Rechte beim Umtausch (Gesellschaft)

Rechte beim Umtausch (Gesellschaft)

Ich habe vor einiger Zeit meinen LG 4 ms im Media Markt zurückgegeben weil er defekt war. Ich bekam einen nagelneuen Monitor der genau so aussah wie der alte. Ohne Groß hinzuschauen stellte ich ihn einfach auf. Nach ca. 2 Monatn hab ich gemerkt das auf dem Monitor rechts oben 8 ms steht. Darf man sowas überhaupt ohne mich zu informieren das es ein anderes Produkt ist ??. Es macht zwar nichts aus aber wenn ich ihnen ein anderes Produkt zum reparieren geben würde als ich tatsächlich gekauft hab, würden die es auch nicht nehmen.

Hab ich noch das recht es zu melden ?? Will mir nur nicht alles gefallen lassen....
Ohne jetzt meinen alten BWL-Ordner rauszukramen, würd ich sagen, dass die dir da sicherlich keine Probleme machen, sondern die Ware einfach umtauschen. Das ist bei Geschäften in der Größenordnung Media Markt in der Regel so.

Ansonsten, wenn du wirklich nicht darauf hingewiesen wurdest, dass es sich um einen anderen Typ handelt und dieser qualitativ und/oder wertmäßig geringer ist, als das ursprüngliche Gerät, hast du die Möglichkeit, das innerhalb der Gewährleistungsfrist (hier 2 Jahre) jederzeit umzutauschen.
[bin mir dabei allerdings nicht 100% sicher, ich schau doch noch mal lieber nach^^]
yo danke. Eigentlich ist mir sowas scheiss egal. Aber im Media Markt hatte ich schon viele Probleme und Streitereien mit den Mittarbeitern. Dene will man einfach nix gönnen für diese Sturheit.
iiih Mediamarkt.. :-)
Ich kotz später.

Den "Kundenservice" von Mediamarkt hab ich bisher leider nur "unter aller Sau" erlebt.

Erstmals als mein Handy defekt war, und ich als vorübergehendes Ersatzgerät so eine Art "Hundeknochen" bekam wo die Ladezeit länger als die Standbyzeit war.
Dann als ich mein Kathrein Quattro LNB reklamierte und die versprochene dreijährige Garantie dann doch blos zwei Jahre war, und die Reperatur mehr gekostet hätte als ein neues LNB...

Von der "Fachkenntniss" der Mediamarktmitarbeiter will ich kaum reden, die wissen nur wie man Kunden das Produkt andreht das den meisten Profit bringt...
Nun, arglistig verschwiegener Mangel würd ich das nennen.
Mangel ist mangel, auf arglistige haste 30 Jahre Gewährleistung.

Wenn dir der Monitor verkauft worden ist als einer mit 4 ms, wie er auf der Rechnung steht, kannst du ihn umtauschen lassen. Ist dein Recht.

Mfg
Arglistige Täuschung (bzw. "verschwiegene Mängel") gelten, wenn ich micht recht entsinnie, nur beim Kaufvertrag, nicht mehr bei Schlechtleistung. Zudem, öhö, beweis mal schön, dass es sich hierbei um arglistige Täuschung handelt ;-)
CiF3r:
Könnte ich mal bitte den § im BGB benannt haben, der bei arglistig verschwiegenem Mangel eine 30-jährige Gewährleistungsfrist (oder eine 30-jährige Verjährungsfrist) vorsieht?
Hat halt 'ne Null zu viel gemacht...
Logge dich ein um einen Beitrag zu schreiben.