Hallo leute,
unsere klasse möchte das stück "DIe Physiker" von Dürrenmatt aufführen, und auch öffentlich, d.H nicht schulintern präsentieren, wir verlangen keinen Eintritt, sondern nur spenden. Nun ist bei uns die frage aufgekommen ob man dafür Lizenzgebühren bezahlen muss, o.ä da das stück noch nich so alt ist.
Wäre super wenn ihr uns helfen könntet. ich danke schonmal im vorraus
unsere klasse möchte das stück "DIe Physiker" von Dürrenmatt aufführen, und auch öffentlich, d.H nicht schulintern präsentieren, wir verlangen keinen Eintritt, sondern nur spenden. Nun ist bei uns die frage aufgekommen ob man dafür Lizenzgebühren bezahlen muss, o.ä da das stück noch nich so alt ist.
Wäre super wenn ihr uns helfen könntet. ich danke schonmal im vorraus
mhm, das Stück ist von 1962 - ich glaube nicht, dass ihr für die Aufführung irgendwelche Gebühren zahlen müsst.
Hätte ich das Problem, würde ich mal jemanden von einem Theater fragen.
Hätte ich das Problem, würde ich mal jemanden von einem Theater fragen.
wäre mein nächster schritt gewesen. aber trotzdem erstmal danke
Die Aufführung fällt unter die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf)
Das Vorhaben muss von der Schulleitung bei der Verwertungsgesellschaft Wort angemeldet werden, Gebühren sind zu entrichten (http://www.vgwort.de/).
Das Vorhaben muss von der Schulleitung bei der Verwertungsgesellschaft Wort angemeldet werden, Gebühren sind zu entrichten (http://www.vgwort.de/).
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