Servus.
Also ich fahr in 3 Wochen nach Kroatien.
Und ich wollt wissen ob man auch nur mit einem Ausweis durchkommt da Kroatien ja nicht zur EU gehört.
Notfallsweise hätte ich auch den Reisepass meiner Mutter dabei in dem ich mit drin stehe.
Ich werde auch bald einen beantragen da mein Amerikanischer Reisepass seit 98 abgelaufen ist^^
Also ich fahr in 3 Wochen nach Kroatien.
Und ich wollt wissen ob man auch nur mit einem Ausweis durchkommt da Kroatien ja nicht zur EU gehört.
Notfallsweise hätte ich auch den Reisepass meiner Mutter dabei in dem ich mit drin stehe.
Ich werde auch bald einen beantragen da mein Amerikanischer Reisepass seit 98 abgelaufen ist^^
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Auch ein vorläufiger Reisepass wird als Reisedokument anerkannt.
Mitreisende minderjährige Kinder müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein, bzw. über einen eigenen Kinderausweis mit Lichtbild oder einen eigenen Reisepass verfügen. Alleinreisende minderjährige Kinder benötigen die Einverständniserklärung eines/einer Erziehungsberechtigten.
Zu beachten ist, dass die Reisedokumente (Personalausweis, Pass oder Kinderausweis) für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien gültig sind.
Diese Bestimmungen gelten für Staatsangehörige aller EU-Mitgliedstaaten.
Visabestimmungen
Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen besteht für Staatsbürger aller EU-Mitgliedstaaten keine Visumpflicht. Bei anderen und längeren Aufenthalten (Arbeitsaufenthalt, vorläufige oder dauerhafte Aufenthalte) wird ein Visum benötigt, das persönlich beantragt werden muss.
http://de.mfa.hr/?mv=959&mh=166|Quelle:
Mit Hilfe von googel 13 Sek für die Anwort gebraucht;
Strengt doch bitte selbst mal Euere grauen Zellen an
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Auch ein vorläufiger Reisepass wird als Reisedokument anerkannt.
Mitreisende minderjährige Kinder müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein, bzw. über einen eigenen Kinderausweis mit Lichtbild oder einen eigenen Reisepass verfügen. Alleinreisende minderjährige Kinder benötigen die Einverständniserklärung eines/einer Erziehungsberechtigten.
Zu beachten ist, dass die Reisedokumente (Personalausweis, Pass oder Kinderausweis) für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien gültig sind.
Diese Bestimmungen gelten für Staatsangehörige aller EU-Mitgliedstaaten.
Visabestimmungen
Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen besteht für Staatsbürger aller EU-Mitgliedstaaten keine Visumpflicht. Bei anderen und längeren Aufenthalten (Arbeitsaufenthalt, vorläufige oder dauerhafte Aufenthalte) wird ein Visum benötigt, das persönlich beantragt werden muss.
http://de.mfa.hr/?mv=959&mh=166|Quelle:
Mit Hilfe von googel 13 Sek für die Anwort gebraucht;
Strengt doch bitte selbst mal Euere grauen Zellen an
Meine Familie kam damals mit Personalausweis über die Grenze, wir wurden nicht mal kontrolliert sondern nur durchgewunken.
Auswärtiges_Amt
Dort steht: "Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt."
Auswärtiges_Amt
Dort steht: "Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt."
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