hallo, ich möchte bei Ebay meinen einwandfreien Mp3 player verkaufen.
Da ich aber weiß dass die dinger auch irgendwann kaputt gehen, möchte ich abstand von garantie, Umtauschrecht oder so nehmen.
Wie formuliere ich das? hab bei meinen recherchen noch nichts derartiges gefunden
Da ich aber weiß dass die dinger auch irgendwann kaputt gehen, möchte ich abstand von garantie, Umtauschrecht oder so nehmen.
Wie formuliere ich das? hab bei meinen recherchen noch nichts derartiges gefunden
also machs doch wie andere. unten hinschrieben Keine Rücknahme oder umtausch oder so. Schau wie andere es geschrieben haben ;-)
Machs kurz und knapp.
"Privatverkauf: Keine Garantie, keine Rücknahme, keine Gewährleistung"
"Privatverkauf: Keine Garantie, keine Rücknahme, keine Gewährleistung"
Du bist gesetzlich verpflichtet Waren, die bei der Auslieferung deffekt sind wieder zurückzunehmen. Du bist aber nicht verpflichtet, Waren, die erst beim Kunden deffekt geworden sind wieder umzutauschen. Es ist aber sehr schwer nachzuweisen die jeweiligen Standpunkte. [soweit ich weiß]
Klausen, die eine Rückerstattung verbieten (im Falle des Deffekts) sind rechtsungültig. Garantien vergibt sowieso nur der Verkäufer oder der Hersteller des Produktes - musst du also nicht angeben; was aber positiv wäre: Produkt ist bei der Auslieferung funktionsfähig. Ein Umtauschrecht ist wie schon eine Garantie nicht gesetzlich verankert - es basiert auf reine Kulanz.
Wie du das formulierst? Ganz einfach:
Der Verkäufer xyz garantiert für den einwandfreien Zustand bei der Auslieferung der Ware. Produkte, die fehlerhaft bei der Auslieferung sind, nimmt der Verkäufer nach der Auslieferung zurück. Falls das Produkt bei der Auslieferung fehlerhaft war, ist eine Forderung des Käufers gegenüber des Verkäufers innerhalb von 1 Monat nach der Auslieferung einzureichen - Rückerstattung des Geldes oder eines gleichwertigen Produktes inbegriffen.
ps.: Eine Garantie auf das was ich dir gesagt habe, gebe ich dir nicht.
Klausen, die eine Rückerstattung verbieten (im Falle des Deffekts) sind rechtsungültig. Garantien vergibt sowieso nur der Verkäufer oder der Hersteller des Produktes - musst du also nicht angeben; was aber positiv wäre: Produkt ist bei der Auslieferung funktionsfähig. Ein Umtauschrecht ist wie schon eine Garantie nicht gesetzlich verankert - es basiert auf reine Kulanz.
Wie du das formulierst? Ganz einfach:
Der Verkäufer xyz garantiert für den einwandfreien Zustand bei der Auslieferung der Ware. Produkte, die fehlerhaft bei der Auslieferung sind, nimmt der Verkäufer nach der Auslieferung zurück. Falls das Produkt bei der Auslieferung fehlerhaft war, ist eine Forderung des Käufers gegenüber des Verkäufers innerhalb von 1 Monat nach der Auslieferung einzureichen - Rückerstattung des Geldes oder eines gleichwertigen Produktes inbegriffen.
ps.: Eine Garantie auf das was ich dir gesagt habe, gebe ich dir nicht.
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