Hallo zusammen.
Ich habe ein großes problem. Ich hab mich auf soner seite angemelded und die geschäftsbedingungen da nicht gelesen...
www.dienamens-seite.com heist die seite und die wollen jetzt von mir dass ich denen 144 bzw. 288 euro zahl -.-
ich hab mich natürlich mit falschem namen angemelded und auch mit einer gefaktet Mailadresse in der mein echter name auch nicht angegeben ist.
jetzt hab ich eine mahnung bekommen dass ich den betrag zahlen muss und die sagen die hätten meine ip mit der die meinen pc identifizieren könnten. Können die die überhaupt haben? oder kann man das irgendwie rausfinden?
also sagt mal bitte eure meinung was ich jetzt tun soll weil für mich ist das schon ne menge geld...
wäre echt nett
Grüße
Ich habe ein großes problem. Ich hab mich auf soner seite angemelded und die geschäftsbedingungen da nicht gelesen...
www.dienamens-seite.com heist die seite und die wollen jetzt von mir dass ich denen 144 bzw. 288 euro zahl -.-
ich hab mich natürlich mit falschem namen angemelded und auch mit einer gefaktet Mailadresse in der mein echter name auch nicht angegeben ist.
jetzt hab ich eine mahnung bekommen dass ich den betrag zahlen muss und die sagen die hätten meine ip mit der die meinen pc identifizieren könnten. Können die die überhaupt haben? oder kann man das irgendwie rausfinden?
also sagt mal bitte eure meinung was ich jetzt tun soll weil für mich ist das schon ne menge geld...
wäre echt nett
Grüße
a) Natürlich haben Sie deine IP-Adresse, das lässt sich mittels PHP einfach auslesen und abspeichern.
b) Ich möchte wetten, dass Du noch nicht volljährig und somit nicht uneingeschränkt geschäftsfähig bist, der Vertrag daher ungültig ist. Lasse Deine Eltern also einen Fax abschicken in dem sie schreiben, dass Du nicht 18 bist - Damit sollte die Sache normalerweise abgeschlossen sein.
b) Ich möchte wetten, dass Du noch nicht volljährig und somit nicht uneingeschränkt geschäftsfähig bist, der Vertrag daher ungültig ist. Lasse Deine Eltern also einen Fax abschicken in dem sie schreiben, dass Du nicht 18 bist - Damit sollte die Sache normalerweise abgeschlossen sein.
Ansonsten mit Anwalt drohen. Hat bei den geschätzten 3000 Fällen die ich schon gelesen habe geklappt
Soweit ich weiß speichern ISPs IPs für gerade mal 7 Tage. Kann das wer bestätigen ? Die Vorratsdatenspeicherung wird IMO noch nicht umgesetzt.
... mal ganz abgesehen davon, dass nicht ersichtlich ist, dass es sich dabei um eine kostenpflichtige Dienstleistung handelt. Laut Verbraucherschutz müssen Preise klar erkennbar sein...
Also einfach nichts machn oder?
@ich.:
Ja ich bin noch nicht volljährig.
@ich.:
Ja ich bin noch nicht volljährig.
Auf jeden Fall sofort Wiederspruch einlegen!
Deine Daten bekommen die mit Deiner IP aber nicht so ohne weiteres heraus. Diese darf Dein Provider NUR der Staatsanwaltschaft herausgeben. Und die Firma wird eh keine Anzeige machen, weil es noch keine (Betrugs-) Firma gemacht hat.
Das einzige was sie dir anrechen können: Solltest du 14 Jahre oder älter sein, kann die Firma dich theoretisch anzeigen: Fake-Daten.
Aber wie gesagt auf jeden Fall Wiederspruch einlegen, das Schreiben sollte wenn möglich schon etwas professionel und auch vielleicht einige Paragraphen enthalten mit dennen Du die Firma hinweist. Oder Du gehts zum Verbraucherschutz-dort bekommst Du einen Musterbrief.
Guck mal hier:
http://www.pc-special.net/index.php?<br%20/>option=com_forum&Itemid=26453&page=viewtopic&t=18662&postdays=0&postorder=asc&start=0
und hier:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/21/vorgehen-bei-ungewollten-internet-abo-vertragen/
und hier auch:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
Deine Daten bekommen die mit Deiner IP aber nicht so ohne weiteres heraus. Diese darf Dein Provider NUR der Staatsanwaltschaft herausgeben. Und die Firma wird eh keine Anzeige machen, weil es noch keine (Betrugs-) Firma gemacht hat.
Das einzige was sie dir anrechen können: Solltest du 14 Jahre oder älter sein, kann die Firma dich theoretisch anzeigen: Fake-Daten.
Aber wie gesagt auf jeden Fall Wiederspruch einlegen, das Schreiben sollte wenn möglich schon etwas professionel und auch vielleicht einige Paragraphen enthalten mit dennen Du die Firma hinweist. Oder Du gehts zum Verbraucherschutz-dort bekommst Du einen Musterbrief.
Guck mal hier:
http://www.pc-special.net/index.php?<br%20/>option=com_forum&Itemid=26453&page=viewtopic&t=18662&postdays=0&postorder=asc&start=0
und hier:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/21/vorgehen-bei-ungewollten-internet-abo-vertragen/
und hier auch:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
Danke euch erstmal für die ganzen Antworten.
Ich habe mich noch ein wenig erkundigt, und dann gestern folgende Mail verschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich möchte sie darauf hinweisen, dass sie gegen einige Gesetzte des Verbraucherschutzgesetzes verstoßen und froh sein können, dass ich keine Anklage gegen sie einreiche. Erstens muss der Hinweis auf evtl. entstehende Kosten eindeutig einsichtlich sein, und nicht in den AGBs versteckt sein. Das ist in ihrem Vertrag nicht der Fall womit dieser als solches nicht Gültig ist. Des weiteren wurde der Vertag von einem Kind abgeschlossen, welches nicht volljährig ist, was wiederum dazu führ dass der Vertrag nicht gültig ist.
Sollte ich noch mehr ihrer unverschämten Mahnungsmails bekommen werde ich ein strafrechtliches Verfahren gegen SIE einleiten.
MfG
Daraufhin bekam ich folgende Antwort:
Sie teilen uns mit, Sie seien minderjährig und könnten keine Verträge schließen. Ferner hätte Sie bei Anmeldung zum
unserem Service ein falsches Alter angegeben.
Aus strafrechtlicher Sicht stellt sich nach Ihrem Vorbringen Ihr Verhalten als ein versuchter Betrug nach §§ 263 I, II, 22 StGB dar,
weil Sie versucht haben eine Leistung durch die falsche Angabe von Daten zu erschleichen. Nach § 4.1 und § 11.4 unserer
AGB ist die Teilnahme an unserem Dienst nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen gestattet. Zu diesem Zweck
hat jeder Nutzer bei der Anmeldung wahrheitsgemäß sein Geburtsdatum anzugeben, um uns die Möglichkeit zu geben, in
einzelnen Fällen nachzuprüfen, ob der Teilnehmer voll geschäftsfähig ist. Sollten Sie gegen besseren Wissens ein falsches
Geburtsdatum angegeben haben um den Dienst nutzen zu können und sich dann darauf berufen aufgrund der
Minderjährigkeit die Gegenleistung sprich die Zahlung nicht erbringen zu wollen stellt das den Tatbestand des versuchten
Betruges dar. Sie haben durch die Täuschung bei uns den Irrtum der Volljährigkeit verursacht und daraufhin einen kausalen
Vermögensvorteil erhalten der bei uns einen Vermögensschaden verursacht hat.
Wir weisen darauf hin, dass wir uns rechtliche Schritte gegen diese strafbaren Handlungen vorbehalten.
Sofern Sie der Ansicht sind, Ihr Verhalten stelle keinen Betrugstatbestand dar, weil insofern kein Vorsatz vorlege, irren Sie
ebenfalls. Beispielhaft seien hier nur die Urteile des AG Lemgo (24 Ds-42 Js 1277/06) und des AG Nordenham (5 Ds 220 Js
36024/06) angeführt, in denen das Gericht einen Betrug angenommen hat und den jeweiligen Verurteilten eine
Schadenswiedergutmachung auferlegt hat.
Vorsatz umfasst das Wissen und Wollen der Handlung. In unserem Fall haben Sie wissentlich und gewollt eine falsche
Angabe bei dem Geburtsdatum gemacht und so gewollt und wissentlich den Irrtum der Volljährigkeit bei uns hervorgerufen.
Sollten Sie tatsächlich minderjährig sein, so möchten wir Sie bitten, uns dies in geeigneter Weise (Kopie von
Personalausweis, Geburtsurkunde
etc.) zu belegen. Per Mailanhang, Brief oder Fax. Die Daten hierfür entnehmen Sie bitte aus dem Impressum
In diesem Fall können Sie keinen gültigen Vertrag schließen. Allerdings bewegen
sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum. Daher müssen wir
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,- € gegen Sie geltend machen, die auf Ihrem Verhalten beruht.
Sollten Sie sich mit einem anderen Namen als im Ausweis oder Geburtsurkunde angegeben angemeldet haben, müssen wir
davon ausgehen das Sie nicht die Person sind für die diese Papiere ausgestellt wurden und somit bleibt unsere Forderung
im vollen Umfang bestehen.
Wir weisen darauf hin dass die Übersendung des Beleges schnellstmöglich geschehen sollte, da das Mahnverfahren weiter
läuft.
Was soll man davon halten?^^
MfG und nochmal danke euch allen
Ich habe mich noch ein wenig erkundigt, und dann gestern folgende Mail verschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich möchte sie darauf hinweisen, dass sie gegen einige Gesetzte des Verbraucherschutzgesetzes verstoßen und froh sein können, dass ich keine Anklage gegen sie einreiche. Erstens muss der Hinweis auf evtl. entstehende Kosten eindeutig einsichtlich sein, und nicht in den AGBs versteckt sein. Das ist in ihrem Vertrag nicht der Fall womit dieser als solches nicht Gültig ist. Des weiteren wurde der Vertag von einem Kind abgeschlossen, welches nicht volljährig ist, was wiederum dazu führ dass der Vertrag nicht gültig ist.
Sollte ich noch mehr ihrer unverschämten Mahnungsmails bekommen werde ich ein strafrechtliches Verfahren gegen SIE einleiten.
MfG
Daraufhin bekam ich folgende Antwort:
Sie teilen uns mit, Sie seien minderjährig und könnten keine Verträge schließen. Ferner hätte Sie bei Anmeldung zum
unserem Service ein falsches Alter angegeben.
Aus strafrechtlicher Sicht stellt sich nach Ihrem Vorbringen Ihr Verhalten als ein versuchter Betrug nach §§ 263 I, II, 22 StGB dar,
weil Sie versucht haben eine Leistung durch die falsche Angabe von Daten zu erschleichen. Nach § 4.1 und § 11.4 unserer
AGB ist die Teilnahme an unserem Dienst nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen gestattet. Zu diesem Zweck
hat jeder Nutzer bei der Anmeldung wahrheitsgemäß sein Geburtsdatum anzugeben, um uns die Möglichkeit zu geben, in
einzelnen Fällen nachzuprüfen, ob der Teilnehmer voll geschäftsfähig ist. Sollten Sie gegen besseren Wissens ein falsches
Geburtsdatum angegeben haben um den Dienst nutzen zu können und sich dann darauf berufen aufgrund der
Minderjährigkeit die Gegenleistung sprich die Zahlung nicht erbringen zu wollen stellt das den Tatbestand des versuchten
Betruges dar. Sie haben durch die Täuschung bei uns den Irrtum der Volljährigkeit verursacht und daraufhin einen kausalen
Vermögensvorteil erhalten der bei uns einen Vermögensschaden verursacht hat.
Wir weisen darauf hin, dass wir uns rechtliche Schritte gegen diese strafbaren Handlungen vorbehalten.
Sofern Sie der Ansicht sind, Ihr Verhalten stelle keinen Betrugstatbestand dar, weil insofern kein Vorsatz vorlege, irren Sie
ebenfalls. Beispielhaft seien hier nur die Urteile des AG Lemgo (24 Ds-42 Js 1277/06) und des AG Nordenham (5 Ds 220 Js
36024/06) angeführt, in denen das Gericht einen Betrug angenommen hat und den jeweiligen Verurteilten eine
Schadenswiedergutmachung auferlegt hat.
Vorsatz umfasst das Wissen und Wollen der Handlung. In unserem Fall haben Sie wissentlich und gewollt eine falsche
Angabe bei dem Geburtsdatum gemacht und so gewollt und wissentlich den Irrtum der Volljährigkeit bei uns hervorgerufen.
Sollten Sie tatsächlich minderjährig sein, so möchten wir Sie bitten, uns dies in geeigneter Weise (Kopie von
Personalausweis, Geburtsurkunde
etc.) zu belegen. Per Mailanhang, Brief oder Fax. Die Daten hierfür entnehmen Sie bitte aus dem Impressum
In diesem Fall können Sie keinen gültigen Vertrag schließen. Allerdings bewegen
sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum. Daher müssen wir
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,- € gegen Sie geltend machen, die auf Ihrem Verhalten beruht.
Sollten Sie sich mit einem anderen Namen als im Ausweis oder Geburtsurkunde angegeben angemeldet haben, müssen wir
davon ausgehen das Sie nicht die Person sind für die diese Papiere ausgestellt wurden und somit bleibt unsere Forderung
im vollen Umfang bestehen.
Wir weisen darauf hin dass die Übersendung des Beleges schnellstmöglich geschehen sollte, da das Mahnverfahren weiter
läuft.
Was soll man davon halten?^^
MfG und nochmal danke euch allen
Deine Mail war ja auch nicht gerade freundlich vorallem die Drohung dass Du die Anzeigen möchtest und "und froh sein können, dass ich keine Anklage gegen sie einreiche".
Naja jedenfalls hast Du eine typische Standart E-Mail bekommen. Wie alt bist Du denn? Wenn Du unter 14 bist kann dir nix passieren.
UND:
Lege unbedingt wiederspruch ein:
Hier findest Du einen Musterbrief.
Und wenn der Preis im kleingedruckten steht/stand dann kann es sinnvol sein diesen Brief mit einzubinden. Das ganze schickst Du per Post an die Firma (Addresse steht auf der Homepage).
Wichtig:
1. Der Brief muss von Deinen Eltern unterschrieben sein!
2. Lege unbedingt eine Kopie deiner Gebursurkunde bei. Damit beweist Du dass Du minderjährig bist.
3. Der Brief sollte per Einschreiben abgeschickt werden.
Aber wie schon erwähnt kommst Du hier heil raus wenn Du UNTER 14 bist. Ansonsten können die wenn auch SEHR unwahrscheinlich Starfanzeige wegen Betruges stellen.
Naja jedenfalls hast Du eine typische Standart E-Mail bekommen. Wie alt bist Du denn? Wenn Du unter 14 bist kann dir nix passieren.
UND:
Lege unbedingt wiederspruch ein:
Hier findest Du einen Musterbrief.
Und wenn der Preis im kleingedruckten steht/stand dann kann es sinnvol sein diesen Brief mit einzubinden. Das ganze schickst Du per Post an die Firma (Addresse steht auf der Homepage).
Wichtig:
1. Der Brief muss von Deinen Eltern unterschrieben sein!
2. Lege unbedingt eine Kopie deiner Gebursurkunde bei. Damit beweist Du dass Du minderjährig bist.
3. Der Brief sollte per Einschreiben abgeschickt werden.
Aber wie schon erwähnt kommst Du hier heil raus wenn Du UNTER 14 bist. Ansonsten können die wenn auch SEHR unwahrscheinlich Starfanzeige wegen Betruges stellen.
So danke für eure Hilfe und besonders für littlewhitey :)
Die Sache hat sich für mich erledigt und ich werd mich bestimmt nicht einschüchtern lassen von denen.
Also an alle die dasselbe Problem haben, schreibt dem Unternehmen einen Brief oder eine E-Mail in der Art:
Ich weise sie nun ein letztes mal auf die Ungültigkeit des angeblich abgechlossenen Vertages hin, bevor ich rechtliche Maßnamen gegen sie einreiche. Ich hatte bereits einige Gespräche mit meinem Anwalt und für ihn und mich ist die rechtliche Situation einsichtlich:
Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.
Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im deutschen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaßt wurde.
In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.
Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich.
Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.
MfG
Ich denke das dürfte reichen^^
Falls nicht, könnt ihr die Mails getrost ignorieren und Mails dieses Absenders einfach automatisch löschen lassen.
Danke für eure hilfe also nochmal. ich wär scheir verzweifelt^^
MfG
Die Sache hat sich für mich erledigt und ich werd mich bestimmt nicht einschüchtern lassen von denen.
Also an alle die dasselbe Problem haben, schreibt dem Unternehmen einen Brief oder eine E-Mail in der Art:
Ich weise sie nun ein letztes mal auf die Ungültigkeit des angeblich abgechlossenen Vertages hin, bevor ich rechtliche Maßnamen gegen sie einreiche. Ich hatte bereits einige Gespräche mit meinem Anwalt und für ihn und mich ist die rechtliche Situation einsichtlich:
Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 und § 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen worden.
Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen. Diese Ansicht teilt auch die Konsumentenschutzsektion (S III) im deutschen Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, das bereits mehrfach von Opfern Ihrer Geschäftspraktiken mit der Problematik befaßt wurde.
In eventu trete ich mit Verweis auf §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma mit sofortiger Wirkung zurück. Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 Konsumentenschutzgesetz nicht erfüllt haben, ist mein eventuell unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.
Hilfsweise fechte ich den Vertrag an. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich.
Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.
MfG
Ich denke das dürfte reichen^^
Falls nicht, könnt ihr die Mails getrost ignorieren und Mails dieses Absenders einfach automatisch löschen lassen.
Danke für eure hilfe also nochmal. ich wär scheir verzweifelt^^
MfG
Das dürfte die Betreiber überzeugen ;).
Hatte selber mal sowas:
Habe mich auf lebensprognose.com angemeldet und 2 Wochen später kamm per Mail die Rechnung -.-. Erstmal Wiederspruch eingelgt. Ein paar Tage später kamm wieder einen Zahlungsauforderung. Dann hab ich dass ganze Ignoriert UND dann kamm der Brief vom Inkasso Unternhemen :(. Da bin ich zum Verbraucherschutz und habe mir einen Musterbrief (10€!) besorgt dann einfach abgeschickt und die Sache war erledigt. War da 13 Jahre also konnten die mich nicht belangen.
Aber die Seite wurde abgemahnt. Der Preis steht nun etwas leserlicher da.
Aber die Frage ist ja will die Seite wirklich "nur" eine Lebenserwartung anbieten oder einfach nur Abzocken?
Abzocken!!!
Ganz besonders dreist sind/waren Seiten der Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein dass sind echte Abzocker!
P.s Viel Glück! Hoffe Du hast mit Deiner Mail erfolg!
Achja: Die Mail ist geil geschriben :D Vorallem: "Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten:"
Hatte selber mal sowas:
Habe mich auf lebensprognose.com angemeldet und 2 Wochen später kamm per Mail die Rechnung -.-. Erstmal Wiederspruch eingelgt. Ein paar Tage später kamm wieder einen Zahlungsauforderung. Dann hab ich dass ganze Ignoriert UND dann kamm der Brief vom Inkasso Unternhemen :(. Da bin ich zum Verbraucherschutz und habe mir einen Musterbrief (10€!) besorgt dann einfach abgeschickt und die Sache war erledigt. War da 13 Jahre also konnten die mich nicht belangen.
Aber die Seite wurde abgemahnt. Der Preis steht nun etwas leserlicher da.
Aber die Frage ist ja will die Seite wirklich "nur" eine Lebenserwartung anbieten oder einfach nur Abzocken?
Abzocken!!!
Ganz besonders dreist sind/waren Seiten der Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein dass sind echte Abzocker!
P.s Viel Glück! Hoffe Du hast mit Deiner Mail erfolg!
Achja: Die Mail ist geil geschriben :D Vorallem: "Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten:"
Ich weis^^ Lol die hab ich übrigens kopiert :DD
Egal die schreiben mir grad eh nurnoch dieselben Mails, von wegen ich sollte mein Pass schicken und so hehe deppen xD
Hab den Spamfilter von Thunderbird aktiviert, also die werden mich nicht nerven^^
THX THX THX ^^
Egal die schreiben mir grad eh nurnoch dieselben Mails, von wegen ich sollte mein Pass schicken und so hehe deppen xD
Hab den Spamfilter von Thunderbird aktiviert, also die werden mich nicht nerven^^
THX THX THX ^^
Wie ich die kleingekriegt hab xD
Jetzt bekomm ich keine mails mehr mit paragraphen sondern nurnoch so kleinlaute Mails:
Sehr geehrte(r) Name,
was sehen Sie als Schaden an, der Schaden ist allein die Zeit Ihrer Bearbeitung. weiter setzt sich der Schaden aus der
Anmeldung zusammen. Der Provider wurde mit der Bestellung und Freistellung des Service beauftragt welches Kosten mit
sich zieht.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von
dienamens-seite.com
Jetzt bekomm ich keine mails mehr mit paragraphen sondern nurnoch so kleinlaute Mails:
Sehr geehrte(r) Name,
was sehen Sie als Schaden an, der Schaden ist allein die Zeit Ihrer Bearbeitung. weiter setzt sich der Schaden aus der
Anmeldung zusammen. Der Provider wurde mit der Bestellung und Freistellung des Service beauftragt welches Kosten mit
sich zieht.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von
dienamens-seite.com
Schick dennen doch mal eine Kopie von deiner Geburtsurkunde. Das dürfte die sicher überzeugen.
Auf der Seite unten steht ja auch: "Dieses Angebot gilt nicht für Minderjährige!"
Auf der Seite unten steht ja auch: "Dieses Angebot gilt nicht für Minderjährige!"
Erstmal erkundigen ob du überhaupt zahlen musst!
Viele solcher Seiten (Lebensprognose.de, IQfight.de) sind Abzockerseiten und ich denke dieses Angebot ist rechtlich auch nicht wirklich korrekt.
Google mal danach oder Frag beim Verbraucherschutz nach.
PS: Ich bin vor 2 Jahren selbst mal auf eine ähnliche Seite hereingefallen, hab bis heute zwar viele Mahnungen und Drohungen erhalten, aber rechtliche Schritte wurden nicht eingeleitet. ;-)
Viele solcher Seiten (Lebensprognose.de, IQfight.de) sind Abzockerseiten und ich denke dieses Angebot ist rechtlich auch nicht wirklich korrekt.
Google mal danach oder Frag beim Verbraucherschutz nach.
PS: Ich bin vor 2 Jahren selbst mal auf eine ähnliche Seite hereingefallen, hab bis heute zwar viele Mahnungen und Drohungen erhalten, aber rechtliche Schritte wurden nicht eingeleitet. ;-)
Nein, keine Firma würde das riskieren. Das Risiko zu verlieren ist groß.
Jop, einfach nicht drauf antworten und den absender als spam makieren.
Was meint ihr???
www.United-Domains.de
Können die rechtliche Wege gegen mich einsetzen?
Ich bin nähmlich auch reingeraten -.-
www.United-Domains.de
Können die rechtliche Wege gegen mich einsetzen?
Ich bin nähmlich auch reingeraten -.-
Wie bist Du denn da reingeraten? Es handelt sich hierbei um kostenpflichtige Domains.
Das Beste, was man machen kann, um dem Vorzubeugen:
Scrollt als allererstes nach ganz unten!
Hättet ihr nahc unten gescrollt, hättet ihr gelesen, dass man nach einer Anmeldung dort Geld bezahlen muss.
Scrollt als allererstes nach ganz unten!
Hättet ihr nahc unten gescrollt, hättet ihr gelesen, dass man nach einer Anmeldung dort Geld bezahlen muss.
Ich bin sowas von verzweifelt!!!!
So einer hat sich da eingeloggt und einen Domain bestellt...
Dieser Typ hat alles gefälscht angegeben und meine E-mail Adresse angegeben...Jetzt erhalte ich die ganze Zeit Mahnungen....
Schicken die jetzt mir die Anwälte oder was?
So einer hat sich da eingeloggt und einen Domain bestellt...
Dieser Typ hat alles gefälscht angegeben und meine E-mail Adresse angegeben...Jetzt erhalte ich die ganze Zeit Mahnungen....
Schicken die jetzt mir die Anwälte oder was?
Du kannst Anzeige erstatten, dann wird nähmlich die IP Addresse von Dir mit der von der Anmeldung vergliechen. Oder du bittest denn Support um einen IP Adressen vergleich.
Ach bitte eine eMail Adresse kann nie und nimmer einen Kaufvertrag zu Stande bringen, dass ist doch lächerlich. -.-
Und was wäre,wenn ich dort alles gefakt hätte?
(was ich nicht gemacht habe)
(was ich nicht gemacht habe)
Ach ja: Mein Vater hat nen Anwalt^^Der erledigt das schon...Dürfte kein Problem sein^^
Ich hätt mir die Herren dort mal vorgenommen ;).
Und WENN Du dort alles gefakt hättest würdest Du eine Anzeige wegen Betruges bekommen.
Und WENN Du dort alles gefakt hättest würdest Du eine Anzeige wegen Betruges bekommen.
Aha^^
Aber warum habens die anderen nicht gekriegt???Also die Anzeige?Hier haben ja schon viele Fälle stattgefunden...
Aber warum habens die anderen nicht gekriegt???Also die Anzeige?Hier haben ja schon viele Fälle stattgefunden...
Wenn man unter 14 Jahren alt ist,dann kann man noch ne Anzeige kriegen oder?Das wird dann vermerkt und wenn du dann ab 14 Jahren irgendeine Scheisse baust,dann auf in den Jugendknast...
Zu deiner zweiten Frage: http://www.mogelpower.de/forum/user_login.php
Danke^^
Ne Antwort zur ersten Frage ist mir aber viieeeeel wichtiger....
Ne Antwort zur ersten Frage ist mir aber viieeeeel wichtiger....
Viele "schlaue" nutzen auch Proxy Server im Ausland, dadurch wird eine Verfolgung so gut wie unmöglich.
@ littlewhitey:
Ich wette mit dir,dass niemand hier im Thread sowas hat...
Ich wette mit dir,dass niemand hier im Thread sowas hat...
Ein Freund von meinem kleinen Bruder hat Fake-Daten auf einer Website angegeben...Er ist 13 Jahre alt...Kann er nun ne Anzeige aufgrund Fake-Daten erhalten?
Er hats auf ner kostenpflichtigen Domainseite gemacht...
Nur bei ihm ist es ein anderer Fall...Er hat ja selber die Fake-Daten angegeben.
Also kann er jetzt ne Anzeige erhalten?
Er hats auf ner kostenpflichtigen Domainseite gemacht...
Nur bei ihm ist es ein anderer Fall...Er hat ja selber die Fake-Daten angegeben.
Also kann er jetzt ne Anzeige erhalten?
Ja, bloß er kann nicht Rechtlich belangt werden.
ABER: Dein Freund wird viele Mahnungen bekommen. Und wenn erstmal seine Realdaten mithilfe der IP und Provider wird Post vom Inkasso oder sogar Anwalt kommen. Dann könnte der Provider den Zugang sperren.
http://ip-forum.net/forum/index.php/topic,485.0.html
ABER: Dein Freund wird viele Mahnungen bekommen. Und wenn erstmal seine Realdaten mithilfe der IP und Provider wird Post vom Inkasso oder sogar Anwalt kommen. Dann könnte der Provider den Zugang sperren.
http://ip-forum.net/forum/index.php/topic,485.0.html
Doch, allerdings bei einem anderen Provider.
Bei Deinem Freund könnte das etwas so laufen:
Theoretisch kann der Betreiber quasi deine IP-Adresse anzeigen, dann bekommt die Staatsanwaltschaft deine Adresse und nach Beendigung des Verfahrens (das sehr wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird) bekommt die Kanzlei, die den Betreiber vertritt, Einsicht in diese Daten.
Und dann unternehmen sie zivilrechtliche Schritte gegen dich (Abmahnung, Inkasso, was auch immer).
Das der Provider den Zugang sperrt, weis ich nicht sicher.
Bei Deinem Freund könnte das etwas so laufen:
Theoretisch kann der Betreiber quasi deine IP-Adresse anzeigen, dann bekommt die Staatsanwaltschaft deine Adresse und nach Beendigung des Verfahrens (das sehr wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wird) bekommt die Kanzlei, die den Betreiber vertritt, Einsicht in diese Daten.
Und dann unternehmen sie zivilrechtliche Schritte gegen dich (Abmahnung, Inkasso, was auch immer).
Das der Provider den Zugang sperrt, weis ich nicht sicher.
Die Seite war erst kürzlich im Fernsehr.Das Impressum ist aus dem Ausland am besten nicht bezahlen des hm die glaub ich auf Sat 1 magazin gezeigt und keinngst haben die dürfen dir nichts berechnen
Wenn die Seite aus dem Ausland ist (wie im Fall von lebensprognose.com oder dem oftgenannten IQ- Test, mit Firmensitz und Gerichtsstand in London) müsste die Zivilrechtliche Klage am Europäischen Gerichtshof eingereicht werden. Da dort aber Fälle unter (Angabe ohne Gewähr) 50.000€ generell als zu geringfügig abgelehnt werden, hat man nichts zu befürchten. In dem Fall könnte auch eine Anzeige wegen versuchten Betruges geben, allerdings nur in dem Land, in dem der Firmensitz liegt, sofern es einen solchen Paragraphen in dem jeweiligen Strafgesetzbuch verankert hat, und da Deutschland Deutsche Staatsbürger nicht an ausländische Behörden, auch nicht an Behörden von EU- Mitgliedsstaaten, ausliefern muss, passiert dir nichts.(Man siehe Fall Marco) Du darfst nur nicht in besagtes Land einreisen (bis zur Verjährungsfrist), denn dann befindest du dich in ihrem Herrschaftsbereich und du darfst festgenommen werden. Dann unterliegst du der Gerichtsbarkeit des jeweiligen Landes.
Wenn allerdings der Firmensitz innerhalb Deutschlands ist, können die Firmen an deutschen Gerichten eine Zivilklage einreichen. Auch würde eine Anzeige, Anklage und Verhandlung vor deutschen Gerichten stattfinden.
Sofern du über 14 jahre bist.
Allerdings sind, wie schon erwähnt, die meisten Verträge mit solchen Firmen widerrechtlich und damit nichtig.
Aber daran sieht man wieder, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Die Firma, die Unity Domains betreibt, hat ihren Gerichtsstand in Starnberg, Deutschland. Aus den AGBs:
"16.3 Für den Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen lautet die ladungsfähige Anschrift: united-domains AG, Gautinger Straße 10, D-82319 Starnberg."
Wenn allerdings der Firmensitz innerhalb Deutschlands ist, können die Firmen an deutschen Gerichten eine Zivilklage einreichen. Auch würde eine Anzeige, Anklage und Verhandlung vor deutschen Gerichten stattfinden.
Sofern du über 14 jahre bist.
Allerdings sind, wie schon erwähnt, die meisten Verträge mit solchen Firmen widerrechtlich und damit nichtig.
Aber daran sieht man wieder, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Die Firma, die Unity Domains betreibt, hat ihren Gerichtsstand in Starnberg, Deutschland. Aus den AGBs:
"16.3 Für den Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen lautet die ladungsfähige Anschrift: united-domains AG, Gautinger Straße 10, D-82319 Starnberg."
Es kann ihm eine Anzeige drohen, da der Anbieter aus De kam. Aer da er, wie du gesagt hast, unter 14 ist, kann ihm nichts passieren...
Achso also kann er jetzt eine Anzeige kommen?Oder nicht?
Es hat sich schon bei ihm geklärt und bei mir auch...Die haben nen Rechner-IP Vergleich gemacht...
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