahlung eines gewissen "Schmerzensgeld" an dich eingestellt...
Wenn Du pech hast kann aber auch sein das Du leer ausgehst und noch dazu auf den Gerichtskosten sitzenbleibst...
In normalen öffentlichen Situationen darf auch eigentlich jeder xbelibige ein Foto von Dir machen.
Krasseres Beispiel:
Falls z.B. jemand ein Puff von aussen fotografiert und Du zufällig gerade in dem Moment am Eingang von selbigen vorbeigegangen bist, dann kannst du nicht verhindern das dieses Foto veröffentlicht wird, solange man Dich und das Puff nicht fälschlich in direkten Zusammenhang bringt. Was die Leute denken könnten ist da relativ egal, weil das Puff ist der Gegenstand des Fotos und Du nur zufälliges Beiwerk..
Wenn das Bild nur eine Fussgängerzone zeigt auf der Du "zufällig" mit deinem Fahrrad neben einem Polizisten stehst,fährst oder mit dem redest, dann wird das bestimmt nicht reichen um Schadenersatz zu verlangen.
Falls aber ein Artikel unter das Foto gesetzt wird, in dem es beispielsweise um Fahrradrowdies in der Fussgängerzone geht, dann hättest Du schon gewisse Chancen da ein paar Euro rauszuholen.
Die Höhe deines Schadenersatzanspruches muss aber grundsätzlich ein Gericht klären, sowas kostet erstmal Nerven und Anwaltshonorar bevor zuletzt meist ein "Vergleich" rauskommt, also das Verfahren das Du gegen die Zeitung angestrengt hast, wird gegen Zahlung eines gewissen "Schmerzensgeld" an dich eingestellt...
Wenn Du pech hast kann aber auch sein das Du leer ausgehst und noch dazu auf den Gerichtskosten sitzenbleibst...
In normalen öffentlichen Situationen darf auch eigentlich jeder xbelibige ein Foto von Dir machen.
Krasseres Beispiel:
Falls z.B. jemand ein Puff von aussen fotografiert und Du zufällig gerade in dem Moment am Eingang von selbigen vorbeigegangen bist, dann kannst du nicht verhindern das dieses Foto veröffentlicht wird, solange man Dich und das Puff nicht fälschlich in direkten Zusammenhang bringt. Was die Leute denken könnten ist da relativ egal, weil das Puff ist der Gegenstand des Fotos und Du nur zufälliges Beiwerk..
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