Hi,
ich musste gestern Abend meine Mutter ins Krankenhaus bringen, da Sie, nach dem Sie im freien ein Zelt impregniert hat (mittels Wehncke outdoor Zeltimprägnierspry) starke Atemnot (Dyspnoe), Kältezittern und Schwindel hatte;
Die Diagnose des Arztes war (wie auch nicht anders zu erwarten), dass Sie ein Lungenödem (Wassereinlagerung in der Lunge) in Folge des Sprays hatte;
Sie musste darauf hin mit O2 aufgesättigt werden und steht deshalb natürlich unter Beobachtung.
Habe darauf hin selbt mal nachgelesen, was auf der Dose so steht;
Das einzige wichtige, dass da steht ist:
Dämpfe können Schläfrigkekit und Benommenheit verursachen;
Aber es steht nicht eine Spur davon drauf, dass es auch zu (tödlich ausgehen könnenden) Lungenödemen führen kann;
Es steht auch nicht davon drauf, dass man irgend welche Sicherheitsvorkehrungen treffen muss (alle Atemmaske etc)
Das einzige ist, dass man es nur in gut belüfteten Räumen verwenden soll;
(Ich gehe mal davon aus, dass der Garten gut belüftet genug ist ;) )
So, nun zu meiner Eigenltichen Frage:
Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn der Hersteller nicht von dem oben genannten Problem angibt.
Auch hat Sie sich genau an die Bedienungsanleitung gehalten.
Kánn man nun den Hersteller in irgend einer Form belangen?
ich musste gestern Abend meine Mutter ins Krankenhaus bringen, da Sie, nach dem Sie im freien ein Zelt impregniert hat (mittels Wehncke outdoor Zeltimprägnierspry) starke Atemnot (Dyspnoe), Kältezittern und Schwindel hatte;
Die Diagnose des Arztes war (wie auch nicht anders zu erwarten), dass Sie ein Lungenödem (Wassereinlagerung in der Lunge) in Folge des Sprays hatte;
Sie musste darauf hin mit O2 aufgesättigt werden und steht deshalb natürlich unter Beobachtung.
Habe darauf hin selbt mal nachgelesen, was auf der Dose so steht;
Das einzige wichtige, dass da steht ist:
Dämpfe können Schläfrigkekit und Benommenheit verursachen;
Aber es steht nicht eine Spur davon drauf, dass es auch zu (tödlich ausgehen könnenden) Lungenödemen führen kann;
Es steht auch nicht davon drauf, dass man irgend welche Sicherheitsvorkehrungen treffen muss (alle Atemmaske etc)
Das einzige ist, dass man es nur in gut belüfteten Räumen verwenden soll;
(Ich gehe mal davon aus, dass der Garten gut belüftet genug ist ;) )
So, nun zu meiner Eigenltichen Frage:
Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn der Hersteller nicht von dem oben genannten Problem angibt.
Auch hat Sie sich genau an die Bedienungsanleitung gehalten.
Kánn man nun den Hersteller in irgend einer Form belangen?
Wende dich in diesem Fall am besten mal an euren Anwalt. Ich denke, die kennen sich besser aus, als hier das Forum.
in den usa wärste jetzt millionär lol
ne aber im ernst, ich denk, da müsste was zu machen sein. fahrlässige körperverletzung könnt ich mir als anklage vorstellen.
aber ganz oben schreibst du ja folgendes:
>>.. starke Atemnot (Dyspnoe), Kältezittern und Schwindel hatte<<
auf der dose stand:
>>...Dämpfe können Schläfrigkekit und Benommenheit verursachen<<
das mit der benommenheit stimmt ja schon mal, aber könnte sie z.b. allergisch gegen das spray sein, allergisch gegen dinge im garten sein, etwas gegessen haben, gegen das sie allergisch ist, asthma haben, oder vorher irgenhdwas gemacht haben, was Lungenödeme verursachen kann, was dann auftrat, als sie das spray benutzte?
also wenns so ist, ist nix zu machen, aber wenn nicht, würd ich auf jeden fall klagen.
ne aber im ernst, ich denk, da müsste was zu machen sein. fahrlässige körperverletzung könnt ich mir als anklage vorstellen.
aber ganz oben schreibst du ja folgendes:
>>.. starke Atemnot (Dyspnoe), Kältezittern und Schwindel hatte<<
auf der dose stand:
>>...Dämpfe können Schläfrigkekit und Benommenheit verursachen<<
das mit der benommenheit stimmt ja schon mal, aber könnte sie z.b. allergisch gegen das spray sein, allergisch gegen dinge im garten sein, etwas gegessen haben, gegen das sie allergisch ist, asthma haben, oder vorher irgenhdwas gemacht haben, was Lungenödeme verursachen kann, was dann auftrat, als sie das spray benutzte?
also wenns so ist, ist nix zu machen, aber wenn nicht, würd ich auf jeden fall klagen.
@Fel4
Nein, zum einen liegen bei Ihr keinerlei Allergieen vor.
Zum anderen wurden ja toxine im Blut festgestellt die auf das Mittel zurückzuführen waren;
Das Lungenödem war ja nur die Folge der toxine, die natürlich auch massig in der Lunge waren.
Asthma führt im übrigen eher zu spastiken als zu Ödemen
Nein, zum einen liegen bei Ihr keinerlei Allergieen vor.
Zum anderen wurden ja toxine im Blut festgestellt die auf das Mittel zurückzuführen waren;
Das Lungenödem war ja nur die Folge der toxine, die natürlich auch massig in der Lunge waren.
Asthma führt im übrigen eher zu spastiken als zu Ödemen
Sofern deine Mutter eine anständige Rechtschutzversicherung hat, die auch Rechtsbeistand zusichert, würde ich da schon unbedingt raten zu klagen!
Sowas kann ja auch Spätfolgen haben.
Nebenbei würde ich auch meine Unfallversicherung in Anspruch nehmen, da gibts vieleicht auch Geld...!
Sowas kann ja auch Spätfolgen haben.
Nebenbei würde ich auch meine Unfallversicherung in Anspruch nehmen, da gibts vieleicht auch Geld...!
Bevor man nun den Hersteller vor den Kadi zerrt würde mich erstmal interessieren ob deine Mum das Spray überhaupt korrekt angewendet hat. Man schifft ja zum Beispiel auch nicht gegen den Wind und beschwert sich dann über das Ergebnis. Und außerdem würde ich erstmal Kontakt mit dem Verbraucherschutz aufnehmen.
@Banana
Rechtschutzversicherung hat Sie
@Nils
Sie hat es richtig angewendet;
Ist ja auch nicht schwer, wenn das einzige, was man bei der Anwendung beachten muss die Tatsache ist, dass man sich in einem gut belüfteten Raum aufhält ;)
Und für mich ist im freien sehr gut belüftet :)
Über den Verbraucherschutz hab ich auch schon nachgedacht, aber ob die in dem Fall viel weiterhelfen können ist meiner Meinung nach fraglich;
Egal, ich warte mal auf den Rückruf von dem Hersteller, in dem diese erst einmal Ihren Standpunkt darlegen sollen;
Dann sehen wir weiter;
Denn wenn dabei nichts rauskommt, dann gehts ab zum Anwalt.
Rechtschutzversicherung hat Sie
@Nils
Sie hat es richtig angewendet;
Ist ja auch nicht schwer, wenn das einzige, was man bei der Anwendung beachten muss die Tatsache ist, dass man sich in einem gut belüfteten Raum aufhält ;)
Und für mich ist im freien sehr gut belüftet :)
Über den Verbraucherschutz hab ich auch schon nachgedacht, aber ob die in dem Fall viel weiterhelfen können ist meiner Meinung nach fraglich;
Egal, ich warte mal auf den Rückruf von dem Hersteller, in dem diese erst einmal Ihren Standpunkt darlegen sollen;
Dann sehen wir weiter;
Denn wenn dabei nichts rauskommt, dann gehts ab zum Anwalt.
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