ICh muss morgen eine station mit dem bus fahren. Muss ich dafür auch bezahlen oder gild das bei so einer kleiner fahrt nicht?
Wäre es legal einefach nicht zu bezahlen für eine station oder kann man dafür auch ne strafe aufgebrummt bekommen?
Wäre es legal einefach nicht zu bezahlen für eine station oder kann man dafür auch ne strafe aufgebrummt bekommen?
Schwarz fahren, kostet so um die 40€. Hier muss man vorne beim Busfahrer einsteigen und ein gültiges Ticket vorzeigen oder eins erwerben. Eine Station könntest du auch laufen. Das Ticket für diese "Kurzstrecke" wird dich warscheinlich weniger als 1,50 € kosten.
Oh ok danke. Eigentlich fahr ich immer mit dem fahrrad aber morgen ist ein bestimtes erlebnis.
Du musst auch für eine Station bezahlen, ob du willst oder nicht. Andernfalls gilt das auch als Schwarzfahren und wird dementsprechend geahndet.
Wenn man sich an ein Taxi anstatt an einen Bus festklammert, kann man noch mehr sparen......
Ich fahre heute mit dem ICE nur eine Station (rund 130 km), ob ich da wirklich was zahlen muss?????
Ich fahre heute mit dem ICE nur eine Station (rund 130 km), ob ich da wirklich was zahlen muss?????
@Butz: Kannst ja mal versuchen dich mit dem Fahrrad hinten ran zu hängen ;)
@Topic: Als ich zur Schule gegangen bin (und somit noch öfter Bus gefahren bin und mich da auskannte (schon eine Weile her)) musste man (zumindest hier in der Gegend) für eine Station nicht bezahlen.
Wie sich das heute und anderswo verhält bekommt man wohl nur raus, wenn man sich an den zuständigen Verkehrsbetrieb wendet.
@Topic: Als ich zur Schule gegangen bin (und somit noch öfter Bus gefahren bin und mich da auskannte (schon eine Weile her)) musste man (zumindest hier in der Gegend) für eine Station nicht bezahlen.
Wie sich das heute und anderswo verhält bekommt man wohl nur raus, wenn man sich an den zuständigen Verkehrsbetrieb wendet.
Der Thread machte doch schon seit pipettes ersten post keinen sinn. 1. sollte man schon dazu schreiben wo man wohnt und was da überhaupt fährt, 2. wtf? wieso fragt man nich einfach die eltern die wohl sicher die gegend und alle drum herum ne ganze weile länger kennen...
sehr geistreich kp, wirklich!
Aber nunmal ehrlich ninette... nee: pipette, wieso sollte es KEIn Schwarzfahren sein, wenn man ohne Fahrschein nur von einer bis zur nächsten haltestelle fährt?
Es ist ja auch nicht erlaubt, Dinge im Wert von unter 1 € zu klauen!
Also da hinkt irgendetwas in Deinem Kopf.
Aber nunmal ehrlich ninette... nee: pipette, wieso sollte es KEIn Schwarzfahren sein, wenn man ohne Fahrschein nur von einer bis zur nächsten haltestelle fährt?
Es ist ja auch nicht erlaubt, Dinge im Wert von unter 1 € zu klauen!
Also da hinkt irgendetwas in Deinem Kopf.
Schwarzfahren ist es nur wenn man ohne Schein in den Bus steigt und dann damit fährt...quasi das Erschleichen einer Dienstleistung ABER wenn man zum Beispiel ein Shirt trägt wo drauf steht "Ich fahre schwarz!" kann man zwar noch eine Geldstrafe aber keine Anzeige mehr bekommen!
Wieso kostet das schwarz fahren 40€?
Ein Ticket z.B. 3€, da bezahlt man einfach 3€ Strafe Fertig!
Ein Ticket z.B. 3€, da bezahlt man einfach 3€ Strafe Fertig!
Doink the Clown:
Ok, ich ziehe ein T-Shirt an, auf dem steht "Ich trete jedem zwischen 16 und 18 in den Arsch". Wenn ich es dann mache, kann man mich nicht deswegen bestrafen.
Ich habe Deinen Beitrag an den Deutschen Bundestag geschickt, damit dieser Paragraf demnächst geändert wird mit dem Zusatz, dass noch nicht einmal der Versuch strafbar ist und im Übrigen das T-Shirt vor Strafe schützt: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__265a.html
Ok, ich ziehe ein T-Shirt an, auf dem steht "Ich trete jedem zwischen 16 und 18 in den Arsch". Wenn ich es dann mache, kann man mich nicht deswegen bestrafen.
Ich habe Deinen Beitrag an den Deutschen Bundestag geschickt, damit dieser Paragraf demnächst geändert wird mit dem Zusatz, dass noch nicht einmal der Versuch strafbar ist und im Übrigen das T-Shirt vor Strafe schützt: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__265a.html
Butz was hast dud enn für ein Problem..FAKT ist das wenn ich schwarzfahre und ich dabei z.B. so ein T-Shirt tragen würde man mich nicht anzeigen kann...das is eben gesetz!
Informier dich bitte mal erst bevor du hier mit deinen "ich trete wen in den Arsch" Shirt Vergleichen kommst..was hat denn das Eine mit dem Anderen zu tun...Richtig...gar nix!
hab ich die gesetze aufgestellt...nein!
Und mit deinem Dt. Bundestag gelaber beeindruckst du mich nicht..ich selber bin Autofahrer aber ich kenn mich was Gesetze angeht etwas aus! HONK!
Informier dich bitte mal erst bevor du hier mit deinen "ich trete wen in den Arsch" Shirt Vergleichen kommst..was hat denn das Eine mit dem Anderen zu tun...Richtig...gar nix!
hab ich die gesetze aufgestellt...nein!
Und mit deinem Dt. Bundestag gelaber beeindruckst du mich nicht..ich selber bin Autofahrer aber ich kenn mich was Gesetze angeht etwas aus! HONK!
Ausserdem steht in deinem Link schwarz auf weiss dass das Erschleichen strafbar ist..das bestreite ich ja auch gar nicht...wenn ich aber so ein Shirt, Schild oder sonst was trage oder dabei habe erschleiche ich mir ja nix sondern mache es öffentlich!
Tut mir leid aber das ist nunmal so!
Tut mir leid aber das ist nunmal so!
" Unstreitig ist, daß die offene Beanspruchung der Leistung als unentgeltlich - z.B. unter Mitführung eines Transparentes zwecks Demonstration für den Null-Tarif - kein Erschleichen darstellt"
Tiedemann in: Leipziger Kommentar, Strafgesetzbuch, §265a Rn. 45.
Unter Umständen wäre dann aber an eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch zu denken. Da ohnehin in den seltensten Fällen Anzeige erstattet wird, erübrigt sich eigentlich jede Diskussion. Wer Rechtsberatung will/braucht soll einen Anwalt aufzusuchen.
Tiedemann in: Leipziger Kommentar, Strafgesetzbuch, §265a Rn. 45.
Unter Umständen wäre dann aber an eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch zu denken. Da ohnehin in den seltensten Fällen Anzeige erstattet wird, erübrigt sich eigentlich jede Diskussion. Wer Rechtsberatung will/braucht soll einen Anwalt aufzusuchen.
BuckBuck:
Der Kommentar ist durch die Entscheidung BVerG 2 BvR 190/97 vom 09.02.1998 längst überholt. Das war der Grund für meine Replik auf die "T-Shirt-Aktion".
Auf für Laien hier ein aussagefähiger Artikel zu dem Thema:
http://www.123recht.net/article.asp?a=15439&f=ratgeber_strafrecht~-~die~straftaten_justinroennerschwarzfahren&p=1
Der Kommentar ist durch die Entscheidung BVerG 2 BvR 190/97 vom 09.02.1998 längst überholt. Das war der Grund für meine Replik auf die "T-Shirt-Aktion".
Auf für Laien hier ein aussagefähiger Artikel zu dem Thema:
http://www.123recht.net/article.asp?a=15439&f=ratgeber_strafrecht~-~die~straftaten_justinroennerschwarzfahren&p=1
also ich bin ja voll der harte macker und fahre immer schwarz, weil sich ein echter gangsta, der was drauf hat, dadurch auszeichnet (von den zelthosen, die in den kniekehlen hängen, und den mützen, die ausschließlich den Hinterkopf bedecken, mal abgesehen)
@butz:
Aus der von Dir zitierten Entscheidung geht nur hervor, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass über das Erwecken des Anscheins hinaus keine Täuschungshandlung (Überlisten eines Kontrolleurs etc.) verlangt wird.
Somit ist, wer offen eine entgeltliche Leistung i.S.d. 256a StGB ohne zu zahlen in Anspruch nimmt weiterhin straffrei.
In der Praxis dürfte es allerdings daran scheitern, dass bei öffentlichen Verkehrsmitteln keiner zugegen ist, gegenüber welchem man die offene Inanspruchnahme ohne Zahlung des Entgelts mitteilen kann (den anderen Fahrgästen das Ganze mitzuteilen genügt selbstverständlich nicht).
Aus der von Dir zitierten Entscheidung geht nur hervor, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass über das Erwecken des Anscheins hinaus keine Täuschungshandlung (Überlisten eines Kontrolleurs etc.) verlangt wird.
Somit ist, wer offen eine entgeltliche Leistung i.S.d. 256a StGB ohne zu zahlen in Anspruch nimmt weiterhin straffrei.
In der Praxis dürfte es allerdings daran scheitern, dass bei öffentlichen Verkehrsmitteln keiner zugegen ist, gegenüber welchem man die offene Inanspruchnahme ohne Zahlung des Entgelts mitteilen kann (den anderen Fahrgästen das Ganze mitzuteilen genügt selbstverständlich nicht).
Du musst auch für eine Station bezahlen, ob du willst oder nicht. Andernfalls gilt das auch als Schwarzfahren und wird dementsprechend geahndet.
Wer cool ist fragt den Busfahrer :P
Ich habe es mal eine Zeit lang, als meine Jahreskarte verschwunden war, mit der Masche probiert, mit einem 5€ Euro Schein vorne einzusteigen, sagen das man sein Ticket verloren hat, das der Automat keine Scheine nimmt, und man doch bitte,bitte die 2-3 Haltestellen fix mitfahren darf.
Hat bisher immer geklapt. ^^
Wer cool ist fragt den Busfahrer :P
Ich habe es mal eine Zeit lang, als meine Jahreskarte verschwunden war, mit der Masche probiert, mit einem 5€ Euro Schein vorne einzusteigen, sagen das man sein Ticket verloren hat, das der Automat keine Scheine nimmt, und man doch bitte,bitte die 2-3 Haltestellen fix mitfahren darf.
Hat bisher immer geklapt. ^^
BuckBuck:
Auf diese BVerfG-Entscheidung berufen sich jedoch Gerichte, wenn es darum geht, diesem "T-Shirt-Unfug" ein Ende zu setzen, vor allem bei notorischen Schwarzfahrern.
Ich meine sogar, dass ein Urteil dieser Art in der NJW vor einigen Jahren besprochen wurde.
Mister X:
Das klappt nur solange, bis ein Kontrolleur auftaucht. Der Busfahrer wird ihm das dann sagen, warum er jemanden ohne Fahrschein befördert. Das war's dann.
Auf diese BVerfG-Entscheidung berufen sich jedoch Gerichte, wenn es darum geht, diesem "T-Shirt-Unfug" ein Ende zu setzen, vor allem bei notorischen Schwarzfahrern.
Ich meine sogar, dass ein Urteil dieser Art in der NJW vor einigen Jahren besprochen wurde.
Mister X:
Das klappt nur solange, bis ein Kontrolleur auftaucht. Der Busfahrer wird ihm das dann sagen, warum er jemanden ohne Fahrschein befördert. Das war's dann.
Also wie es aussieht genügt, wie gesagt, dass der Täter sich mit dem "Anschein der Ordnungsmäßigkeit" umgibt. Wer davon nun Kenntnis nehmen muss ist egal.
Ob nun ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Ich fahre schwarz" genügt um diesen Anschein beim Betreten einer Bahn nicht enstehen zu lassen, halte ich nicht für ausgeschlossen. Ausprobieren würde ich es trotzdem nicht. ;-)
Ob nun ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Ich fahre schwarz" genügt um diesen Anschein beim Betreten einer Bahn nicht enstehen zu lassen, halte ich nicht für ausgeschlossen. Ausprobieren würde ich es trotzdem nicht. ;-)
@Killer08:
> Wieso kostet das schwarz fahren 40€?
Ein Ticket z.B. 3€, da bezahlt man einfach 3€ Strafe Fertig! <
Es ist eine -Strafe-. Abgesehen davon, könnte dann ja jeder einfach schwarz fahren und bei erwischen einfach die Strafe bezahlen, die genauso hoch liegt wie der normale Fahrpreis. Zu dem kommt, dass die Verkehrsgesellschaft Fahrkartenkontrollöre nicht bezahlen kann, jedenfalls nicht mit einem angemessenen Gehalt.
> Wieso kostet das schwarz fahren 40€?
Ein Ticket z.B. 3€, da bezahlt man einfach 3€ Strafe Fertig! <
Es ist eine -Strafe-. Abgesehen davon, könnte dann ja jeder einfach schwarz fahren und bei erwischen einfach die Strafe bezahlen, die genauso hoch liegt wie der normale Fahrpreis. Zu dem kommt, dass die Verkehrsgesellschaft Fahrkartenkontrollöre nicht bezahlen kann, jedenfalls nicht mit einem angemessenen Gehalt.
@Doink the Clown
Dieses "pseudo-Rechts-Experten" gehabe, wird dir noich mal teuer zu stehen kommen.
Sämtkliche Handlungen begehst du nämlich mit Vorsatz. Einsicht zeigen und nicht groß mit Ausreden um sich werfen, hilft meist viel besser.
Wer freundlich ist, kommt oft viel weiter, als jemand, der seine Rechte "kennt".
Dieses "pseudo-Rechts-Experten" gehabe, wird dir noich mal teuer zu stehen kommen.
Sämtkliche Handlungen begehst du nämlich mit Vorsatz. Einsicht zeigen und nicht groß mit Ausreden um sich werfen, hilft meist viel besser.
Wer freundlich ist, kommt oft viel weiter, als jemand, der seine Rechte "kennt".
Killer08:
Die 40€ - 60€ sind keine "Strafe". Ein Transportunternehmen darf nicht strafen. Bei diesen Beträgen handelt es sich rechtlich um "erhöhtes Beförderungsentgelt", also um einen sehr teuren "Extra-Fahrschein".
Wer z.B. seine Monatskarte nicht mit sich führt oder glaubhaft versichern kann, dass er den Kauf eines Fahrscheins "vergessen hat" (das ist dann kein Erschleichen von Beförderungsleistungen) muss im Regelfall erst einmal dieses erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen (bei Beispiel mit der Monatskarte bekommt man ein Großteil des erh. Entgelts wieder zurück, beim "Vergessen" nicht).
Das erh. Beförderungsentgelt ist im Regelfall bereits bei fahrlässigem Verhalten zu entrichten.
Die 40€ - 60€ sind keine "Strafe". Ein Transportunternehmen darf nicht strafen. Bei diesen Beträgen handelt es sich rechtlich um "erhöhtes Beförderungsentgelt", also um einen sehr teuren "Extra-Fahrschein".
Wer z.B. seine Monatskarte nicht mit sich führt oder glaubhaft versichern kann, dass er den Kauf eines Fahrscheins "vergessen hat" (das ist dann kein Erschleichen von Beförderungsleistungen) muss im Regelfall erst einmal dieses erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen (bei Beispiel mit der Monatskarte bekommt man ein Großteil des erh. Entgelts wieder zurück, beim "Vergessen" nicht).
Das erh. Beförderungsentgelt ist im Regelfall bereits bei fahrlässigem Verhalten zu entrichten.
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