Kleine Rechtsfrage. (Gesellschaft)

Kleine Rechtsfrage. (Gesellschaft)

Folgendes,

Ein Kollege von mir im ersten Lehrjahr ist überbetrieblich bei uns. Er verdient im Monat 185€. Er wohnt bei seinen Eltern die beide Arbeitslos sind. Das Problem ist dass das Arbeitsamt seine 185€ von dem Arbeitslosengeld seiner Eltern abziehen und er somit umsonst arbeitet. Nun die Frage : dürfen die das überhaupt?
Also im Arbeitsrecht bin ich nicht so drin, da ich den Mist allerdings studieren will und mich damit beschäftige, versuch ich mal, es einigermaßen zu reproduzieren:

Also, solange er unter 25 Jahre ist, sind seine Eltern nach dem Urteil des OLG kA (weiß ich leider nicht mehr), verpflichtet, für ihn zu sorgen. Wenn sie unter einem Dach leben, wird das Einkommen des gesamten Haushaltes zusammengerechnet und darf den Regelsatz nur geringfügig überschreiten.
Überbetriebliche Ausbildung heißt doch in der Regel, dass er vom Arbeitsamt bezahlt wird. Ich glaube, da guckt er in die Röhre. Und in der Ausbildung arbeitet er streng genommen auch noch nicht, sondern er lernt.
@buschpunk:

das betrifft nicht das arbeitsrecht, sondern das sozialrecht
Ich hab ja gesagt, ich bin da nicht so drin....
Logge dich ein um einen Beitrag zu schreiben.