Dürfen Anzeigen abgelehnt werden? (Gesellschaft)

Dürfen Anzeigen abgelehnt werden? (Gesellschaft)

...natürlich mit nem "guten" Grund. (Sachbeschädigung, Beleidigung usw. Egal wo und wann es passierte?
Nein.

Edit:

Okay... WER soll sie ablehnen? Richter, Anwalt o. Beklagter?

Edit:

Richter können eine Klage abweisen.
Anwälte können sich als Kunden aussuchen wen sie wollen.
Beklagte können sich nur verteidigen.
und warum nicht?
@CJ
Anzeigen kannst du soviel du willst, ob es zum Prozess kommt, obliegt aber dem Staatsanwalt.
Einen Zivilprozess kannst du aber glaube ich immer führen.

Vielleicht ließe sich deine Frage einfacher beantworten, wenn du uns deinen Fall mal konkret schilderst.
Nach dem Pressrecht müssen Anzeigen sogar abgelehnt werden, wenn sie z.B. Straftaten propagieren.
Presserechtlich ist die Redaktion auch für Anzeigen verantwortlich. Sie lehnt ab und hiergegen sind rechtliche Schritte möglich, man kann auch den Presserat einschalten.
Ich meinte, wenn ich jetzt zur Polizei gehe, und sage, dass ich eine anzeige machen will. Ob die POLIZEI dann wegen minderheit des Falls ablehnen darf, OBWOHL es körperverletzung, beleidigund... ist?
Ich glaube, dass darf nur der Staatsanwalt. Die Polizei nimmt deine Anzeige auf und leitet das weiter. Irgendwann bekommst du Post vom Staatsanwalt, ob ein Prozess erfolgt oder nicht.

Wieso willst du das wissen?
Wieso sollte die Polizei überhaupt eine Anzeige wegen >Körperverletzung, Beleidigung< ablehnen?!
Ach nur so, mein Kumpel hat gesagt, es sei verboten, eine Anzeige wegen Beleidigung zu machen, wenn diese in einem öffentlichen Forum (z.b. Mogelpower) stattfand und der "Täter" mir dabei nicht direkt in die Augen guckte, was auch ich für totalen Schwachsinn hielt. Und weil er mir nicht glaubte, hab ich eben diesen thread eröffnet, um zu guckten was andere dazu sagen. Dieser Streit ist übrigens durch den Diss von "Mein erster Beitrag" entstanden und mit der Drohung von Renè, eine Anzeige zu machen, wenn er sich nicht endschuldigt.
Internet Recht ist wieder etwas anderes. Allerdings ist René Besitzer und Betreiber dieses Forums, darum kann er sehr wohl bei Bedarf Anzeige erstatten.
Dies geht nur solange der beleidigende Post nicht gelöscht ist, oder?
Glaub schon. Aber is denn beleidigung immer gleich beleidigung?Oder gibts da einstuffungen?
Einen Einbrecher öffentlich als "Kriminellen" zu bezeichnen, oder eine Prostituierte "Hure" zu nennen kann schon zu Strafen führen.

Kommt immer auf die Absicht an.
Also das mit dem Anzeigen, weil du jmd. (so wie ich des Verstanden habe) in nem Forum beleidigt hast, wäre möglich. Es wurd mal jmd. angezeigt, weil er in nem I-Net Spiel- WOW wars glaub ich- gesagt hat: "Ich bring dich um!"
Das war aber keine Beleidigung sondern eine Drohung auf das Leben von jemandem.
Und was wenn er sich auf den Virtuellen-Charakter des Spielers bezog? :>
Tja man kann alles falsch verstehen ^^
Ok, scheint wohl nicht um Anzeigen (= Werbung in Zeitungen etc.) zu gehe, sondern um Anzeigen (von irgendetwas bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu gehen.
Bei diesen "Anzeigen" muss man grundsätzlich zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Beim Strafrecht ist zu unterscheiden zwischen Straftaten, die nur auf Antrag (hier heißt die "Anzeige" Strafantrag) oder die von Amts wegen zu verfolgen sind. In beiden Fällen ist die Polizei als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft verpflichtet, diese Anträge aufzunehmen. Alles weitere regelt die Strafpozessordnung (StPO). Im Zivilrecht ist das ein wenig komplizierter und würde hier zu weit führen.
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