Guten Tag.
Heute habe ich auf der Seite des Bundesanzeigers, einer seriösen offiziellen Seite, welche Einblick in einige Bundesgesetzesblätter gibt, das folgende gefunden:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf
Scrollt bis ans ende, zum Text über den Überschriften der Frau Merkel und des Herren Horst Köhler.
Ich zitiere:
[l]"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der nverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt." [/l]
Wie habe ich diesen Text zu verstehen?
Quelle:
http://frei.bundesgesetzblatt.de/?teil=I&jahr=2008&nr=23
Die Dritte Auswahl mit dem Titel
"Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union "
Wie gesagt, sollte ich mich irren, und das Gesetzblatt falsch verstanden haben, so bitte ich um Aufklärung.
Ansonsten kann ich dazu nur noch eines sagen:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/04/Ermaechtigung-2.jpg
Heute habe ich auf der Seite des Bundesanzeigers, einer seriösen offiziellen Seite, welche Einblick in einige Bundesgesetzesblätter gibt, das folgende gefunden:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf
Scrollt bis ans ende, zum Text über den Überschriften der Frau Merkel und des Herren Horst Köhler.
Ich zitiere:
[l]"Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der nverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt." [/l]
Wie habe ich diesen Text zu verstehen?
Quelle:
http://frei.bundesgesetzblatt.de/?teil=I&jahr=2008&nr=23
Die Dritte Auswahl mit dem Titel
"Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union "
Wie gesagt, sollte ich mich irren, und das Gesetzblatt falsch verstanden haben, so bitte ich um Aufklärung.
Ansonsten kann ich dazu nur noch eines sagen:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/04/Ermaechtigung-2.jpg
"Ansonsten kann ich dazu nur noch eines sagen"
Was genau stört dich denn jetzt an dem Gesetz? Dass damit einige Grundrechte eingeschränkt werden?
Was genau stört dich denn jetzt an dem Gesetz? Dass damit einige Grundrechte eingeschränkt werden?
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird zum Beispiel dann eingeschränkt, wenn du Wiederstand bei einer Festnahme leistest. Wenn im Zuge der Festnahme Gewalt angewendet werden muss (z. B. weil du um dich schlägst), dann hebelst du damit dein Grundrecht aus.
...Einige Grundrechte eingeschränkt werden? Wenn ich den Threadpost interpretiere, dann darf im Notfall keine Demokratie herrschen? Nette Menschenrechte und im Übrigen gab es noch nie richtige Demokratie. Nie hat das Volk regiert und wie auch, wenn es ständig Repräsentanten braucht, die dann an den Interessen des Volkes dahinreden? Wegen der schlechten Politik, die nicht in der Lage ist etwas zu verändern, gehen mittlerweile viel mehr Menschen nicht wählen ähler_1949_2005.jpg|(1)]. Wenn die Leute anfangen den Staat zu bekämpfen, dann wird der Überwachungsstaat inklusiv Diktatur nötig.
"Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird zum Beispiel dann eingeschränkt, wenn du Wiederstand bei einer Festnahme leistest."
Und wie sieht es mit dem Grundrecht auf die Freiheit bezüglich der eigenen Person aus?
Und wie sieht es mit dem Grundrecht auf die Freiheit bezüglich der eigenen Person aus?
Du hast deine Freiheit. Und auch all deine anderen Grundrechte. Nur wenn dein Grundrecht in Konflikt mit einem Gesetz kommt wird es eingeschränkt. Entscheidet ein Richter, dass du in den Knast sollst, dann wird dein Grundrecht auf Freiheit so lange ausgesetzt.
Ebenso nicht. Wenn sie dich ins Gefängiss stecken, musst du ja auch gegen ein Gesetz verstossen haben.
DAs setze ich vorraus. Oder soll ich hier alles haarklein erzählen? Noch jemand Buntstifte? Dann gibt es Bilder zum ausmalen. -.-
Btw. auch nicht ganz richtig Kaz-Dings. Stichwort: U-Haft.
Btw. auch nicht ganz richtig Kaz-Dings. Stichwort: U-Haft.
Lol, ich doch genau dasselbe wie du gemeint, mein Beitrag war auf Hussay gerichtet, wir haben halt nur (fast) zeitgleich gepostet. 
Aber wieso U-Haft? Nehmen wir an ich wär zwar unschuldig, aber solangs ja nicht bewiesen ist werden mir meine "Freiheitsrechte ja trotzdem (mit Grund) genommen.

Aber wieso U-Haft? Nehmen wir an ich wär zwar unschuldig, aber solangs ja nicht bewiesen ist werden mir meine "Freiheitsrechte ja trotzdem (mit Grund) genommen.
So wie ich Bruce Wayne verstanden hab', gilt das Ermächtigungsgesetz nur, wenn man irgendetwas Kriminelles begangen hat. Hatte man in der Vergangenheit etwa noch Rechte, wenn man zur Freiheitsstrafe verurteilt wurde? Dieses Gesetz macht zwar kein Sinn, aber wenn sich Hussay jetzt geirrt und Bruce Wayne recht hat, dann ist der Thread hier überflüssig.
"Dieses Gesetz macht zwar kein Sinn, aber wenn sich Hussay jetzt geirrt und Bruce Wayne recht hat, dann ist der Thread hier überflüssig."
Aber genau das isses doch!
Im ganzen gesetzblatt wird NIRGENDS erwähnt, dass dieses Gesetz nur dann gilt, wenn man eine Straftat begangen hat bzw. zu einer Strafe verurteilt wurde.
Das Gesetz würde keinen Sinn machen, wenn es so wäre wie Bruce Wayne sagt. Warum sollten unsere Herrschaften dann ein solches Gesetz durchbringen?
Aber genau das isses doch!
Im ganzen gesetzblatt wird NIRGENDS erwähnt, dass dieses Gesetz nur dann gilt, wenn man eine Straftat begangen hat bzw. zu einer Strafe verurteilt wurde.
Das Gesetz würde keinen Sinn machen, wenn es so wäre wie Bruce Wayne sagt. Warum sollten unsere Herrschaften dann ein solches Gesetz durchbringen?
Es wäre vermutlich verständlicher, würde man sich nicht ansehen, was geändert wurde, sondern die veränderte Fassung. Gewisse Vergleiche sind nicht nur unpassend, sondern einfach nur absurd.
Da steht schließlich nicht, man könne die Grundrechte irgendwelcher Menschen nach belieben einschränken, sondern nur, dass gewisse Grundrechte in Folge der Durchsetzung dieses Gesetzes eingeschränkt werden können und zwar in der Form, wie es explizit im Gesetzestext erwähnt wird.
Wer also schlimme Befürchtungen hat, sollte die entsprechende Stelle aus dem Gesetzestext zitieren, nicht den obligatorischen Hinweis auf eben diese möglichen Einschränkungen.
Da steht schließlich nicht, man könne die Grundrechte irgendwelcher Menschen nach belieben einschränken, sondern nur, dass gewisse Grundrechte in Folge der Durchsetzung dieses Gesetzes eingeschränkt werden können und zwar in der Form, wie es explizit im Gesetzestext erwähnt wird.
Wer also schlimme Befürchtungen hat, sollte die entsprechende Stelle aus dem Gesetzestext zitieren, nicht den obligatorischen Hinweis auf eben diese möglichen Einschränkungen.
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