Folgen von Räuberischer Erpressung? (Gesellschaft)

Folgen von Räuberischer Erpressung? (Gesellschaft)

Also, ich habe eine Anzeige wegen räuberischer erpressung am hals wegen einer etwas unnötigen sache :

Ich,A,X und Y waren im mces mit Z, der mich bei einer sache verraten hat.
nun wollte ich von Z wissen, weshalb er das getan hatte.
er fühlte sich iwie unter druck.
er ging danach raus und ging etwas schneller.
wir dachten uns erst:"omg ist das ein schisser" un deswegen täuschte Y an als würde er laufen wollen.
Z raste wie eine rakete weg.
am bahnhof sahen wir ihn dann , ich habe ihn nochmals angesprochen und gefragt wieso er das tat.
er gab keine antwort und A meinte er hätte die polizei angerufen.
daraufhin bin ich mit Y und X in die bahn richtung nachhause gestiegen.
dann sagte A mir später über MSN, das Z eine anzeige gegen mich,X und Y gemacht hatte, wegen räuberischer erpressung, weil ich ,Y und X ihn angeblich abziehen wollte und ich einen totschläger ausgepackt hätte.
er kannte nur von mir den vollen namen , von den anderen 2 nicht.
nun 3 Monate später wurde cih von der polizei eingeladen.
hab ziemlich schiss davor aber eher würde ich gerne wissen, was für eine strafe ich maximal bekommen könnt als 14jähriger??
weil wenn man nur eine sache falsch formuliert nimmt die polizei das genau in die mangel und so, passiert ja nicht selten das unschuldige bestraft werden... o.O
(wobei Z 16jahre alt, 1 kopf größer als ich war o.O)
Die Angaben hier reichen für eine juristische Bewertung nicht aus.
So, wie Du am Schluss reagierst, dürfte der Tatbestand wohl gegeben sein (Dein schlechtes Gewissen verrät Dich), wobei das Mitführen einer Waffe (Totschläger) dann nicht den Tatbestand der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB), sondern den der schweren räuberischen Erpressung erfüllen (§ 255 in Verbindung mit § 250 StGB) würde.
Zusätzlich würde auch wegen Verstoß gegen das Waffengesetz (Totschläger ist eine verbotene Waffe)zu ermitteln sein.

Da Du aber unter das Jugendstrafrecht fällst, ist bei einer Ersttat wohl eine niedrige Jugendstrafe zu erwarten, die auf Bewährung ausgesetzt werden dürfte. Ein Zuchtmittel käme ggf. auch in Frage (Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest).

Merkwürdig ist, dass die Polizei erst 3 Monate nach dem angeblichen Tatzeitpunkt ermittelt. Die vorgeworfene Straftat ist so schwerwiegend, dass sofortige Ermittlungen einzuleiten sind, ggf. sogar eine U-Haft angeordnet werden kann.

Meine dringende Empfehlung:
nicht hier lange im Forum sich aufhalten, sondern zusammen mit Deinen Eltern einen Anwalt aufsuchen (der bei der polizeilichen Vernehmung dabei sein sollte).
"...weil ich ,Y und X ihn angeblich abziehen wollte und ich einen totschläger ausgepackt hätte."

so wie du das ausdrückst klingt das als hätte der typ das mit dem totschläger erfunden, wenn das so sein sollte hast du doch eigentlich nix zu befürchten !?
Ich,A,X und Y waren im mces mit Z, der mich bei einer sache verraten hat.

Ja.....bei welcher denn?
Wie er sich einen Totschläger besorgt hat.

gnihihihih
hattest du einen totenschläger dabei, hattest du angeblich einen dabei oder hast du überhaupt einen?
ich hatte son ding mal in der hand vom freund, aber keinen dabei....

@billy

ja nix befürchten ist leicht gesagt, er hatte es auch erfunden(wohlmöglich damit er überhaupt was bei der polizei sagen konnte, er kann ja schlecht sagen : der will mich hauen und abziehen, helft mir) , das ich ihn ausgepackt hatte, frage is nur wie ich das beweisen soll.

@butz

illegal kann man die waffe doch nicht nenn, schließlich gibt es die in in waffenläden an über 18jährige zu kaufen.


die sache ist ja auch noch, das wir dem nichtmal wehgetan haben, oder das er iwas hatte.
er hatte NIX.

es ist nur so, ich war öfters anwesend als ihm ein paar sachen abhanden gekommen sind, womit ich allerdings nix zutun habe.
ich denke er will vllt deswegen mir was unterschieben, weil ich mit etwas aufhören wollte wodurch er dann garkeine möglichkeit mehr hätte mir etwas heimzuzahlen, weil er wohl dachte das ich was damit zutun gehabt hätte.
Wir sind hier weder Polizei, noch Staatsanwalt noch Richter. Uns brauchst du das nicht erzählen. Wenn du schuldig bist, wirst du verknackt, wenn nicht, dann nicht. Lange Geschichte, kurz erzählt.
"frage is nur wie ich das beweisen soll"

Wenn er Dich anzeigt, dann muss er nachweisen dass Du einen dabei hattestt, nicht Du, dass Du keinen hattest. Derjenige, der einen Vorwurf erhebt, muss ihn auch beweisen können.

"illegal kann man die waffe doch nicht nenn, schließlich gibt es die in in waffenläden an über 18jährige zu kaufen."

Dann war sie allerdings immer noch illegal in Deinem Besitz, wenn sie ab 18 ist und Du bist erst 14 ...
DerKopf:
Ein Totschläger fällt nach dem WaffG unter verbotene Waffen, egal wie alt man ist. Damit ist der Besitz und das Mitführen "illegal"

Sid Vicious:
Hier geht es um Straf-, nicht Zivilrecht.
Die Anzeige ist lediglich Handlungsgrundlage für die polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln und vor Gericht den Nachweis führen, dass eine Waffe mit im Spiel war, nicht der Anzeigende.
http://www.mogelpower.de/forum/showmsg.php?id=3219754

Wenn du schuldig bist, wirst du verknackt, wenn nicht, dann nicht.

Oho, da vertraut einer blind unseren Rechtssystem :>
Wäre er Geschädigter, dann würde ich auch anders reden. Aber als Beschuldigter ist man meist fein raus, selbst dann, wenn man tatsächlich schuldig sein sollte.
"Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln und vor Gericht den Nachweis führen, dass eine Waffe mit im Spiel war, nicht der Anzeigende."

Gut, unpräzise ausgedrückt. Schuldig im Sinne der Anklage.^^ Was ich meinte, ist: Er muss nicht seine Unschuld nachweisen, sondern ihm muss von Seiten des Klägers (ob nun Staatsanwaltschaft oder Privatkläger) die Schuld nachgewiesen werden.
Sid Vicious:
Du hast es nicht unpräzise, sondern falsch ausgedrückt, Dein Satz: "Wenn er Dich anzeigt, dann muss er nachweisen dass Du einen dabei hattestt, nicht Du, dass Du keinen hattest."

Betonung liegt auf "er" (anzeigt, nachweisen). Natürlich meintest Du den Staatsanwalt................, aber der hat ihn nicht angezeigt!!!
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