Das neue Antitabak-Gesetz in Luxemburg (Gesellschaft)

Das neue Antitabak-Gesetz in Luxemburg (Gesellschaft)

Wozu ein neues Antitabak-Gesetz?

Um die Menschen vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens, durch unfreiwilliges Einatmen von Tabakrauch, zu schützen.

Passivrauchen kann sich negativ auf ihre Gesundheit auswirken. Besonders gefährdet sind Kinder, schwangere Frauen und Menschen mit Beeinträchtigungen der Atemwege.
Regelmäßiges Passivrauchen steigert das Lungenkrebsrisiko eines Nichtrauchers um 30%. Darüber hinaus kann Passivrauchen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma oder Infektionen der Atemwege verursachen.


Ab dem 5. September 2006 gilt das neue Antitabakgesetz um die Gesundheit der Nichtraucher zu schützen.

Welche Orte Betrifft das Gesetz?

Um einen besseren Schutz vor Passivrauch zu gewährleisten, verbietet das Gesetz das Rauchen in:

Krankenhäusern sowie auf dem Außengelände;
Gemeinschaftsräumen in Alters- und Pflegeheimen;
den Wartezimmern von Ärzten, anderen Gesundheitsberufen sowie Gesundheitslabors;
Apotheken;
den Schulgebäuden aller Bildungseinrichtungen sowie auf dem gesamten Außengelände;
Einrichtungen, die von Jugendlichen unter 16 Jahren besucht werden;
Geschlossenen Sporteinrichtungen;
Kulturstätten wie Museen, Kunstgalerien und Bibliotheken;
Kinos, Theatern sowie anderen Veranstaltungsgebäuden;
Diskotheken, die nicht ausschließlich für Personen, älter als 16 Jahre, geöffnet sind;
Eingangshallen und Räumen von Gebäuden des Staates, der Kommunen sowie öffentlicher Einrichtungen (wie Rathäusern, Postämtern, Bahnhöfen oder im Flughafen);
allen öffentlichen Verkehrsmitteln (wie Bus, Zug, Flugzeug), sogar an Haltestellen;
Restaurants, Konditoreien und Bäckereien, außer in speziell abgetrennten Räumen, welche die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und die Genehmigung des Gesundheitsministers erhalten haben.
Cafés und Gaststätten, während der Zeiten, zu denen Speisen angeboten werden (12h-14h und 19h-21h);
öffentlich zugänglichen Einkaufspassagen und Ausstellungsräumen;
Lebensmittelgeschäften.

Weitere Zugangsbeschränkungen für Tabakprodukte

Der Verkauf von Tabakprodukten an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten (Art. 9).

Der freie Zugang zu Zigarettenautomaten ist für Jugendliche unter 16 Jahren verboten (Art. 9).

Allgemeines Verbot der Werbung sowie das Sponsoring für Tabakprodukte (Art. 3).

Der Arbeitgeber muss den Schutz der Gesundheit der Arbeiter sicherstellen und diese insbesondere vor den schädlichen Wirkungen des Passivrauchens schützen (Art. 16).

Vorgesehene Sanktionen:

Für Raucher, die das Rauchverbot missachten: 25 bis 250 Euro.

Für den Betreiber, der das Rauchen in seiner Einrichtung trotz gesetzlichem Rauchverbot absichtlich toleriert: 251 bis 1.000 Euro.

Beim Verstoß gegen das Tabakwerbeverbot und das Verkaufsverbot von Tabakprodukten an Jugendliche unter 16 Jahren: 251 bis 50.000 Euro (Artikel 10).

Im Falle eines erneuten Verstoßes gegen das Antitabak-Gesetz können die Bußgelder verdoppelt werden.

Rauchen- Die Fakten

Tabakkonsum ist die vermeidbarste frühzeitige Todesursache.

In Luxemburg sterben jedes Jahr ungefähr 500 bis 600 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums.

Lungenkrebs ist die tödlichste aller Krebsarten.

9 von 10 Lungenkrebstodesfällen sind dem Tabakkonsum zuzuschreiben.

In Luxemburg sterben pro Jahr circa 20 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens.

30 Minuten Passivrauchen reichen aus, um die Blutversorgung des Herzens eines gesunden Erwachsenen zu mindern.

Regelmäßiges Passivrauchen erhöht das Lungenkrebsrisiko eines Nichtrauchers um 30%, das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen um circa 25% und verursacht darüber hinaus weitere ernste Erkrankungen bei Kindern (plötzlicher Kindstod, geringes Geburtsgewicht, Asthma, Mittelohrentzündung, Allergien, Bronchitis).




Was haltet ihr davon?
Ich bin froh, dass es das Gesetz endlich gibt. Besonders in den Lokalen stört es mich, wenn neben mir einer raucht.

PS: Ich glaube kaum dass ein Gesetz in Luxemburg viele interessiert in einem Forum, das vorwiegend von Deutschen benutzt wird.
*nachLuxemburgwill*

die Bestrebungen, in Deutschland sowas einzuführen, sind ja nunmal leider in den Sommerferien verpufft...
Wir haben unsere verblieben Raucher (2) in der Firma ins Treppenhaus verbannt. Raucher werden auch prinzipiell nicht eingestellt. Wer beim Einstellungsgespräch die Frage positiv oder nicht beantwortet (sein gutes Recht), darf seine Unterlagen gleich wieder mitnehmen.
Mich stört es nicht weiter. Zwar bin ich strikter Nichtraucher, aber der Zigarettengeruch, wenn man in eine Kneipe kommt, gehört schon irgendwie dazu (leider).
Ist ja okay. Ich kann verstehen wenn man nicht passiv mitrauchen will, aber man hat ja immer noch die Möglichkeit zu gehen und woanders hin zu gehen oder was weiß ich. Ich meine ich wurde auch schon gebeten nicht in der Nähe von jemanden zu rauchen und bin zum rauchen vor die Tür gegangen. Nichtraucherkneipen gibt es bei uns auch und die kann man ja wenn man dem aus dem Weg gehen will ja nutzen. Ich finde das nicht der Staat per Gesetz regeln sollte was die Unternehmen zu tun und zu lassen haben sondern das Unternehmen selbst.

Wie FormatC es schon sagt. Wenn man es nicht haben will sollte man es sich nicht selber aufzwingen.

Finde es auch keine Art von Diskriminierung oder sowas. Ich meine es ist eine Geschmackssache und ein Unternehmen will Erfolgreich arbeiten und daher sollte er sich auch jemanden als Arbeitnehmer aussuchen wo er denkt mit ihm ordentlich arbeiten zu können und wenn er es mit einem Raucher nicht kann soll er auch so handeln dürfen.

meine Meinung
@Steckdosenteufel
Es geht ja nicht nur um die Unternehmen, sondern auch so in der Öffentlichkeit - Rauchverbot an Bushaltestellen zum Beispiel. Denn leider ist nicht jeder Raucher so einsichtig wie du und geht weg, wenn man darum bittet.

Und zum Diskriminierungsvorwurf: ich finde das nicht mehr oder weniger diskriminierend, wenn eine Firma keine Alkoholiker einstellen will oder Betrunkene nicht in ein Gasthaus dürfen. Es ist ihr gutes Recht zu trinken, aber dann müssen sie auch mit den konsequenzen leben.

@FormatC
würdet ihr (bei entsprechender Qualifikation) auch jemanden nicht einstellen, der während der Arbeitszeit nicht raucht, sondern nur in der Freizeit mal eine pafft?
@Käpt'n LeChuck:
Wer in seiner Freizeit 'mal eine pafft' (also nicht kontinuierlich eine gwisse Mindestanzahl pro Tag) ist in meinen Augen kein Raucher. Zu Feier- und Geburtstagen ziehe ich mir selbst mal eine gute Zigarre rein (sehr selten, aber es kommt vor). Rein als Genussraucher, allerdings nicht auf Lunge (Zigarre sowieso nicht ;o). Bei konstantem Genuss ist es jedoch eine Sucht, auch wenn es am Tag nur 2-3 wären. Disco- oder sonstige Gelegenheits-Raucher sind dagegen tolerierbar.

Ich bin seit Jahren weg vom Tabak, habe in Spitzenzeiten selber bis zu 60 Fluppen am Tag gequarzt. Dann kam die Selbsterkenntnis, dass es der Gesundheit doch recht abträglich ist und ich habe halt eben aufgehört. War nicht mal sonderlich schwer.

Was Deine Frage betrifft: es findet sich immer ein Nichtraucher mit gleicher Qualifikation ;o). Aber es gibt tolerierbare Ausnahmen (siehe oben)
Mir ist das, pardon, scheißegal. Meine Eltern rauchen, somit bin ich daran gewöhnt. Von daher (und da ich es eh nicht beeinflussen kann) lasse ich den Rest der Welt entscheiden. Wenn es durchgesetzt wird: gut, wenn nicht, bricht für mich keine Welt zusammen.
@ Steckdosenteufel
"Ich kann verstehen wenn man nicht passiv mitrauchen will, aber man hat ja immer noch die Möglichkeit zu gehen und woanders hin zu gehen oder was weiß ich."

Du meinst schon, dass der Raucher die Möglichkeit hat, woanders hinzugehen, oder? Laut Kontext schon, aber der Satz für sich klingt anders.

Deshalb mal ganz allgemein formuliert:
Raucher haben auf Nichtraucher Rücksicht zu nehmen. Es kann einfach nicht sein, dass jemand einem anderen derart direkt etwas aufzwingt, was ihn stören und sogar gesundheitlich negativ beeinflussen könnte.
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