hallo
ich bin 16 und möchte mir taschengeld hinzuverdienen, indem ich einen kuchen-service machen und für ander leute kuchen backe!
leider weiß ich nicht ob das rechtlich ok ist oder ob ich irgendwas beantragen muss...
darf ich das mit 16 jahren? oder nicht?
Danke
ich bin 16 und möchte mir taschengeld hinzuverdienen, indem ich einen kuchen-service machen und für ander leute kuchen backe!
leider weiß ich nicht ob das rechtlich ok ist oder ob ich irgendwas beantragen muss...
darf ich das mit 16 jahren? oder nicht?
Danke
Naja, du kannst ja ein paar Verwandten und Bekannten mal sowas fragen. Wenn du das professionell machen willst, wirst du einige Genehmigungen brauchen (ich sag nur Hygiene und ein zorniger Bäcker, wenn du ihm Konkurenz bietest).
Also, wenn du aufm Dorf oder so wohnst, und ab und an mal n Kuchen machst und ihn der kleinen Oma von nebenan andrehst und ein paar eure im Monat dazu verdienst wirds wohl keinen ärger geben, hab damals was ähnluches gemacht, bin im Wald immer Pilze sammeln gegangen und hab die dann verkauft.
Aber wenn du wirklich etwas größeres machen willst, so brauchst du ein gesundheitszeigniss und sicher einen Genehmigung da du ja nicht einfach ein Lebensmittelgewerbe betreiben kannst, in Deutschland gibts für sowas zu viele Hygiänevorschriften.
Und da du noch 16 bist denke ich wirds offiziell sowieso nicht gehen.
Aber wenn du wirklich etwas größeres machen willst, so brauchst du ein gesundheitszeigniss und sicher einen Genehmigung da du ja nicht einfach ein Lebensmittelgewerbe betreiben kannst, in Deutschland gibts für sowas zu viele Hygiänevorschriften.
Und da du noch 16 bist denke ich wirds offiziell sowieso nicht gehen.
hmm ich hab auch so zettel aufgehängt und sone kostenlose internetseite gemacht... aber nich so proffesionell....
Nun, wiegesagt solange keiner was sagt sollte es keine Probleme geben, aber versprechen kann ich da nichts nicht das man am ende sogar ein bußgeld zahlen muss, schlimmsten falls natürlich.
Nebenbei eine nette Idee eigentlich sich mal so sein Taschengeld aufzubessern.
Nebenbei eine nette Idee eigentlich sich mal so sein Taschengeld aufzubessern.
Zumindest solltes Du ein Gesundheitszeugnis haben
wenn Du sowas machst!
:ZITAT:
Nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit mit Lebensmittel an.
Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung.
Auch das Reinigungspersonal (zum Beispiel Spülfrauen) der Lebensmittelbedarfsgegenstände (etwa Töpfe, Teller) benötigt eine solche Bescheinigung.
Die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist ein Leben lang gültig.
:ZITAT ENDE:
So ein Gesundheitszeugniss hab ich vor ca. 18 Jahren auch mal gemacht, es gilt heute noch und daher könnte ich jederzeit wieder im Lebensmittelbereich arbeiten! (damals hatte ich es gemacht um auf Vereinsfeiern offiziell Steaksemmeln grillen und verkaufen zu dürfen).
Beim örtlichen Gesundheitsamt kann man das Zeugniss beantragen, man wird kurz untersucht und muss in ein Röhrchen kacken, das Röhrchen zum Docktor gebracht, dann hat man es praktisch schon.
Kostet aber Gebühr!
Wenn man offiziell in die Lehre geht, oder angestellt wird im Lebensmittelbereich, dann übernimmt normalerweise der Arbeitgeber die Gebühr für das Gesundheitszeugnis.
wenn Du sowas machst!
:ZITAT:
Nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Die Bescheinigungspflicht ist nicht an ein Berufsbild gekoppelt. Es kommt einzig und alleine auf eine Tätigkeit mit Lebensmittel an.
Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung.
Auch das Reinigungspersonal (zum Beispiel Spülfrauen) der Lebensmittelbedarfsgegenstände (etwa Töpfe, Teller) benötigt eine solche Bescheinigung.
Die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist ein Leben lang gültig.
:ZITAT ENDE:
So ein Gesundheitszeugniss hab ich vor ca. 18 Jahren auch mal gemacht, es gilt heute noch und daher könnte ich jederzeit wieder im Lebensmittelbereich arbeiten! (damals hatte ich es gemacht um auf Vereinsfeiern offiziell Steaksemmeln grillen und verkaufen zu dürfen).
Beim örtlichen Gesundheitsamt kann man das Zeugniss beantragen, man wird kurz untersucht und muss in ein Röhrchen kacken, das Röhrchen zum Docktor gebracht, dann hat man es praktisch schon.
Kostet aber Gebühr!
Wenn man offiziell in die Lehre geht, oder angestellt wird im Lebensmittelbereich, dann übernimmt normalerweise der Arbeitgeber die Gebühr für das Gesundheitszeugnis.
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