Ohne große Vorrede:
"Mit der Petition soll eine Ergänzung von § 130 StGB Abs. 1 StGB durch den Deutschen Bundestag erreicht werden. Es ist klarzustellen, daß auch das Deutsche Volk in seiner Gesamtheit Teil der Bevölkerung Deutschlands ist und damit in den Schutzbereich der Norm fällt. Unbeachtlich sind die Herkunft bzw. die Nationalität des Täters. Somit können sowohl ausländische als auch deutsche Staatsangehörige die Tat begehen.
Begründung:
In der aktuellen Debatte um Jugendkriminalität sind zahlreiche Fälle bekanntgeworden, bei denen Menschen deutscher Abstammung allein wegen ihrer ethnischen Herkunft beschimpft, böswillig verächtlich oder verleumdet worden sind. Pauschale Beleidigungen wie „Scheiß-Deutsche“, „Schweinefresser“ oder „deutsche Schlampen“ kommen im Alltag leider immer häufiger vor. Solche Äußerungen sind auch geeignet, zum Haß gegen Deutsche aufzustacheln bzw. Gewalt- und Willkürmaßnahmen zu provozieren, was den öffentlichen Frieden stört.
Anders als bei volksverhetzenden Äußerungen gegen Zuwanderer oder bestimmte Gruppen der Gesellschaft wie z.B. Menschen jüdischen Glaubens oder Homosexuelle können Polizei und Justiz selbst bei üblen Hasstiraden, die sich gegen Deutsche richten, nicht einschreiten. Denn nach herrschender Rechtsmeinung sind die Deutschen nicht als Teil der Bevölkerung i.S.v. § 130 StGB zu begreifen. Der Begriff „Bevölkerung“ umfaßt aber semantisch Deutsche und Ausländer in unserem Land. Somit sind die Deutschen ebenfalls ein Teil der gesamten Bevölkerung. Weil die Rechtsprechung diese an sich logische Schlußfolgerung aber nicht teilt, bedarf es einer Konkretisierung des § 130 Abs. 1 StGB durch den Gesetzgeber, also den Deutschen Bundestag.
Die pauschale Verunglimpfung von Deutschen ist ebenso eine Form des Rassismus wie das Schüren von Haß gegen Ausländer in unserem Land. Beide Phänomene sind nicht nur gesellschaftlich zu ächten, sondern auch strafrechtlich zu ahnden. Tätern gleich welcher Herkunft oder Nationalität muß klargemacht werden, daß deutschfeindliche Äußerungen, die den inneren Frieden stören, eine Bestrafung nach sich ziehen. Der Staat ist gefordert, hierfür die gesetzlichen Grundlagen durch eine entsprechende Ergänzung des § 130 Abs. 1 StGB zu schaffen, um zukünftig auch die Deutschen vor Anfeindungen dieser Art zu schützen."
Kurz, falls jemand das nicht lesen will: Es soll auch strafbar werden, rassistische Äußerungen gegenüber Inländern, wie "scheiß Deutscher", "Schweinefresser" und "deutsche Schlampe" zu tätigen.
"Unterschreiben" kann man die Petition hier:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=629
Da ich dies auch schon mehrmals irgendwo gesagt habe, dass es mnir so vorkommt, dass wir keine Gleichbehandlung von Ausländern udn Deutschen haben, finde ich, dass dies mehr als überfällig ist.
Wie steht ihr dazu?
"Mit der Petition soll eine Ergänzung von § 130 StGB Abs. 1 StGB durch den Deutschen Bundestag erreicht werden. Es ist klarzustellen, daß auch das Deutsche Volk in seiner Gesamtheit Teil der Bevölkerung Deutschlands ist und damit in den Schutzbereich der Norm fällt. Unbeachtlich sind die Herkunft bzw. die Nationalität des Täters. Somit können sowohl ausländische als auch deutsche Staatsangehörige die Tat begehen.
Begründung:
In der aktuellen Debatte um Jugendkriminalität sind zahlreiche Fälle bekanntgeworden, bei denen Menschen deutscher Abstammung allein wegen ihrer ethnischen Herkunft beschimpft, böswillig verächtlich oder verleumdet worden sind. Pauschale Beleidigungen wie „Scheiß-Deutsche“, „Schweinefresser“ oder „deutsche Schlampen“ kommen im Alltag leider immer häufiger vor. Solche Äußerungen sind auch geeignet, zum Haß gegen Deutsche aufzustacheln bzw. Gewalt- und Willkürmaßnahmen zu provozieren, was den öffentlichen Frieden stört.
Anders als bei volksverhetzenden Äußerungen gegen Zuwanderer oder bestimmte Gruppen der Gesellschaft wie z.B. Menschen jüdischen Glaubens oder Homosexuelle können Polizei und Justiz selbst bei üblen Hasstiraden, die sich gegen Deutsche richten, nicht einschreiten. Denn nach herrschender Rechtsmeinung sind die Deutschen nicht als Teil der Bevölkerung i.S.v. § 130 StGB zu begreifen. Der Begriff „Bevölkerung“ umfaßt aber semantisch Deutsche und Ausländer in unserem Land. Somit sind die Deutschen ebenfalls ein Teil der gesamten Bevölkerung. Weil die Rechtsprechung diese an sich logische Schlußfolgerung aber nicht teilt, bedarf es einer Konkretisierung des § 130 Abs. 1 StGB durch den Gesetzgeber, also den Deutschen Bundestag.
Die pauschale Verunglimpfung von Deutschen ist ebenso eine Form des Rassismus wie das Schüren von Haß gegen Ausländer in unserem Land. Beide Phänomene sind nicht nur gesellschaftlich zu ächten, sondern auch strafrechtlich zu ahnden. Tätern gleich welcher Herkunft oder Nationalität muß klargemacht werden, daß deutschfeindliche Äußerungen, die den inneren Frieden stören, eine Bestrafung nach sich ziehen. Der Staat ist gefordert, hierfür die gesetzlichen Grundlagen durch eine entsprechende Ergänzung des § 130 Abs. 1 StGB zu schaffen, um zukünftig auch die Deutschen vor Anfeindungen dieser Art zu schützen."
Kurz, falls jemand das nicht lesen will: Es soll auch strafbar werden, rassistische Äußerungen gegenüber Inländern, wie "scheiß Deutscher", "Schweinefresser" und "deutsche Schlampe" zu tätigen.
"Unterschreiben" kann man die Petition hier:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=629
Da ich dies auch schon mehrmals irgendwo gesagt habe, dass es mnir so vorkommt, dass wir keine Gleichbehandlung von Ausländern udn Deutschen haben, finde ich, dass dies mehr als überfällig ist.
Wie steht ihr dazu?
Oh wir deutschen werden wirklich nicht gleich behandelt. Wir sind doch das Opfervolk, bla bla bla bla.
Super, sehr inhaltsreicher und wirklich angemessener Beitrag DeathFromAbove. Gratulation.
Volksverhetzung sollte sich nicht nur auf ausländische Völker beziehen, daher finde ich dieser Darstellung folgend, die Forderung nach Gleichberechtigung nicht verkehrt.
Volksverhetzung sollte sich nicht nur auf ausländische Völker beziehen, daher finde ich dieser Darstellung folgend, die Forderung nach Gleichberechtigung nicht verkehrt.
Unsinniger Vorschlag.
Ein "Teil der Bevölkerung" muss in irgendeiner Weise von der Bevölkerung abgrenzbar sein. Und wie will man Deutscher von der (deutschen) Bevölkerung abgrenzen?
Zumal vermittelt der Petitionstext ein falsches Bild. Nicht nur Ausländer sind "Teil der Bevölkerung". Dazu gehören zum Beispiel auch Katholiken, Protestanten (Abgrenzung nach religösen Kriterien), Schwaben, Bayern, Sachsen (Abgrenzung nach Herkunft) sowie Bundeswehrsoldaten (Abgrenzung nach Beruf).
Ein "Teil der Bevölkerung" muss in irgendeiner Weise von der Bevölkerung abgrenzbar sein. Und wie will man Deutscher von der (deutschen) Bevölkerung abgrenzen?
Zumal vermittelt der Petitionstext ein falsches Bild. Nicht nur Ausländer sind "Teil der Bevölkerung". Dazu gehören zum Beispiel auch Katholiken, Protestanten (Abgrenzung nach religösen Kriterien), Schwaben, Bayern, Sachsen (Abgrenzung nach Herkunft) sowie Bundeswehrsoldaten (Abgrenzung nach Beruf).
Allerdings ist es schwer, rassistische Äußerungen, gegen Protestanten zu äußern oder Bundeswehrsoldaten.
Es geht darum, dass man auch Inländern gegeüber, wie Ausländern gegenüber, rassistische Äußerungen tätigen kann, die dnn strafbar sind.
Nur weil jemand Ausländer hier ist, muss er nicht automatisch ein unschuldiger, toleranter Engel sein.
Es geht darum, dass man auch Inländern gegeüber, wie Ausländern gegenüber, rassistische Äußerungen tätigen kann, die dnn strafbar sind.
Nur weil jemand Ausländer hier ist, muss er nicht automatisch ein unschuldiger, toleranter Engel sein.
§ 130 StGB stellt ja auch keine "rassistischen" Äußerungen unter Strafe, sondern:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Und zur Gewalt gegen Protestanten oder Bundeswehrsoldaten aufzurufen ist sehr wohl möglich und hat es schon gegeben.
Und meine Frage besteht immer noch: Nach welchen Kriterien will man Deutsche von der (deutschen) Bevölkerung abgrenzen?
Die Forderung ist einfach populistischer Unfug.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Und zur Gewalt gegen Protestanten oder Bundeswehrsoldaten aufzurufen ist sehr wohl möglich und hat es schon gegeben.
Und meine Frage besteht immer noch: Nach welchen Kriterien will man Deutsche von der (deutschen) Bevölkerung abgrenzen?
Die Forderung ist einfach populistischer Unfug.
Nach denselben, wie man Ausländer von Deutschen abgrenzt, auch wenn sie einen deutschen Pass haben. Dem Äußeren Erscheinugsbild.
Obwohl Asamoha einen deutschen Pass hat, deutsch spricht, ja sogar in der deutschen Nationalmanschaft spielt(e), war die Beleidigung "schwarzes Schwein" rassistisch.
DAs wäre, nach deine Auffassung, unlogisch.
Obwohl Asamoha einen deutschen Pass hat, deutsch spricht, ja sogar in der deutschen Nationalmanschaft spielt(e), war die Beleidigung "schwarzes Schwein" rassistisch.
DAs wäre, nach deine Auffassung, unlogisch.
Ich glaube fast, dass es unnötig ist, dir noch zu antworten.
Wieso ist ein Deutscher, der schwarz ist, mit ausländerfeindlichen Sprüchen zu beleidigen? Weil er schwarz ist?
Gebnauso erkennt man einen Deutschen, der sich von "Schweinefresser" oder "Deutsches Schwein" beleidigt fühlen kann.
Ich bin mir sicher, dass auch du in der Lage bist, einen Deutschen von einen Chinesen oder Afikaner zu unterscheiden. Aber wenn man nicht will, natürlich nicht.
Wieso ist ein Deutscher, der schwarz ist, mit ausländerfeindlichen Sprüchen zu beleidigen? Weil er schwarz ist?
Gebnauso erkennt man einen Deutschen, der sich von "Schweinefresser" oder "Deutsches Schwein" beleidigt fühlen kann.
Ich bin mir sicher, dass auch du in der Lage bist, einen Deutschen von einen Chinesen oder Afikaner zu unterscheiden. Aber wenn man nicht will, natürlich nicht.
Also erst mal muss ich an dieser Stelle Weihnachtsmann in Schutz nehmen. Er hat eine meiner Ansicht nach eher rechte Einstellung, die sich in vieler Hinsicht von meinen Standpunkten unterscheidet. Dennoch gehört er gewiss nicht zu den Usern, die man in eine extreme Ecke rücken kann. Er ist sachlich, kann meistens gut argumentieren und lässt sich von Gegenargumenten in der Regel überzeugen.
Zum Thema, wie ich immer wieder sage, Mensch ist Mensch, alle Menschen sind gleichwertig, also sollten auch alle Menschen rechtlich gleich behandelt werden. Von daher sollten anti-deutsche Beleidigungen auch unter Strafe gestellt werden. Das sage ich, der sich hier gewiss nicht den Ruf eines Ausländerfeindes erworben hat.^^
Zum Thema, wie ich immer wieder sage, Mensch ist Mensch, alle Menschen sind gleichwertig, also sollten auch alle Menschen rechtlich gleich behandelt werden. Von daher sollten anti-deutsche Beleidigungen auch unter Strafe gestellt werden. Das sage ich, der sich hier gewiss nicht den Ruf eines Ausländerfeindes erworben hat.^^
Genau, Herr Asamoha ist aufgrund seiner Hautfarbe von der deutschen Gesamtbevölkerung als Teil abgrenzbar. Ein Protestant - ich kann mich nur wiederholen - ist aufgrund seines Glaubens von der deutschen Gesamtbevölkerung abgrenzbar. Ein Bayer ist aufgrund seiner Herkunft ein Teil der Bevölkerung. Ein muslimischer Hassprediger, der gegen Ungläubige (z.B. Katholiken und Protestanten) hetzt, macht sich also wegen Volksverhetzung strafbar.
Wenn nun jemand gegen "die Deutschen", in einer der von § 130 StGB verlangten Form, hetzt, dann hetzt er aber gegen die gesamte Bevölkerung (die deutsche Bevölkerung sind nunmal die Deutschen) und eben nicht nur gegen einen Teil. Von daher ist es völlig widersinnig die Deutschen als einen Teil der deutschen Bevölkerung zu bezeichnen.
Wenn man die deutsche Bevölkerung ebenfalls mit dieser Norm erfassen will, dann müsste man "Teil der Bevölkerung" streichen und nicht ergänzen. Inwieweit das wünschenswert ist, ist eine andere Frage.
Ich jedenfalls fände es unnötig.
§ 130 StGB existiert aufgrund der Erfahrungen im Dritten Reich, dass das Volk gegen einen kleinen Teil der Bevölkerung aufgehetzt wird, was letztlich zu den uns bekannten Gräueltaten führte. Umgekehrt sehe ich da keine Gefahr.
Gegen Beleidigungen gibt es übrigens sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten. Somit sehe keinen Anlass den Straftatbestand des § 130 StGB auszudehnen.
Wenn nun jemand gegen "die Deutschen", in einer der von § 130 StGB verlangten Form, hetzt, dann hetzt er aber gegen die gesamte Bevölkerung (die deutsche Bevölkerung sind nunmal die Deutschen) und eben nicht nur gegen einen Teil. Von daher ist es völlig widersinnig die Deutschen als einen Teil der deutschen Bevölkerung zu bezeichnen.
Wenn man die deutsche Bevölkerung ebenfalls mit dieser Norm erfassen will, dann müsste man "Teil der Bevölkerung" streichen und nicht ergänzen. Inwieweit das wünschenswert ist, ist eine andere Frage.
Ich jedenfalls fände es unnötig.
§ 130 StGB existiert aufgrund der Erfahrungen im Dritten Reich, dass das Volk gegen einen kleinen Teil der Bevölkerung aufgehetzt wird, was letztlich zu den uns bekannten Gräueltaten führte. Umgekehrt sehe ich da keine Gefahr.
Gegen Beleidigungen gibt es übrigens sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten. Somit sehe keinen Anlass den Straftatbestand des § 130 StGB auszudehnen.
Ich kann dieses verdammte Wort "Ausländer" nicht mehr hören. Menschen, die seit drei Generationen hier in Deutschland leben und zum Beispiel türkische Vorfahren haben, sind keine Türken - sondern sie sind schlichtweg Deutsche.
Über das Misslingen ihrer Integration können wir uns gerne mal ein anderes mal unterhalten, aber streicht das Wort "Ausländer" von eurer Liste der meistgenutzten Wörter für Deutsche.
Über das Misslingen ihrer Integration können wir uns gerne mal ein anderes mal unterhalten, aber streicht das Wort "Ausländer" von eurer Liste der meistgenutzten Wörter für Deutsche.
Wie soll man sie denn dann nennen, wenn sie wirklich schlecht integriert sind? Deutsche mit Migrationshintergurnd? Deutsche, südländischen types? Die Wörter sind zu lang...aber wenn du es wünschst, werde ich da unterscheiden.
Nun, wie man es macht ist mir egal. Aber an diesem Punkt muss eine Gleichbehandlung herrschen.
Grundgesetz, Artikel 3 würde dafür eigentlich reichen, um das klar zu stellen:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Absatz 2 spielt hiebrei keine Rolle, da es nicht um Frauen und Männer geht^^
Folglich MUSS es völlig egal sein, ob eine Straftat aus ausländer- oder inländerfeindlcihen motiven begangen wurde, es muss gleich bestraft werden.
Nun, wie man es macht ist mir egal. Aber an diesem Punkt muss eine Gleichbehandlung herrschen.
Grundgesetz, Artikel 3 würde dafür eigentlich reichen, um das klar zu stellen:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Absatz 2 spielt hiebrei keine Rolle, da es nicht um Frauen und Männer geht^^
Folglich MUSS es völlig egal sein, ob eine Straftat aus ausländer- oder inländerfeindlcihen motiven begangen wurde, es muss gleich bestraft werden.
Wird sie ja auch. Wer den Tatbestand des § 130 StGB verwirklicht wird bestraft. Das trifft sowohl auf den NPD-Funktionär zu, der zur Endlösung der Judenfrage aufruft, wie auch auf den muslimischen Hassprediger, der zur Gewalt gegen Ungläubige aufruft. Aber ich wiederhole mich und die Diskussion dreht sich im Kreis. Von daher habe ich keine Lust mehr. ;-)
Nochmal die Zusammenfassung meiner Argumente und damit ist Schluss:
"Teil der Bevölkerung" setzt voraus, dass es sich um einen von der Gesamtbevölkerung abgrenzbaren Teil handeln muss.
Eine solche Abgrenzung kann nach Hautfarbe, Rasse, Herkunft, Religion usw. erfolgen. Die Deutschen im Allgemeinen sind kein Teil sondern die Gesamtheit der Bevölkerung. Wird aber an ein Merkmal angeknüpft (etwa die Religion) dann können selbstverständlich auch Deutsche vom Schutz des § 130 StGB umfasst sein.
Desweiteren gibt es gegen Beleidigungen - anders als der Einleitungspost suggeriert - eine Vielzahl von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
§ 130 StGB ist ein der deutschen Geschichte geschuldeter Spezialfall. Ohne Notwendigkeit sollte er nicht ausgedehnt werden. Ich sehe keine Notwendigkeit, da die relevanten Fälle (Hassprediger-Beispiel) ohnehin erfasst sind.
Nochmal die Zusammenfassung meiner Argumente und damit ist Schluss:
"Teil der Bevölkerung" setzt voraus, dass es sich um einen von der Gesamtbevölkerung abgrenzbaren Teil handeln muss.
Eine solche Abgrenzung kann nach Hautfarbe, Rasse, Herkunft, Religion usw. erfolgen. Die Deutschen im Allgemeinen sind kein Teil sondern die Gesamtheit der Bevölkerung. Wird aber an ein Merkmal angeknüpft (etwa die Religion) dann können selbstverständlich auch Deutsche vom Schutz des § 130 StGB umfasst sein.
Desweiteren gibt es gegen Beleidigungen - anders als der Einleitungspost suggeriert - eine Vielzahl von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
§ 130 StGB ist ein der deutschen Geschichte geschuldeter Spezialfall. Ohne Notwendigkeit sollte er nicht ausgedehnt werden. Ich sehe keine Notwendigkeit, da die relevanten Fälle (Hassprediger-Beispiel) ohnehin erfasst sind.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
1. Absatz aus diesem schicken Büchlein http://www.grundgesetz-gratis.de/
Wenn jetzt irgendwer jemand als „deutsche Schlampen“ bezeichnet, so verstößt das gegen dieses Grundgesetz.
Und § 130 StGB ist auch für Deutsche.
Wenn man beleidigt würd, kann man auf so viele Rechte zurückgreifen. Man muss sich nur auskennen ;)
1. Absatz aus diesem schicken Büchlein http://www.grundgesetz-gratis.de/
Wenn jetzt irgendwer jemand als „deutsche Schlampen“ bezeichnet, so verstößt das gegen dieses Grundgesetz.
Und § 130 StGB ist auch für Deutsche.
Wenn man beleidigt würd, kann man auf so viele Rechte zurückgreifen. Man muss sich nur auskennen ;)
@Krisska, thx für den Link. Habs mir gleich bestellt.
sry nochmal für meinen ersten Post, es hat sich rausgestellt, dass es nicht gut ist nochmal zu Mogelpower zu gehen wenn man von ner party kommt^^
Aber im wesentlichen finde ich meinen Post gar nich so falsch, nur ungünstig ausgedrückt. Um es etwas näher zu erläutern.
Ich hab in letzter Zeit oft unser Grundgesetz gelesen und einige andere Gesetze und bin eigentlich ziemlich begeistert davon. Unser Grundgesetz klärt eigentlich schon die wichtigsten Punkte, und ich finde es vollkommen ausreichend auch § 130 StGB halte ich für gut formuliert.
Das gesetz ist gut, es mangelt vielleicht nur an der Umsetzung.
Kannst du mir einen konkreten Fall wo jemand als gegen Deutsche gehetzt hat und er aber wegen mangelnden Gesetzes Grundlagen nich angeklagt wurde?
Ich halte diese Petition für nichts anderes als eine Populistische Stimmungsmache gegen Ausländer Marke: "Die Ausländer dürfen sich alles erlauben und wir braven Deutschen dürfen nichts!"
Das ist doch unsinn und spielt nur Parteien wie der NPD in die Hände. Diese Petition hört sich für mich eher nach Stammtisch argumentation an als dass es sich wirklich Gedanken macht um die Ausländerpolitik.
Zusammengefaßt: unsinniger Vorschlag
sry nochmal für meinen ersten Post, es hat sich rausgestellt, dass es nicht gut ist nochmal zu Mogelpower zu gehen wenn man von ner party kommt^^
Aber im wesentlichen finde ich meinen Post gar nich so falsch, nur ungünstig ausgedrückt. Um es etwas näher zu erläutern.
Ich hab in letzter Zeit oft unser Grundgesetz gelesen und einige andere Gesetze und bin eigentlich ziemlich begeistert davon. Unser Grundgesetz klärt eigentlich schon die wichtigsten Punkte, und ich finde es vollkommen ausreichend auch § 130 StGB halte ich für gut formuliert.
Das gesetz ist gut, es mangelt vielleicht nur an der Umsetzung.
Kannst du mir einen konkreten Fall wo jemand als gegen Deutsche gehetzt hat und er aber wegen mangelnden Gesetzes Grundlagen nich angeklagt wurde?
Ich halte diese Petition für nichts anderes als eine Populistische Stimmungsmache gegen Ausländer Marke: "Die Ausländer dürfen sich alles erlauben und wir braven Deutschen dürfen nichts!"
Das ist doch unsinn und spielt nur Parteien wie der NPD in die Hände. Diese Petition hört sich für mich eher nach Stammtisch argumentation an als dass es sich wirklich Gedanken macht um die Ausländerpolitik.
Zusammengefaßt: unsinniger Vorschlag
> "Dem Äußeren Erscheinugsbild."
blond, blauäugig und über 1,80m? <
Ein Türke mit Deutschen Pass sieht eben nicht aus wie ein Deutscher. Ich selbst unterscheide auch unter den Immigranten. Bei einigen spreche ich wirklich von Deutschen, bei anderen kann ich das nicht.
> Und meine Frage besteht immer noch: Nach welchen Kriterien will man Deutsche von der (deutschen) Bevölkerung abgrenzen? <
Geh auf die Straße und frage 10 türkisch Stämmige Deutsche mit der Frage: Bist du ein Deutscher.
50%-60% Werden die Frage mit "Nein" beantworten.
10%-20% Werden sagen "Weiß nicht".
20%-30% Werden die Frage mit "Ja" beantworten.
So meint man das. Immigranten mit Deutschen Pass, die sich aber wenig um die heimische Kultur und nur die eigentliche Muttersprache sprechen.
blond, blauäugig und über 1,80m? <
Ein Türke mit Deutschen Pass sieht eben nicht aus wie ein Deutscher. Ich selbst unterscheide auch unter den Immigranten. Bei einigen spreche ich wirklich von Deutschen, bei anderen kann ich das nicht.
> Und meine Frage besteht immer noch: Nach welchen Kriterien will man Deutsche von der (deutschen) Bevölkerung abgrenzen? <
Geh auf die Straße und frage 10 türkisch Stämmige Deutsche mit der Frage: Bist du ein Deutscher.
50%-60% Werden die Frage mit "Nein" beantworten.
10%-20% Werden sagen "Weiß nicht".
20%-30% Werden die Frage mit "Ja" beantworten.
So meint man das. Immigranten mit Deutschen Pass, die sich aber wenig um die heimische Kultur und nur die eigentliche Muttersprache sprechen.
Einen konkreten Fall? Wie wäre es mit dem rassistischen "Schweine-Sau" Rufer von der Potsdam-Haltestelle? Achne, da waren die deutschen ja die Nazis...
Oder die >Rütli-Schule, wo die "Schweine-Fresser" Schreier mit Steinen rumwarfen und die Schule besetzten?
Achne, die machten ihrem Ärger Luft.
Ich hatte hier auch mal einen bericht aus dem "Wochenblatt" abgeschrieben, in dem 5 Menschen "südländischen Types" 2 Deutsche durch die Stadt jagden und krankenhausreif kloppten. Aber das war auch nichts...aber andersrum in Mügeln war es ein rassistsicher Übergriff.
Solche Fälle werden auch viel seltener bekannt geschweigedenn geahndet, aber sie gibt es nunmal.
Oder die >Rütli-Schule, wo die "Schweine-Fresser" Schreier mit Steinen rumwarfen und die Schule besetzten?
Achne, die machten ihrem Ärger Luft.
Ich hatte hier auch mal einen bericht aus dem "Wochenblatt" abgeschrieben, in dem 5 Menschen "südländischen Types" 2 Deutsche durch die Stadt jagden und krankenhausreif kloppten. Aber das war auch nichts...aber andersrum in Mügeln war es ein rassistsicher Übergriff.
Solche Fälle werden auch viel seltener bekannt geschweigedenn geahndet, aber sie gibt es nunmal.
ja Weihnachtsmann, und hat in den fällen jemand anzeige erstattet und der Richter hat gesagt "Nein tut mir leid, aber deutsche beleidigen ist kein verbrechen".?
Im moment nennst du eher beispiele wo sich aufgebrachte bürger an die bildzeitung gewand haben und nicht an die Polizei!
Im moment nennst du eher beispiele wo sich aufgebrachte bürger an die bildzeitung gewand haben und nicht an die Polizei!
Wenn der Volksverhetzungsparagraph tatsächlich nicht auch auf die Deutschen selbst anwendbar ist, dann spricht rein gar nichts dagegen ihn zu erweitern. Jetzt hier irgendwelchen Aktionismus monieren zu wollen ist pseudo.
Meiner meinung nach ist er problemlos anwendbar. Hinzu kommt noch unser Grundgesetz. Wir sind ausreichend gerüstet, alles andere sind nur rechtsmotivierte aktionen um stimmung zu machen gegen Ausländer.
Wenn er anwendbar ist, aber nicht angewand wird, muss er so geändert werden, dass er angewand werden muss.
Wer zeigt denn Nazis an? Die Opfer? Dann wurden auch die Mügeln-Inder angezeigt, da sie ja einen abgestochen hatten...
Bei der Rütli-Schule ist auch die Polizei hingerufen worden.
Wer zeigt denn Nazis an? Die Opfer? Dann wurden auch die Mügeln-Inder angezeigt, da sie ja einen abgestochen hatten...
Bei der Rütli-Schule ist auch die Polizei hingerufen worden.
Wenn er anwendbar ist, aber nicht angewand wird, dann ist das kein Problem des Gesetzestextes, sondern der Exekutive.
@Weihnachtsmann
ich versteh den einen Satz nicht ganz, aber in mügeln wurde niemand abestochen.
ich versteh den einen Satz nicht ganz, aber in mügeln wurde niemand abestochen.
In Mügeln wurde, vor der grausamen Nazi-Hatz, ein Deutscher von einem der Inder mit einem Messer niedergestochen. Daraufhin ging die "jagd" los.
"unbeachtlich sind die Herkunft bzw. die Nationalität des Täters"
So ein Bullshit!
Deutschland geht durch diese übertriebene Ausländerfreundlichkeit noch unter!
So ein Bullshit!
Deutschland geht durch diese übertriebene Ausländerfreundlichkeit noch unter!
Wenn sie die Herkunft NICHT beachten, wieso ist das Ausländerfeindlich?
Ês soll Unterschrieben werden ,dass es verboten wird deutsche mit Deutsch-Feindlichen sprüchen zu attackieren???Lol das ist doch schon längst verboten.Beleidigungen aller Art sind Strafbar!Wozu dann das noch?
Strafbar ja, aber es geht hier darum, ob diese Beledigungen auch unter Rassismus fallen sollen...
Niedergestochen, Weihnachtsmann? Die einzige Variante dieses sehr verworrenen Vorfalls, die ich kenne ist, dass einer der Inder einen Deutschen mit einer abgebrochenen Flasche verletzt haben soll. Inwiefern das aus Notwehr geschah oder nicht (oder ob es überhaupt eine gezielte Attacke gewesen sein soll), das glauben auch nur die ganzen Rechtsextremen zu wissen.
Solche Beleidigungen sind für mich sicher Rassistisch.Was sonst?-.-
Es ist genauso Rassismus wie Rassismus gegen Ausländer und sollte als Rassismus geahndet werden.
Wird es das nicht?Lol wie schlecht ist das denn?Wieso wird Rassismus gegen uns bis jetzt bitte nicht geahndet?Seid ihr euch da sicher?
ja, wenn ein Türke sagt, ihr seid scheiss Deutsche fuck off Deutschland usw... wird es nur als Beleidigung geahndet und nicht als Rassismus.
Wäre interessant zu wissen, wo man die Grenze zum Rassismus zieht. Deutsche stellen für mich ebensowenig eine eigene "Rasse" dar wie Türken.
http://www.idea.de/index.php?id=298&tx_ttnews[tt_news]=56911&tx_ttnews[backPid]=25&cHash=e113e73a17
http://www.pi-news.net/2007/08/muegeln-theologe-warnt-vor-vorverurteilungen/
http://www.focus.de/politik/deutschland/muegeln-ueberfall_aid_130261.html (Die "Rangelei")
Ob es eine Bierflasche war oder nicht, es war keine geplante Attacke von Nazis auf Ausländer.
http://www.pi-news.net/2007/08/muegeln-theologe-warnt-vor-vorverurteilungen/
http://www.focus.de/politik/deutschland/muegeln-ueberfall_aid_130261.html (Die "Rangelei")
Ob es eine Bierflasche war oder nicht, es war keine geplante Attacke von Nazis auf Ausländer.
Ja, geplant war es nicht. Es war spontan.
(Über "pi-news" als Quelle muss man gar nicht erst sprechen...)
(Über "pi-news" als Quelle muss man gar nicht erst sprechen...)
ich hoffe ich muss hier als quelle nie indie media, oder Vfront-medien sehen^^
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