Kann man seine Eltern Entmündigen? (Gesellschaft)

Kann man seine Eltern Entmündigen? (Gesellschaft)

Hallo,
Ich habe eine Frage.Und zwar "Ist es möglich sich vor Gericht als Erwachsen erklären zu lassen?

Mfg LG
Unter gewissen Umständen ja, kommt darauf an warum.
Du meinst, deine eigenen Eltern von ihrer Erziehungs- und Aufsichtspflicht für dich zu entbinden?
Eltern kannst du immer entmündigen, kommst aber von einen Vormund nicht frei.
Kommt darauf an, wie alt er ist und warum er sie entmündigen lassen will. Das kann man doch auch wenn man selber 40 ist und die Eltern nicht mehr ganz bei der Sache sind, das nennt sich doch dann auch entmündigen oder?
*ahem*

"mündigkeit" ist (mehr oder weniger) gleichzusetzen mit "Zurechnungsfähigkeit".
Wer nicht mündig ist, kann nicht vollständig für seine Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden.

Sprich: Minderjährige, Häftlinge, geistlich Benachteiligte... solche Leute sind nicht mündig. Wenn dein 40jähriger da zur Urne darf, dann ist er auch mündig. Oo
Ja aber er kann doch seine Eltern dann auch entmündigen, hatte mal so einen Fall, ist aber lange her. Hat es aber nicht durchsetzen können , da er das Verhalten seiner Eltern nicht beweisen konnte. Er wollte eigentlich an das Vermögen ran.
Wie soll man am Vermögen der Eltern kommen, wenn man diese entmündigt?

Die haben dann nichts mit dir mehr am Hut! O_o
Obake, quatsch nicht so doof rum.

Ein Gericht kann einen Jugendlichen für Erwachsen erklären. Damit erreicht er den rechtlichen Status eines 21-jährigen.

Pflegebedürftige Erwachsene, die nicht mehr ganz beisammen sind werden der Vormundschaft ihrer nächsten Verwandten oder des Staates überstellt. Der Vormund verwaltet neben dem Leben auch das Vermögen. Fertig.
Rate mal wer über das Vermögen verfügen darf, wenn die Eltern in der Klappse sitzen wenn du laut gesetzlicher Erbfolge der einzige Erbe bist....
@Iris
*meld*
Der Vormund der Eltern - und das muss nicht der einzige Erbe sein. Erben kannst du die Kohle erst, wenn deine Eltern über'n Jordan gegangen sind.


Imo passen der Threadtitel und die Frage im ersten Post gar nicht zusammen.
*hm* ist aber die gleiche Reihenfolge, nennt sich Erbfolge die Reihe der Verwanten, von welchen der Gesetzesgeber behauptet sie stehen dir am nächsten. Das hat nicht immer was mit Erben zu tun, nur weil das Wort dabei ist, genauso wie Erbbaurecht, hat nämlich nichts mit Erben zu tun ;-)

Es muss nicht der einzige Erbe sein..

Ich weiss, aber sonst wäre das Beispiel nicht eindeutig gewesen.

Aber du hast Recht um sich selber für voll Geschäftsfähig zu erklären, muss man die Eltern nicht als Unmündig erklären lassen.

Die volle Geschäftsfähigkeit bekommt man normalerweise mit Eintritt der Volljährigkeit. (Vorher ist man nur beschränkt Geschäftsfähig)
Also ich meinte wenn man jetzt Minderjährig ist und vor Gericht geht.Dort will man dann , dass man als Volljährig erklärt wird.Geht das?Und wenn man damit durchkommt mit 15 Jahren das würde doch trubbel auslösen.
@LG----
wahrscheinlich gäbe das ganz schön Trubel - aber mit dieser Frage braucht man sich wohl erst ernsthaft beschäftigen, wenn es einer schafft. (oder anders gesagt: dazu wird es wohl nie kommen)
Doch, genau das geht und ist auch schon vorgekommen.
Meine Schwester hat sich damals auch mit 16 das erklären lassen um den Führerschein zu machen. (hat natürlich andere Gründe angegeben und es ist schon laaange her)
Bei beschränkt Geschäftsfähigen geht das afaik nur, wenn sie ein eigenes Unternehmen führen und dann erstreckt sich diese "Vollmündigkeit" nur auf Vorgänge, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen.
Zudem: abgesehen vom Führerschein, warum sollte sich ein Minderjähriger als volljährig erklären lassen?
Um sein Geld eigen verwalten und sich frei niederlassen zu können... zum Beispiel.
Wenn man mit 16 der Sohn einer Zeugen-Jehovas-Familie ist und die Eltern die Bluttransfusion verbieten, da der Sohn seinen Platz im Himmel verlieren würde, bekäme er fremdes Blut.

Dann müsste der Sohn sterben, da die Eltern den Eingriff verbieten. In diesem Fall kann man sich dann aber über den Entscheid der Eltern hinausbewegen.
Bei ner Zeugen Famlie würde ich mich am liebsten schon bei der Geburt von meinen Eltern lossagen o.O
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