Eingetragene Lebenspartnerschaft (Gesellschaft)

Eingetragene Lebenspartnerschaft (Gesellschaft)

He Leute meine Mutter ist am verzweifeln weil sie bei irgendwelchen öffentlichen Briefen ihren Familienstatus angeben muss (eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer anderen Frau). Zum ankreuzen stehen dort jedoch immer nur:
ledig
geschieden
verheiratet
Jetzt hat sie das Problem dass sie nicht weiß ob sie ledig oder verheiratet ankreuzen soll, da für Lebenspartnerschaftfen mit homosexuellen Partnern nicht die selben Rechte gelten wie bei Hochzeiten bei denen sich Mann und Frau das Ja-Wort geben?
Wie haben auch schon im Internet gesucht aber nichts gefunden. Wisst ihr weiter? Wenn ja wäre ein Link zu einer Seite in der dies beschrieben ist klasse.

mfg
lol...sowas in einem Forum wo sich durchschnittlich 11-Jährige bewegen..

BTT: Habe mich mal ein bisschen umgehört und geschaut...so genau ist das nie definiert, gibt keine eindeutige Quelle..

Am besten LEDIG ankreuzen, und einen Hinweis beilegen(z.B Zettel, auf Rückseite draufschreiben)
indem das Verhältnis erklärt wird..

GreeZ Marzl
Hm, meiner Ansicht nach wäre es unrichtig zu sagen, sie sei ledig, denn das ist sie ja nicht. "Verheiratet" ist definitiv falsch, solange sie nicht vorm Traualter stand und "Ja" gesagt hat.

Ich würde, ehrlich gesagt, nichts ankreuzen und einfach "eingetragene Lebensgemeinschaft" o.ä. daneben schreiben. Wenn dann noch einer Fragen hat, kann er sich ja melden.

Find ich sowieso blöd, dass es ein solches Kästchen nicht gibt. Ich bin nicht verheiratet, lebe aber in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" mit meinem Freund zusammen. Deswegen sehe ich es überhaupt nicht ein, "ledig" ankreuzen zu müssen, nur weil ich nicht heiraten will. So ist das aber: Bürokraten-Deutschland *mitdenachselnzuck*

http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-nichtehel-lgem.htm
Von den angegeben Sachen trifft "ledig" noch am ehesten zu. Direkt einen Begriff für diese "wilde Ehe" (oder was muss ich mir unter einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorstellen?) gibt es - formulartechnisch jedenfalls - nicht.

In einigen Bundesländern ist die sogenannte Homoehe erlaubt - kann man auf dem Standesamt machen lassen wie jede Heteroehe auch. Und nur die Ehe auf dem Standesamt ist ja für sowas relevant, seit wir Trennung von Staat und Kirche haben.
Klar kann man das, aber nicht jeder möchte auch heiraten (trifft für Homosexuelle genauso zu wie für Heteros). Man lässt sich doch nicht trauen, damit man nachher weiß, welches Kästchen man anzukreuzen hat.

Vielleicht sollte man mal aufwachen aus seinem Dörnröschenschlaf von 1950 und mal akzeptieren, dass es auch, wie du es so schön sagst, "wilde Ehen" gibt und ein Wort meinetwegen ERFINDEN, um den Sachverhalt richtig aufzunehmen...
@Bluebird
"wilde Ehe" wird wohl von ledig voll abgedeckt - schließlich gibts steuerliche Vergünstigungen nur im Dornröschenschlaf von 1950. "Wilde Ehe" müsste auch die entsprechende Wortschöpfung für diese Partnerschaften ohne Trauschein sein.
Die Kästchen müssen seit dem Lebenpartnergesetz um diesen Begriff erweitert werden, sie heißen dann:
unverheiratet (ledig gibt es nicht mehr)
verh/in LP lebend
geschieden
verwitwet

Alles andere ist Faulheit von Behörden, die Formulare entsprechend zu ändern.
"Wilde Ehen" sind sog. zeitlich befristete Partnerschaften, die aber rechtlich als unverh. gelten. Steuervergünstigungen für "wilde Ehen" gibt es nicht.
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