Hi leute, ich hab da mal so eine Frage, also ich möchte gerne wissen was für Rechte man bei Sachbeschädigung und schweren Raubes geltend machen kann? Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Hilfe!^^
Oder könntet ihr mir gute Seiten nennen wo ich Informationen zu diesem Thema bekommen kann? Ich habe bereits bei Google geschaut, aber da find ich irgedwie nix nützliches!
Hier z.B.
Du hast zunächst mal alle Menschenrechte. Außerdem musst/solltest du zunächst keinerlei Aussagen machen, bis du mit einem Rechtsanwalt über die Geschichte gesprochen hast.
lol, nicht nur "zunächst" - Menschenrechte sind unabänderlich, egal unter welchen umständen :P
Meinst Du unter welchen Vorraussetzungen die Verwirklichung eines Straftatbestandes gerechtfertig ist?
Bei Sachbeschädigung kämen da zum Beispiel §228 BGB oder §904 BGB in Betracht.
Einen Überblick bietet der Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtfertigungsgrund
Bei Sachbeschädigung kämen da zum Beispiel §228 BGB oder §904 BGB in Betracht.
Einen Überblick bietet der Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtfertigungsgrund
hm also und wie ist es wenn man ein schreiben von der polizei bekommt wo drin steht das man dahin soll, man aber nicht dahin geht? ist das seht schlimm? was könnte das für folgen haben?
Warum stellst du diese Frage? Wieso zum Geier sollte man nicht zur Polizei gehen, wenn man vorgeladen wird?
Manchmal ist's schon besser nicht hinzugehen und sich erstmal mit seinem Anwalt zu besprechen ;-)
Also ne Vorladung bekommt man doch nicht aus Jux und Dollerei.
Und in der Regel sollte man da auch genügend Zeit haben nen Anwalt einzuschalten.
Solchen Forderungen sollte man schon Nachkommen...
Und in der Regel sollte man da auch genügend Zeit haben nen Anwalt einzuschalten.
Solchen Forderungen sollte man schon Nachkommen...
Die netten Menshcen mit den grünen Mützen, mittlerweile sind sie ja blau, kommen vorbei und biutten dich freundlich doch ihrer Aufforderung nachzukommen.
einen anwalt sollte man auf jeden fall mitnehmen, und du musst auch nicht s ausser deinem Namen preisgeben.
einen anwalt sollte man auf jeden fall mitnehmen, und du musst auch nicht s ausser deinem Namen preisgeben.
Wer auch immer von der Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen wird, sollte erscheinen. Zumindest wenn man als "Beschuldigter" vernommen wird, weiß man dann, was einem zur Last gelegt wird.
Und einen Anwalt gleich zu Beginn einzuschalten, kann von Nutzem sein, wenn es um mehr als eine kaputte Fensterscheibe geht.
Aus der Fragestellung von CSGirl geht aber auch nichts hervor, was einer ausführlicheren Antwort wert wäre.
Wie alt ist der Täter/die Täterin? Was genau wird zur Last gelegt? Ermittelt noch die Polizei oder ist das Verfahren bereits anhängig, Anklage erhoben oder was auch immer.
Cardions:
Es scheint erst einmal nicht um bürgerliches Recht zu gehen (das die Polizei nicht interessiert), sondern um den Straftatbestand einer Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
Und einen Anwalt gleich zu Beginn einzuschalten, kann von Nutzem sein, wenn es um mehr als eine kaputte Fensterscheibe geht.
Aus der Fragestellung von CSGirl geht aber auch nichts hervor, was einer ausführlicheren Antwort wert wäre.
Wie alt ist der Täter/die Täterin? Was genau wird zur Last gelegt? Ermittelt noch die Polizei oder ist das Verfahren bereits anhängig, Anklage erhoben oder was auch immer.
Cardions:
Es scheint erst einmal nicht um bürgerliches Recht zu gehen (das die Polizei nicht interessiert), sondern um den Straftatbestand einer Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
Ich hab da auch mal ne Frage:
Ich bin selbst bald (am 1.8.) zu nem Gerichtstermin eingeladen, weil mir jemand die Vorfahrt genommen hat und unsere Autos dadurch zusammengeprallt sind. Dabei kam heraus, dass der Typ zum 2. Mal ohne Führerschein gefahren ist.
Deshalb bin ich jetzt als Hauptzeugin eingeladen.
Bin natürlich total aufgeregt und wollte mal fragen, ob jemand weiß, wie genau so eine Gerichtsverhandlung abläuft. Wird man dort erst hereingerufen, wenn der Angeklagte bereits vernommen wurde oder darf man von Anfang an dabei sein (habe mir mal so eine Gerichtssendung im TV angeschaut).
Wäre nett, wenn mir das jemand kurz erklären könnte oder ne Internetseite kennt, auf der das genauer beschrieben ist...
Ich bin selbst bald (am 1.8.) zu nem Gerichtstermin eingeladen, weil mir jemand die Vorfahrt genommen hat und unsere Autos dadurch zusammengeprallt sind. Dabei kam heraus, dass der Typ zum 2. Mal ohne Führerschein gefahren ist.
Deshalb bin ich jetzt als Hauptzeugin eingeladen.
Bin natürlich total aufgeregt und wollte mal fragen, ob jemand weiß, wie genau so eine Gerichtsverhandlung abläuft. Wird man dort erst hereingerufen, wenn der Angeklagte bereits vernommen wurde oder darf man von Anfang an dabei sein (habe mir mal so eine Gerichtssendung im TV angeschaut).
Wäre nett, wenn mir das jemand kurz erklären könnte oder ne Internetseite kennt, auf der das genauer beschrieben ist...
@Hans85: Bei Sachbeschädigung sind aber die beiden von mir genannten Rechtfertigungsgründe des BGB "lex specialis" gegenüber §34 StGB. Andere Rechtfertigungsgründe sind natürlich auch möglich (z.B. Einwilligung, ...)
Aber so wie's ausschaut ging es der Threaderstellerin gar nicht darum.
Aber so wie's ausschaut ging es der Threaderstellerin gar nicht darum.
die person um die es geht ist noch 24 und hat 2 oder 3 fahrräder gegen eine wand geschmissen und eins mitgenommen, ja das hatte er dann aber ncith lange weil dann die bullen ankamen und das wieder mitgenommen haben! ja und ein paar tage später kam dann halt son schrieben wo drin stand dass er da hin soll, so nu is er aber nicht hin und er meinte dass das auch nicht schlimm wäre! aber da bin ich mir net so sicher, vorallem weil die bullen ihn kennen, er hat früher öfter scheiße gebaut...
GCSgirl:
Was heißt ist noch 24 ??? Voll strafmündig, keine Anwendung des Jugendstrafrechts.
Fahrräder "an die Wand schmeissen" und "eins mitnehmen" stellt sich zumindest mir als Sachbeschädigung (Fahrräder und ggf. Wand) und als Diebstahl dar.
Cardions:
Was soll in dem Zusammenhang denn der rechtfertigende Notstand? Steht weder im Zusammenhang mit der Grundfrage, noch mit meinem Beitrag?
Was heißt ist noch 24 ??? Voll strafmündig, keine Anwendung des Jugendstrafrechts.
Fahrräder "an die Wand schmeissen" und "eins mitnehmen" stellt sich zumindest mir als Sachbeschädigung (Fahrräder und ggf. Wand) und als Diebstahl dar.
Cardions:
Was soll in dem Zusammenhang denn der rechtfertigende Notstand? Steht weder im Zusammenhang mit der Grundfrage, noch mit meinem Beitrag?
sharks-friend:
Eine Verhandlung läuft in etwa so ab:
Alle treffen sich vor dem Sitzungssaal bis die Sache aufgerufen wird "Es konmt zur Verhandlung die Sache xyz". Man sollte sich als Zeuge nicht in die Nähe des Angeklagten stellen (wenn der nicht aus der U-Haft vorgeführt werden sollte).
Dann gehen alle in den Saal, auch die Zeugen.
Es wird die Anwesenheit aller festgestellt, die Zeugen werden kurz belehrt, danach nach draußen geschickt.
Irgendwann werden die Zeugen nacheinander reingerufen "Der Zeuge Franz Meier bitte!"
Der Richter stellt Fragen, der Staatsanwalt und auch der Verteidiger.
Vorher wird man noch einmal an die Belehrung zu Beginn der Sitzung erinnert.
Gibt es keine Frage mehr, entlässt der Richter den Zeugen "der Zeuge ist entlassen". Bestehen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage kann es vorher noch zu einer Vereidigung kommen. Ist man entlassen, kann man im Zuhörerraum Platz nehmen und die Verhandlung weiter verfolgen (oder man geht direkt zur Gerichskasse und holt sich die Auslagen ab).
Eine Verhandlung läuft in etwa so ab:
Alle treffen sich vor dem Sitzungssaal bis die Sache aufgerufen wird "Es konmt zur Verhandlung die Sache xyz". Man sollte sich als Zeuge nicht in die Nähe des Angeklagten stellen (wenn der nicht aus der U-Haft vorgeführt werden sollte).
Dann gehen alle in den Saal, auch die Zeugen.
Es wird die Anwesenheit aller festgestellt, die Zeugen werden kurz belehrt, danach nach draußen geschickt.
Irgendwann werden die Zeugen nacheinander reingerufen "Der Zeuge Franz Meier bitte!"
Der Richter stellt Fragen, der Staatsanwalt und auch der Verteidiger.
Vorher wird man noch einmal an die Belehrung zu Beginn der Sitzung erinnert.
Gibt es keine Frage mehr, entlässt der Richter den Zeugen "der Zeuge ist entlassen". Bestehen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage kann es vorher noch zu einer Vereidigung kommen. Ist man entlassen, kann man im Zuhörerraum Platz nehmen und die Verhandlung weiter verfolgen (oder man geht direkt zur Gerichskasse und holt sich die Auslagen ab).
Zur Polizei MUSST Du nicht kommen - allerdings wirft das kein gutes Bild auf Dich wenn Du einfach so nicht erscheinst.
Bei der Polizei MUSST Du auch nichts sagen.
Als Beschuldigter eh nicht (da kannst Du über das ganze Verfahren schweigen - oder lügen, auch das ist nicht strafbar (wobei sich "die Wahrheit sagen" allerdings positiv auszahlen kann wenn es ans Urteil geht)).
Zeugen allerdings müssen VOR GERICHT aussagen - sofern sie nicht mit dem Täter verwandt sind (Verlobung gilt da auch schon als Verwandschaft), Zeugen MÜSSEN auch die Wahrheit sagen. Es sei denn die Wahrheit würde bedeuten das sie selbst eine Straftat zugeben - dann dürfen sie schweigen (was natürlich ein verräterisches Schweigen wäre).
Falschaussagen sind also an sich für Zeugen vor Gericht schon strafbar - und wie Hans schon sagte: Man kann dort auch vereidigt werden. Wenn man unter Eid eine Falschaussage macht ist das schon nicht mehr lustig. Man kann dafür zwischen ein und 15 Jahre lang gesiebte Luft atmen.
Aber wie gesagt: Beschuldigte dürfen Schweigen und Schuldige dürfen sogar lügen.
Gut ist es natürlich einen Rechtsanwalt zu haben - aber ich fürchte die Sache ist so geringfügig das ihr ihn selbst zahlen müsstet. Zumal dann, wenn er auch noch schuldig ist...
Bei der Polizei MUSST Du auch nichts sagen.
Als Beschuldigter eh nicht (da kannst Du über das ganze Verfahren schweigen - oder lügen, auch das ist nicht strafbar (wobei sich "die Wahrheit sagen" allerdings positiv auszahlen kann wenn es ans Urteil geht)).
Zeugen allerdings müssen VOR GERICHT aussagen - sofern sie nicht mit dem Täter verwandt sind (Verlobung gilt da auch schon als Verwandschaft), Zeugen MÜSSEN auch die Wahrheit sagen. Es sei denn die Wahrheit würde bedeuten das sie selbst eine Straftat zugeben - dann dürfen sie schweigen (was natürlich ein verräterisches Schweigen wäre).
Falschaussagen sind also an sich für Zeugen vor Gericht schon strafbar - und wie Hans schon sagte: Man kann dort auch vereidigt werden. Wenn man unter Eid eine Falschaussage macht ist das schon nicht mehr lustig. Man kann dafür zwischen ein und 15 Jahre lang gesiebte Luft atmen.
Aber wie gesagt: Beschuldigte dürfen Schweigen und Schuldige dürfen sogar lügen.
Gut ist es natürlich einen Rechtsanwalt zu haben - aber ich fürchte die Sache ist so geringfügig das ihr ihn selbst zahlen müsstet. Zumal dann, wenn er auch noch schuldig ist...
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