Kindergeld in Ausbildung und Steuern (Ausbildung und Berufsleben)

Kindergeld in Ausbildung und Steuern (Ausbildung und Berufsleben)

Ich werde zum August(4.) eine Ausbildung als Elektriker (Energie- und Gebäudetechnik) beginnen. Nun habe ich mal zum Thema Kindergeld in Ausbildung Gegooglet, und herrausgefunden, das man mit mehr als 7.688(?)Brutto kein Kindergeld mehr kriegt. Mein gehalt etwa 490€x12=5880€. D.h. ich kriege noch Kindergeld. Nun wollte ich erstmal wissen stimmt das?
und wie sieht es mit Steuern aus? Meine mutter meinte etwa 20%, D.h. 490:100...x20=98 490-98=392€ Das waäre dann mein Netto gehalt, stimmt das auch?
Also ca. 390€ kommt in etwa hin. Kindergeld bekommst du bei diesem geringen Gehalt auf alle Fälle.

Die 7.680€ gelten allerdings als Einkünfte. Das wird dementsprechend nicht am Nettolohn berechnet, sondern am Bruttolohn. Aber selbst bei 490€ würdest du es locker erhalten.

TIP: Es gibt auch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe). Ich erhalte 110€. Ich würde es einfach mal beantragen. Mehr als ein "Nein" kann nicht kommen. Das beste: Das Geld gehört vollkommen dir, muss also nicht nach der Ausbildung teilweise oder ganz zurückgezahlt werden, wie beispielsweise beim Studium.
Aber kriegt man dann wirklich nur die 390€, denn bis 400€ freigrenze. Also ich meine die geben mir ein gehalt vonn 400€, dann würde ich ja 10€(netto) mehr erhalten, denn ich muss keine steuern zahlen.

Und das BAB, gilt das wirklich einfach so oder muss man alleine wohnen, ich denke nicht das die mir 100€ so aus lust und laune geben?!

Der BAB Rechner:
Sie haben angegeben, dass Sie bei Ihren Eltern wohnen.

Anspruch auf BAB besteht nur, wenn der Azubi außerhalb des Haushaltes
der Eltern oder eines Elternteils untergebracht ist. Da Sie im Haushalt
der Eltern bzw. eines Elternteils wohnen, haben Sie keinen Anspruch auf
BAB. Ausnahmen gelten für Behinderte. Näheres erfahren Sie von der Bundesagentur
für Arbeit.


Sie haben angegeben, dass Sie zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind und die
Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern für die Ausbildung nicht erforderlich ist.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Sie bei diesem Sachverhalt keinen Anspruch auf
Berufsausbildungsbeihilfe. Näheres erfahren Sie von der Agentur für Arbeit.
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