Quelle
http://www.heise.de/security/news/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13661912&forum_id=125186|Interessantester Kommentar dazu.
Wie kann man als normal denkender Mensch mit dem Wissen über dieses Vorgehen nicht vollends den Glauben verlieren?
http://www.heise.de/security/news/foren/go.shtml?read=1&msg_id=13661912&forum_id=125186|Interessantester Kommentar dazu.
Wie kann man als normal denkender Mensch mit dem Wissen über dieses Vorgehen nicht vollends den Glauben verlieren?
"Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher
Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:
[...]
g) er darf nicht gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge
auszusagen oder sich schuldig zu bekennen.
[...]"
Das heisst also sinnbildlich gesprochen, dass es auch gegen die Menschenrechte verstößt, wenn die Polizei von einem mutmalichen Mörder fordert, mit seinem Schlüssel die Tür des Raumes aufzuschließen, hinter der die umgebrachte Ehefrau vermutet wird? Komische Rechtsauffassung bzw. ziemlich weit hergeholt. Heise ist eh ein Troll-Forum...
Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:
[...]
g) er darf nicht gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge
auszusagen oder sich schuldig zu bekennen.
[...]"
Das heisst also sinnbildlich gesprochen, dass es auch gegen die Menschenrechte verstößt, wenn die Polizei von einem mutmalichen Mörder fordert, mit seinem Schlüssel die Tür des Raumes aufzuschließen, hinter der die umgebrachte Ehefrau vermutet wird? Komische Rechtsauffassung bzw. ziemlich weit hergeholt. Heise ist eh ein Troll-Forum...
Bei diesem Beispiel gibt es (im deutschen Recht) 1. die Hausdurchsuchung (wofür keine Kooperation seitens des Wohnungseigentümers und -besitzers gefordert werden können/dürfen) und 2. die Option "Gefahr im Verzug". Die Rechtsauffassung ist vollkommen korrekt und es ist falsch in diesem Fall Pauschalisierungen über Heiseforumsbesucher anzubringen.
Auch wenn ich kein Experte im englischen Recht bin, werden die englischen Strafverolgungsbehörden sicherlich auch nicht ohne weiteres einfach mal aus Lust und Laune die Schlüssel für verschlüsselte Festplatten verlangen können.
Und der Verleich mit der Wohungsdurchsuchung hinkt etwas, denn z.B. eine verschlossene Schublade kann wesentlich schneller aufgebrochen werden als eine Festplatte entschlüsselt. Denn das kann mitunter recht lange dauern. Von daher kann ich den Ansatz zumindest verstehen.
Und der Verleich mit der Wohungsdurchsuchung hinkt etwas, denn z.B. eine verschlossene Schublade kann wesentlich schneller aufgebrochen werden als eine Festplatte entschlüsselt. Denn das kann mitunter recht lange dauern. Von daher kann ich den Ansatz zumindest verstehen.
Angenommen es gäbe einen unzerstörbaren Tresor und der einzige schlüssel dazu wäre versteckt, könnte man den Besitzer dann zwingen, das Versteck zu verraten?
Es geht in dem von Nils beschriebenen Fall ja irgendwie um "geistiges wissen". Das würde ich schon gleichsetzen mit "sich selbst belassten". Insofern ist das sicher nicht tragbar, allein schon
das wort erzwingen sagt genug aus, das kommt ja schon folter nahe.
Es geht in dem von Nils beschriebenen Fall ja irgendwie um "geistiges wissen". Das würde ich schon gleichsetzen mit "sich selbst belassten". Insofern ist das sicher nicht tragbar, allein schon
das wort erzwingen sagt genug aus, das kommt ja schon folter nahe.
Logge dich ein um einen Beitrag zu schreiben.