Ich bin bei meinen Recherchen im Netz auf ein Paradoxon gestoßen, welches ich einfach mal hier hinein stellen wollte:
Nach der Wiedervereinigung wurde der Geltungsbereich der Verfassung auf die Oststaaten ausgeweitet. Aber ist das verfassungsrechtlich korrekt? In unserem Grundgesetz steht nämlich, das eine neue Verfassung nur dann in Krafttreten kann, wenn sie vom Volk selbst und nicht von der Bundesregierung oder einer Volksvertretung beschlossen werden muss. Was meint ihr dazu?
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html#BJNR000010949BJNE010300314
Nach der Wiedervereinigung wurde der Geltungsbereich der Verfassung auf die Oststaaten ausgeweitet. Aber ist das verfassungsrechtlich korrekt? In unserem Grundgesetz steht nämlich, das eine neue Verfassung nur dann in Krafttreten kann, wenn sie vom Volk selbst und nicht von der Bundesregierung oder einer Volksvertretung beschlossen werden muss. Was meint ihr dazu?
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html#BJNR000010949BJNE010300314
"Verfassungs- und staatsrechtlich handelte es sich bei der Wiedervereinigung von 1990 um den Beitritt der durch das Ländereinführungsgesetz [2] mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 (auf den 3. Oktober vorgezogen) neu gebildeten fünf ostdeutschen Länder und Ost-Berlins zum Geltungsbereich des Grundgesetzes durch den Beschluss der Volkskammer. Man spricht daher auch offiziell vom „Beitrittsgebiet“. Die ebenfalls von der Volkskammer eingerichteten neuen Bundesländer entsprachen weitgehend den 1952 als Verwaltungseinheit unbedeutend gewordenen Ländern in der DDR.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bot in seiner alten Fassung zwei Möglichkeiten der Wiedervereinigung: Die Wiedervereinigung durch den Beitritt von anderen Teilen Deutschlands gemäß Artikel 23 a.F. sowie die Wiedervereinigung durch Inkrafttreten einer Verfassung, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist gemäß Artikel 146. Da der schnellstmögliche Weg von der DDR-Bevölkerung und der frei gewählten Volkskammer gewünscht wurde (und viele DDR-Bürger bereits in den Westen übersiedelten), wurde die Möglichkeit nach Art. 23, der Beitritt, gewählt. Die Ausarbeitung einer neuen Verfassung hätte länger gedauert; 1994 wurden der Wiedervereinigungsparagraph Art. 23 gestrichen, und in Präambel und Art. 146 auf die erfolgte staatsrechtliche Vollendung der Einheit hingewiesen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wiedervereinigung
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bot in seiner alten Fassung zwei Möglichkeiten der Wiedervereinigung: Die Wiedervereinigung durch den Beitritt von anderen Teilen Deutschlands gemäß Artikel 23 a.F. sowie die Wiedervereinigung durch Inkrafttreten einer Verfassung, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist gemäß Artikel 146. Da der schnellstmögliche Weg von der DDR-Bevölkerung und der frei gewählten Volkskammer gewünscht wurde (und viele DDR-Bürger bereits in den Westen übersiedelten), wurde die Möglichkeit nach Art. 23, der Beitritt, gewählt. Die Ausarbeitung einer neuen Verfassung hätte länger gedauert; 1994 wurden der Wiedervereinigungsparagraph Art. 23 gestrichen, und in Präambel und Art. 146 auf die erfolgte staatsrechtliche Vollendung der Einheit hingewiesen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wiedervereinigung
Die Bundesregierung denkt doch sie wäre das Volk. Für mich wieso alles humbuk.
Die Bundesregierung hat aber das Grundgesetz nicht gemacht...
Mal davon abgesehen kann man sich eigentlich nur wünschen, dass alle Länder dieser Welt zumindest den ersten Paragraphen unseres Grundgesetzen hätten. Daher ist es in meinen Augen gleichgültig, ob dieses Recht (was in meinen Augen das Höchste von allen Gesetzen ist) durch einen "Rechtsbruch" zum Grundrecht eines Volkes/Nation geworden ist. Denn meines Wissens darf ein niederes Rechtsgut gebrochen werden, wenn durch dessen Einhaltung ein wesentlich höheres Gut verletzt würde. Und mir kann keiner erzählen, dass es ein höheres Rechtsgut gibt als das der Achtung der Menschenwürde.
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