Also wenn ich auf die Straße gehen würde und einen Mann zusammen Schlagen würde bis der nicht mehr aufsteht dann währe das ja unter Umständen die gef#ährliche Körperverletzung.
Wenn ich jetzt aber mich selber so zusammenschlagen würde gibt es dann auch so etwas wie die gefährliche Körperverletzung im Sinne als Strafe auf eines Gesetzes?
Wenn ich jetzt aber mich selber so zusammenschlagen würde gibt es dann auch so etwas wie die gefährliche Körperverletzung im Sinne als Strafe auf eines Gesetzes?
In Deutschland darf man sich selbst zusammenschlagen (quasi Selbstverstümmelung) und auch beim Suizid-Versuch droht keine Strafe. Allerdings musst Du damit rechnen, durch richterlichen Beschluß in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden (Einweisung), wenn ein Amtsarzt dies für angemessen hält. Außerdem kann man Dich zivilrechtlich belangen, wenn bei derartigen Aktionen andere geschädigt werden (Schadensersatz). Eine Ausnahme besteht allerdings im Militär: Für Angehörige der Bundeswehr ist Selbstverstümmelung strafbar.
Wenn man mal davon ausgeht dabei keine andere Person in irgendeiner Art zu beteiligen ...
In der Theorie bestimmt.
Ich glaub sogar schon einmal irgendwo etwas zu dem Thema gelesen zu haben. Ich glaube man kann tatsächlich belangt werden, wobei man eher in eine Psychiatrie eingewiesen wird.
In der Theorie bestimmt.Ich glaub sogar schon einmal irgendwo etwas zu dem Thema gelesen zu haben. Ich glaube man kann tatsächlich belangt werden, wobei man eher in eine Psychiatrie eingewiesen wird.
In eine Psychatrie wirst du erst gesteckt, wenn der Arzt tatsächlich psychische Störungen feststellt und nicht wegen dieses einen verrückten Tatbestandes. Wer weiß, vielleicht steckt bei diesem Verhalten auch mehr hinter?
Wenn Du dich selbst im Sinne von "Körperverletzung" verprügelst gehörst Du dahin!
Die Wahrscheinlichkeit andere zu verletzen, während man sich selbst verprügelt, ist ebenso gering wie beim Sport wie Basketball die Mitspieler zu schädigen. Das ist genauso gering, wie ich den User Rogerchen für psychisch gestört halte.
Höchstwahscheinlich durchsetzbar wäre aber eine strafrechtliche Verfolgung der Zuschauer wegen unterlassener Hilfeleistung. Auch könnte ein möglicher Anstifter oder Gehilfe der Tat in die Mangel genommen werden.
Wieso darf man sich selbst zusammenschlagen oder umbringen?
Weil diese Verhaltensweise NICHT durch ein bürgerliches Strafgesetz berdoht wird. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
PS: Du hast von gefährlicher Körperverletzung gesprochen. Das ist keine gefährliche Körperverletzung, weil kein Zutun von Hilfsmitteln vorhanden ist (und anderen Faktoren). Es könnte höchstens als schwere oder vorsätzliche Körperverletzung gedeutet werden, wenn man überhaupt davon sprechen kann. Ich kenn mich damit aus; ich wurde schon öfter wegen Körperverletzung verklagt.
SO, jetzt habe ich das wiederholt was ich im ersten Post schon geschrieben hatte, den irgendein Admin oder Mod UNANSTÄNDIGER gelöscht hat.
ES HERRSCHT MEINUNGSFREIHEIT, DAS IST SO GEIL!
Höchstwahscheinlich durchsetzbar wäre aber eine strafrechtliche Verfolgung der Zuschauer wegen unterlassener Hilfeleistung. Auch könnte ein möglicher Anstifter oder Gehilfe der Tat in die Mangel genommen werden.
Wieso darf man sich selbst zusammenschlagen oder umbringen?
Weil diese Verhaltensweise NICHT durch ein bürgerliches Strafgesetz berdoht wird. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
PS: Du hast von gefährlicher Körperverletzung gesprochen. Das ist keine gefährliche Körperverletzung, weil kein Zutun von Hilfsmitteln vorhanden ist (und anderen Faktoren). Es könnte höchstens als schwere oder vorsätzliche Körperverletzung gedeutet werden, wenn man überhaupt davon sprechen kann. Ich kenn mich damit aus; ich wurde schon öfter wegen Körperverletzung verklagt.
SO, jetzt habe ich das wiederholt was ich im ersten Post schon geschrieben hatte, den irgendein Admin oder Mod UNANSTÄNDIGER gelöscht hat.
ES HERRSCHT MEINUNGSFREIHEIT, DAS IST SO GEIL!
Hä?!
Wieso darf man sich selbst zusammenschlagen oder umbringen?
Sozialpolitik?(!)
Ausserdem schwere Körperverletzung hat nichts mit Hilfsmittel zu tun!
Und übrigens: angeklagt ist nicht gleich verklagt alter Auskenner! ;)
Wieso darf man sich selbst zusammenschlagen oder umbringen?
Sozialpolitik?(!)
Ausserdem schwere Körperverletzung hat nichts mit Hilfsmittel zu tun!
Und übrigens: angeklagt ist nicht gleich verklagt alter Auskenner! ;)
Hab ich auch nicht gesagt!!! Ich habe lediglich gefährliche Körperverletzuung in Bezug auf die erklärte Fragestellung von Rogerchen AUSGESCHLOSSEN und auf mögliche anderen Körperverletzungen hingewiesen.
Gef. Körperv. ist es, wenn Waffen oder Gifte (Hilfsmittel) benutzt werden, mehrere an der Körperverletzung beteiligt sind oder es hinterlistig begangen worden ist. Also kann es sich nur um schwere oder vorsätzliche Körperverletzung handeln, weil unter anderem keine Hilfsmittel benutzt wurden. Verstanden?
Gef. Körperv. ist es, wenn Waffen oder Gifte (Hilfsmittel) benutzt werden, mehrere an der Körperverletzung beteiligt sind oder es hinterlistig begangen worden ist. Also kann es sich nur um schwere oder vorsätzliche Körperverletzung handeln, weil unter anderem keine Hilfsmittel benutzt wurden. Verstanden?
Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB
- mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht -> Das hast Du vergessen.
- mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht -> Das hast Du vergessen.
hm dir selber darfst du antun was du willst
aber wenn du damit einen polizei / feuerwehr /notarzt einsatz auslöst könnte man dir antragen die kosten zu übernehmen und die der weiteren entstehenden kosten
sowohl für den einsatz als auch für deine behandlung
und im zweifelsfall können auch vorläufig ermittlungen eingeleitet werden bis geklärt ist das du es wirklich selber warst
und warum man sich selber verletzen darf?
das ist freiheit
denn deine freiheit endet da wo du die freiheit anderer einschränkst
aber bei selbst verletzung oder selbsttötung ist das ja (im prinzip) nicht der fall (-:
oink oink
aber wenn du damit einen polizei / feuerwehr /notarzt einsatz auslöst könnte man dir antragen die kosten zu übernehmen und die der weiteren entstehenden kosten
sowohl für den einsatz als auch für deine behandlung
und im zweifelsfall können auch vorläufig ermittlungen eingeleitet werden bis geklärt ist das du es wirklich selber warst
und warum man sich selber verletzen darf?
das ist freiheit
denn deine freiheit endet da wo du die freiheit anderer einschränkst
aber bei selbst verletzung oder selbsttötung ist das ja (im prinzip) nicht der fall (-:
oink oink
kann denen da oben (ja der staat) doch egal sein was ich mit MIR anstelle , ich meine wir haben doch als homo sapiens angefangen , ohne irgendwelche gesetze , und jetzt sitzen da welche die bestimmen ob wir für unsre luft zum atmen zahlen müssen oder nicht ,.... ich weiß wenn es das net gäbe würde jeder mensch den anderen erschießen aber so krass ... zzz
ich weiß wenn es das net gäbe würde jeder mensch den anderen erschießen aber so krass
Es würde zuerst mal Anarchie herrschen, in dieser würden sich wahrscheinlich eigene Systeme bilden und am Ende hätten wir genau das was wir jetzt haben.
Es würde zuerst mal Anarchie herrschen, in dieser würden sich wahrscheinlich eigene Systeme bilden und am Ende hätten wir genau das was wir jetzt haben.
Aha eigentlich wollte ich nur wissen ob man sich selber durch zufügen von Dingen was bei anderen Menschen strafbar ist (wie z.B. zusammenschlagens) strafbar macht.
Danke ihr habt mir sehr weiter geholfen.
Danke ihr habt mir sehr weiter geholfen.
"kann denen da oben (ja der staat) doch egal sein was ich mit MIR anstelle" nö kann es nicht. Indem du dich schädigst, schädigst du die Gesellschaft, welche so lieb ist und für dich als Krüppel aufkommt und dich pflegt. Das kostet Geld, Zeit und Nerven.
"homo sapiens angefangen , ohne irgendwelche gesetze"
nö da gabs das gesetz des stärkeren.
Wer sich hier schädigen will, sollte vorher nach Nordkorea oder so auswandern.
"homo sapiens angefangen , ohne irgendwelche gesetze"
nö da gabs das gesetz des stärkeren.
Wer sich hier schädigen will, sollte vorher nach Nordkorea oder so auswandern.
" Eine Ausnahme besteht allerdings im Militär: Für Angehörige der Bundeswehr ist Selbstverstümmelung strafbar"
"Gratuliere zu ihrer Wehrpflicht. Sie sind nun Eigentum des Staates."
*selbst Arm abhackt*
"Sie haben soeben Staatseigentum zerstört! D:<"
"Gratuliere zu ihrer Wehrpflicht. Sie sind nun Eigentum des Staates."
*selbst Arm abhackt*
"Sie haben soeben Staatseigentum zerstört! D:<"
Sichselbstverprügeln würde die Grundrechte verletzen (Recht auf körperliche Unversehrtheit), aber weil jedes Recht freiwillig für jeden für sich zu beanstanden ist und keine Pflicht ist, verletzt es doch nicht die Grundrechte.!
Obake, warum haben wir wohl einen "Bundes Personalausweis" und keine ID-Karte? :)
..ziemlich krankes Thema finde ich...
Habt ihr sonst garkeine Probleme die man vieleicht sogar lösen könnte, also bevor man sich selbst was abschnibbelt oder so...¿
Habt ihr sonst garkeine Probleme die man vieleicht sogar lösen könnte, also bevor man sich selbst was abschnibbelt oder so...¿
diskussions forums sind da um über was zu disktutieren.
besser als wenn wir über gemüsesuppe reden -.-
besser als wenn wir über gemüsesuppe reden -.-
Aber das Gemüse muss man vorher auch schneiden, das macht es nicht von selbst. Abgesehen von Emo-Gemüse, versteht sich.
Jo, die Lebensversicherung soll ja auch das Maximum bezahlen, daher hat man sich versehentlich beim Gemüseschneiden abgestochen, damit es ein Unfall ist...
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