ich hab mir gestern einen Mp3 player gekauft, der wird aus irgendeinen Grund nicht von meinem Rechner erkannt. Jetzt wollte ich ihn wieder zurückgeben (das Gerät funktioniert aber problemlos an anderen Rechnern) allerdings wollte Saturn ihn nicht wieder zurücknehmen weil er ja einwandfrei funktioniert. Jetzt meine frage, hab ich nich ein gesetzlich Recht, das ich bis 14 tage das Gerät ohne grund zurück geben kann?
thx für hilfe
thx für hilfe
ich gebe kazzato recht du darfst das wenn die rechnung vorhanden ist.
bei mir haben sie das auch einmal versucht(ich war 12)
bei mir haben sie das auch einmal versucht(ich war 12)
Ich hab nochmal ein bisschen rumgeforstet, hab ich wirklich ein RECHT auf umtausch einen beanstanddungslosen Gerätes, oder wäre es nur Kulanz seitens des Verkäufers?
Uff *BWL-Sachen rauskram - nachschau*
Also, folgendes:
Als Privatperson hast du auf alle neu gekauften Gegenstände eine 2-jährige Gewährleistung (nicht Garantie!). Zudem besteht ein halbes Jahr ab Zeitpunkt des Kaufs eine sog. "Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf", d.h. der Verkäufer(!) muss dir nachweisen, dass das Gerät in Ordnung ist - nicht du! Danach bestehen zwei Optionen für den Verkäufer: Nachbesserung (sprich Reparatur) oder Ersatzlieferung. Auf Erläuterungen zum Rest der Prozedur verzichte ich hier mal - ziemlich umfangreich. Das dürfte erstmal eh reichen (Nachzulesen im BGB, §§437ff).
De facto darf dir kein Verkäufer Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, es sei denn, es entstünden dadurch für ihn ungemein hohe Kosten, was ich zu bezweifeln wage.
Also, folgendes:
Als Privatperson hast du auf alle neu gekauften Gegenstände eine 2-jährige Gewährleistung (nicht Garantie!). Zudem besteht ein halbes Jahr ab Zeitpunkt des Kaufs eine sog. "Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf", d.h. der Verkäufer(!) muss dir nachweisen, dass das Gerät in Ordnung ist - nicht du! Danach bestehen zwei Optionen für den Verkäufer: Nachbesserung (sprich Reparatur) oder Ersatzlieferung. Auf Erläuterungen zum Rest der Prozedur verzichte ich hier mal - ziemlich umfangreich. Das dürfte erstmal eh reichen (Nachzulesen im BGB, §§437ff).
De facto darf dir kein Verkäufer Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, es sei denn, es entstünden dadurch für ihn ungemein hohe Kosten, was ich zu bezweifeln wage.
Ein Rückgaberecht gibt es nicht (nur bei Versandkauf), aber Saturn tauscht innerhalb von 14 Tagen Artikel um (= gegen etwas anderes), wie auch auf www.saturn.de zu lesen ist:
"Umtausch ohne wenn und aber. Geben Sie uns die komplette und unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen zurück. Kassenbon reicht."
"Umtausch ohne wenn und aber. Geben Sie uns die komplette und unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen zurück. Kassenbon reicht."
Naja, die könnten immer noch argumentieren, dass die Ware benutzt ist. Mit "unbenutzt" meinen die meistens "ungeöffnet".
naja war ja nich eingeschweißt sondern normale verpackung mit nem Band drum. Aber erstmal vielen dank, werd am Montag nochmal hingehen
Gewährleistungsansprüche gelten kraft Gesetzes und nur für ursprüngliche Mängel. Garantien sind freiwillig und gelten für später entstanden Mängel. (Dr.Jur.Ralf Höcker Neues Lexikon Der Rechtsirrtümer)
Also das habe ich zu Gewährleistung/Garantie gefunden.
Fals deine Mutter oder dein Vater mal Zeit hat, könnten sie das umtauschen, weil sie glaubwürdiger sind. War auch mal bei mir so, CD hatte eine Beule (so ein kleiner Buckel)?!?! mir haben sie nicht geglaubt, nächsten Tag Mutter hingeschickt zack neue CD.
Ich hoffe ich konnte helfen ;)
Also das habe ich zu Gewährleistung/Garantie gefunden.
Fals deine Mutter oder dein Vater mal Zeit hat, könnten sie das umtauschen, weil sie glaubwürdiger sind. War auch mal bei mir so, CD hatte eine Beule (so ein kleiner Buckel)?!?! mir haben sie nicht geglaubt, nächsten Tag Mutter hingeschickt zack neue CD.
Ich hoffe ich konnte helfen ;)
Hm von der Begrifflichkeit scheint sich keiner Einig zu sein
-Gewährleistung
-Widerrufsrecht
-Rückgaberecht
-Garantien
-Gewährleistung
-Widerrufsrecht
-Rückgaberecht
-Garantien
Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Bei einem Verbrauchsgüterkauf beträgt sie zwei Jahre für neue und ein Jahr für gebrauchte Gegenstände ab Zeitpunkt des Erwerbs.
Garantie ist ein reines Entgegenkommen des Herstellers (manchmal auch des Händlers). Garantie ist nirgends zwingen festgeschrieben.
Ein Widerrufsrecht gilt nur für sog. Haustür - und Abzahlungsgeschäfte (->Ratenkauf). Das Widerrufsrecht erlaubt dem Verbraucher, innerhalb von 14 Tagen bzw einem Monat von diesem Vertrag zurückzutreten.
Ein Rückgaberecht existiert, wie René schon gesagt hat, wirklich nur beim Versandkauf (bzw. sog. Fernabsatzgeschäften) und hat hier, ähnlich dem Widerrufsrecht, keine Relevanz.
Soweit, hoffe, dass die Begrifflichkeiten nun klar sind^^
Garantie ist ein reines Entgegenkommen des Herstellers (manchmal auch des Händlers). Garantie ist nirgends zwingen festgeschrieben.
Ein Widerrufsrecht gilt nur für sog. Haustür - und Abzahlungsgeschäfte (->Ratenkauf). Das Widerrufsrecht erlaubt dem Verbraucher, innerhalb von 14 Tagen bzw einem Monat von diesem Vertrag zurückzutreten.
Ein Rückgaberecht existiert, wie René schon gesagt hat, wirklich nur beim Versandkauf (bzw. sog. Fernabsatzgeschäften) und hat hier, ähnlich dem Widerrufsrecht, keine Relevanz.
Soweit, hoffe, dass die Begrifflichkeiten nun klar sind^^
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