Schwarzgefahren - meine Rechte (Gesellschaft)

Schwarzgefahren - meine Rechte (Gesellschaft)

Hallo Leude,
bin heut beim Schwarzfahren erwischt worden, naja normal mach ich sowas nicht, aber ich hatte kein Kleingeld und keinen Bock zu wechseln. Naja der Schlumpf hat meine Personalien ohne jegliche Diskretion notiert, sodass irgendein Vogel genüsslich grinsend von diesem Blatt abgelesen hat, wer ich war. Dagegen würde ich gerne Beschwerde einreichen. Kennt sich jemand rechtlich da aus?
Wer sich in Gefahr begibt, kommt drin um. :)
ZockTempel, wart erstmal ab, und hoffe, dass sie dir keine Anzeige schreiben.

Und ja, wer Schwarz fährt, muss damit rechnen, erwischt zu werden.
Ach tatsächlich, naja das war nicht meine Frage ;)

Ich fands nur ziemlich daneben, meine kompletten Personalien preiszugeben. Vielleicht erstmal lesen, dann antworten danke. Und da würd ich gern wissen, inwiefern ich da Beschwerde einreichen kann.
Ach Gottchen,versuch jetzt bitte nicht noch die anderen als die Bösen hinzustellen (okay mach ich auch immer^^) man kann nur sagen selbst schuld und kein Gericht der Welt wird den armen Kontrolleur verurteilen also steh einfach zu deinen Fehlern.
Du bist Schwarz gefahren und Deine Personalien wurden aufgenommen, ist eine ganz normale Reaktion;
das dies vor Ort geschieht ist auch i.O.
Damit wirst du leben müssen; und was ist daran so schlimm?

Das Hauptproblem ist die Strafe, die du bekommen wirst; ich weiss nicht wie hoch diese momentan ist, aber es waren zu DM-Zeiten doch einige Mark;
und ich denke es wurde nicht billiger;

Aber selbser schuld. Zu mal du ja auch noch genügend Bargeld dabei hattest und Dir nur zu fein warst zu bezahlen;
Hoffe die Strafe fällt gerecht aus;
Tja, Kriminalität hat bekanntlich Konsequenzen!
Hoffentlich hast du daraus gelernt.Smiley
Alleine Deine Wortwahl lässt erkennen, dass Du vorsätzlich schwarz gefahren bist und die Tatumstände sprechen ebenfalls dafür. Anstatt das erhöhte "Beförderungsentgelt" zu zahlen, lieber 'ne Anzeige riskieren und hier eine große Lippe.
Zur Frage: Nur wenn der Kontrolleur die personenbezogenen Daten Dritten bewußt zugänglich gemacht hat, ist ggf. ein datenschutzrechtlicher Verstoß anzunehmen. Wenn ein Dritter neugierig auf das Blatt schaut, sind Rechtsmittel sinnlos.
Und es sind nur die personenbezogenen Daten geschützt, die nicht herkömmlicherweise anderweitig zugänglich sind. Name, Vorname und Anschrift ggf. Telefonnr. gehören nicht zu den schutzwürdigen Daten.
..und falls ein Strafbefehl kommen sollte, rate ich zum Zahlen. Das ist allemal billiger als eine Gerichtsverhandlung.
Ich glaube du hättest dem gleich sagen sollen, dass du das etwas diskreter wünschst. Jetzt ist es dafür wohl zu spät.

und mal was zur sache an sich: Jetzt hast du bald nicht nur kein Kleingeld, sondern auch kein Großgeld mehr.
Naja, vielleicht steigert das ja beim nächsten mal deine Lust zu wechseln. Schwarzfahren, rofl.
Oh mein Gott, ihr tut ja so als hätte er einen Hundewelpen ertränkt -.-
Naja ihr seid ziemlich voreilig, was das Werfen des ersten Steines angeht.
Wenn du nicht schwarz gefahren wärst, wäre das nicht passiert. Also find dich damit ab.
einsamer schütze:
einfach mal in § 265a StGB reinschauen.
Hätte er den "Straf-Fahrschein" gezahlt, würde der 265a nicht greifen....
Also wenn ich mal Kurzstrecken mit der Bahn fahre, dann hab ich immer einen zerfledderten Geldschein bei mir (oder einfach einen großen Schein), den der Fahrscheinautomat nicht nimmt...
Falls Kontrolle kommt, dann spreche ich den direkt an und erkläre die "Misere" das ich ja keinen Fahrschein lösen konnte wegen... blabla...
Mitunter bin ich da einmal trotzdem schon kostenlos gefahren weil der nicht rausgeben konnte auf meinen Schein... ;-)
Normalerweise löst man seinen Fahrschein aber einfach bei dem Kontrolleur nach, und dann ist das gut...!

Man muß jedenfalls nur glaubhaft vermitteln können das man nicht absichtlich schwarz fährt, dann kostet es normal auch höchstens den normalen Preis...
Da hier viele Off-Topic sind versuche ich mal mein Bestes.

Ist ganz übliche Prozedur die Daten vor Ort aufzunehmen. Deine Kritik daran kann ich verstehen.

Hier vor Ort ist die Rheinbahn zuständig, die Kritik würde ich direkt an die Rheinbahnleitstelle schreiben. Wende dich einfach an den entsprechenden Verkehrsverband bei dir.
Danke Nils, das war das, was ich wissen wollte. Dann werde ich mich mal an den AVV wenden.

@ Moralprediger: Dass Schwarzfahren nicht besonders klug ist, weiss ich auch.
ZockTempel, das kannste vergessen. Die werden sich evt. entschuldigen, aber zahlen muste trotzdem. Vll ein bisschen weniger, aber unwahrscheinlich. Mein Vater arbeitet bei der Bahn, daher darf ich "Schwarzfahren"...das musste ich doch mal loswerden.
ich denke mal, dass du ihm deine personalien nicht ins ohr geflüsterst hast, sondern laut und deutlich, sodass andere, die in der nähe waren, alles mitbekommen konnten, da macht so ein "vogel", der auf das blatt schaut nun wirklich nichts aus... ;)
außerdem hättest du den "spanner" ermahnen können, aber wie zu entnehmen ist, hast du dies nicht getan.
Nein falsch, er hat den Perso abnotiert. Und natürlich will ich nicht weniger zahlen, ich finds genauso unmöglich Diskretion zu missachten wie schwarz zu fahren.
Banana:
Der Trick ist genial......Für den einen oder anderen hier der beste Beitrag seit langem!
Blöd wäre es nur, wenn Du dem Kontrolleur die Story erzählst und eine Einsteigestation angibst, bei der man nicht mit Scheinen zahlen kann.....
jo,oder du sagst,das du dachtest,man könne tickets beim schaffner kaufen,wenn er kommt,sagst du das,wenn nicht,dann is gut ;)
naja normal mach ich sowas nicht, aber ich hatte kein Kleingeld und keinen Bock zu wechseln.
Da hatt der alte MisterX einen guten Tipp:D
Wenn ich im Bus sitze und mir das passiere zeige ich dem Busfahrer den Schein und sage das der Automat den nicht annimmt und ich kein Kleingeld habe, der Busfahrer lässt mich denn immer noch mitfahren und bei Kontrolle habe ich eine Erlaubnis bekommen dort schnell ohne zu fahren :D

Ansonsten zu deinem Thema würde ich sagen, das "deine Rechte" dein Datenschutzrecht ist.

[Edit]
Oh Banana macht es ja fast genauso oO :D
Wichtig ist, das man sich nicht versteckt, immer freundlich bleibt und von selbst auf die Schaffner zugeht wenn sie eh da sind.
Wenn Du den Schaffner blöd anmachst, dann wird er Dich natürlich maximalst in die Scheisse drücken, aber wenn man ihn freundlich respektiert und zusätzlich eine plausible Ausrede Parat hat, dann ist es normal kein Problem den Fahrschein ohne Mehrkosten nachzulösen..!
(blöd ist, wenn man garkein Geld dabei hat, aber ist ja häufig so im deutschen Staatswesen, das man erstmal Geld haben muß um sich selbiges sparen zu können...)

@ZockTempel
Schwarzfahrer in der Öffentlichkeit zu blamieren ist bestimmt eine wirkungsvollere Abschreckung, als die 40 oder 60.-€ "erhöhtes Beförderungsentgeld"!
Du hättest verlangen können die Polizei hinzuzuziehen (was für ein Wort.. ;-) , oder das du ihm deine Personalien nur in geschlossenen Räumlichkeiten ohne Zuschauer preisgibst.
Du hast aber dem freiwillig deine Personalien in der Öffentlichkeit gesagt, er ist nicht verpflichtet Dir zu sagen das du das nicht mußt..!
Wenn du freundlich gewesen wärst, dann hätte man diese Misere bestimmt auch etwas diskreter abwickeln können, in deinem Fall kannst Du aber höchstens deinen Kopf gegen die Wand schlagen, in der Hoffnung das die Dummheit irgendwann rausfällt... ;-)
man, was willst du den sagen?
hilfe, der kontrollör hat meine personalien notiert-.-
das macht man so, un da kann man sich nicht beschweren.
im übriegen kann ich auch ned verstehen warum du dich beschweren willst, das ist doch lächerlich
ne, ne, ne-
eher brennt die BVG,
wir sind hier oben noch ganz dicht,
der spaß ist zu teuer, von uns kriegste nichts.

-du hast dem busfahrer zwar deine personalien zur verfügung gestellt, allerdings hast du ihm damit nicht die erlaubnis gegeben, sie an 3te weiterzuleiten.
ergo kannst du dich beschweren, passieren wird aber wohl nix.
ich glaube denn Beamten Falässigkeit vorgeworfen werden und das kann strafbar sein,

aber falässigkeit kan ihn leider nur vorgeworfen werden wenn er die daten preisgegeben hat da er sich nicht an den dinstvorschriften gehalten hat

das heist wenn du ihn nachweisen kanst das die daten nur an die öffentlichkeit gelangt sind da er sich nicht an die Dinstforschfriften gehalten hat so kanst du ihn glaub ich wegen Falässigkeit anzeigen.
Mir ist das Hupe, ich werde mich in schriftlicher Form beschweren, jenachdem wie es abläuft, wenn ich meinen Obelus zahle. Wenn ich Ermäßigung bekomme, weil ich Schüler bin, reuig zeige und bla, dann ist die Sache gegessen, ansonsten werde ich Krieg anfangen ;)
-.-
und später wirst dich bei deinen nachbarn beschweren das sie ihren zaun einen cm zu weit auf deinem grunfstück gebaut haben....
*kopfschüttel*
Sagt mal, könnt ihr mal die Fresse halten? Es geht ihm nicht ums Geld, nicht darum, dass Preise nicht stimmen oder sonst was von wegen rausreden. Er kritisiert lediglich die Vorgehensweise des öffentlichen aufnehmens der Personalien. Und per Grundgesetz darf er diesen Vorgang sehr wohl und mit gutem Recht kritisieren, weil es sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung betrifft. Also hört auf Scheisse am Stück zu labern und haltet euch einfach mal mit dümmlichen Kommentaren zurück. Nicht zum Aushalten, diese endbescheuerte Meckermentalität.
oh wie schrecklich, jetzt weiß jeder wie er heißt. und wenn kümmerts? niemanden.
ich wurd auch shcon kontroliert un musste, zur bestätigung dessen, was auf dem schokoticked steht, meinen namen un geburtstag sagen, und bin ich mich deswegen beschweren gegangen? nein.
man muss sich doch nicht so anstellen-.-
Man muss nicht, aber man darf sehr wohl.
Sowas nennen wir in Bayern dann Gscheidhaferl ^^

Klar, beschwer dich, und hoffe aus der Folge daraus, dass du noch ne Anzeige hinzukriegst.
Mich wundert es aber auch ein wenig... (nein ich halte jetzt nicht die Klappe nur weil Nils Mod ist, und einige meinen die haben immer Recht *rolleyes*)
Erstmal hat er Scheisse gebaut mir Schwarzfahren,und wenn jemand dort sitz und logischer Weise beim Sprechen
von denen mit hört,kann er sich doch nicht noch beschweren?! oO
Wenn ich in die Mustermannstraße gehe und an die Klingel gucke weiss ich auch das da ein Herr Mustermann wohnt, genauso wie der das jetzt von ihm weiss, nur weil er mithört.
Also das echt blödsinn zu versuchen selber andere noch anzumeckern wenn man Mist gemacht hat.
@Diego:
Wieso noch eine Anzeige? Also ich würde mich auf alle fälle beschweren, bzw. meine Schwester die bei denen arbeitet.

Wieso habt ihr denn alle keine Jahrestickets, bzw. Schülertickets? Ich z.B. habe ein Maxx - Ticket, das für unseren Raum gilt. Deshaalb habe ich es auch nicht nötig Schwarz zu fahren, aber es passiert trotzdem, da ich sehr vergesslich bin. Aber da ich mein Ticket immer in meinem Geldbeutel habe, habe ich für weiter Tricks kein Geld dabei. =(

@ZockTempel:
Theoretisch könntest du auch in das nächstgelegen Kundenzentrum gehen und dich informieren. Oder du rufst dort perssöhnlich an, dann hast du vielleicht mehr Glück, dass die Anzeigen zurückgezogen oder erst gar nicht gestellt wird.
Am Besten du sagst noch, dass dich danach einer beleidigt hat und deinen Namen rumgeschrien hat^^

[edit]:
@MisterX:
Stell dir vor du wärst du wärst 13 und bist sehr groß für dein Alter. Du sitzt zwei schönen 16-jährigen Mädchen gegenüber und hast denen dummerweiße erzählt, dass du 16 bist. Dann musst du deinen Personalien preißgeben. Wie würdest du dich fühlen?
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