Tag,
vor ein paar wochen erhielt ich eine Mahnung, dass ich am 12.12.07 (!)eine Telefonsex-Dienstleistung in Anspruch genommen hätte. Kann im Prinzip sein^^ Da war ich 15, da macht man halt mal sowas :P
Ich kann mich auch nicht mehr an das "Gespräch" erinnern ^^ Nach dem was ich allerdings so im Internet gelesen habe, kommt nur ein "piep" und die Leitung wird getrennt.
Dafür sollte ich nun 75€ zahlen. + z.Z. Kosten 110. Das war am 05.02.2009.
Dann erhielt ich eine neue Mahnung am 23.03.09, in der ich 190€ zahlen sollte. (was ich antürlich nicht tat, ich hatte mich schon ab der ersten Mahnung über diese "firma" informiert). Und Heute die dritte Mahnung, von der Allinkasso. Mit 2 Blättern. Auf dem ersten Blatt soll ich 173.73€ zahlen, und auf dem zweiten (was GENAU das GLEICHE ist, und auch das GLEICHE draufsteht) 283.67€
Nun da es im prinzip sein kann, dass ich dort mal angerufen habe, frage ich, was ich tun soll.
Im Prinzip können sie nichts machen, ich war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Minderjährig, und die "Leistung" (^^) erhiehlt ich auch nicht, für die ich zahlte.
Ich Recherchiere jetzt mal, ob das wirklich eine Firma ist. Wenn nicht, können die mir nämlich schon 3-mal nichts.
Ich fühle mich zwar recht sicher, aber ich weiß dennoch nicht, wie ich weiter vorgehen soll.
Wenn mir wer das erklären kann, dankeschön :)
P.s. ich sehe grad, dass ich auch ein "Kundenstammblatt" erhiehtl. Da steht meine ID-NR, mein Name, Meine NEUE Adresse (zogen letztes jahr im sommer um), meine handy nummer (wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich die schon seit oder vor dem 12.12.07 habe), wann das gespräch stattfand, und um wieviel uhr. Dann Noch:
Mahnungen: x
Einschaltung von:
Asulaender-Behoerde:
Verdacht des Betruges:
Vorsätzlich: x
exsistent: x
Sonstiges:
Beihilfe:
Anschluss-Inhaber:
Strafanzeige: x
Beweismittel a:
Prüfunb b: x
c: x
d: x
e:
f:
g:
h: x
Was das genau heißen soll, wüsste ich auch gerne ;)
vor ein paar wochen erhielt ich eine Mahnung, dass ich am 12.12.07 (!)eine Telefonsex-Dienstleistung in Anspruch genommen hätte. Kann im Prinzip sein^^ Da war ich 15, da macht man halt mal sowas :P
Ich kann mich auch nicht mehr an das "Gespräch" erinnern ^^ Nach dem was ich allerdings so im Internet gelesen habe, kommt nur ein "piep" und die Leitung wird getrennt.
Dafür sollte ich nun 75€ zahlen. + z.Z. Kosten 110. Das war am 05.02.2009.
Dann erhielt ich eine neue Mahnung am 23.03.09, in der ich 190€ zahlen sollte. (was ich antürlich nicht tat, ich hatte mich schon ab der ersten Mahnung über diese "firma" informiert). Und Heute die dritte Mahnung, von der Allinkasso. Mit 2 Blättern. Auf dem ersten Blatt soll ich 173.73€ zahlen, und auf dem zweiten (was GENAU das GLEICHE ist, und auch das GLEICHE draufsteht) 283.67€
Nun da es im prinzip sein kann, dass ich dort mal angerufen habe, frage ich, was ich tun soll.
Im Prinzip können sie nichts machen, ich war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Minderjährig, und die "Leistung" (^^) erhiehlt ich auch nicht, für die ich zahlte.
Ich Recherchiere jetzt mal, ob das wirklich eine Firma ist. Wenn nicht, können die mir nämlich schon 3-mal nichts.
Ich fühle mich zwar recht sicher, aber ich weiß dennoch nicht, wie ich weiter vorgehen soll.
Wenn mir wer das erklären kann, dankeschön :)
P.s. ich sehe grad, dass ich auch ein "Kundenstammblatt" erhiehtl. Da steht meine ID-NR, mein Name, Meine NEUE Adresse (zogen letztes jahr im sommer um), meine handy nummer (wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich die schon seit oder vor dem 12.12.07 habe), wann das gespräch stattfand, und um wieviel uhr. Dann Noch:
Mahnungen: x
Einschaltung von:
Asulaender-Behoerde:
Verdacht des Betruges:
Vorsätzlich: x
exsistent: x
Sonstiges:
Beihilfe:
Anschluss-Inhaber:
Strafanzeige: x
Beweismittel a:
Prüfunb b: x
c: x
d: x
e:
f:
g:
h: x
Was das genau heißen soll, wüsste ich auch gerne ;)
Vielleicht solltest du mal deinen Anwalt einschalten und die Sache betrachten lassen. Der wird dir dann sicher sagen, was zu tun ist.
Wenn allerdings schon die Masse der Leute erfolgreich durch Ignorieren die Sache vergessen lassen haben, versuch es eben auch. Aber nur dann.
Wenn allerdings schon die Masse der Leute erfolgreich durch Ignorieren die Sache vergessen lassen haben, versuch es eben auch. Aber nur dann.
Also gegen die Firma gibt es schon über 1500 Strafanzeigen.
Aber was ich auch gerne wüsste: Ich lese öfters dass man die Verbraucherschutzzentrale einschalten soll. Aber wie? geht das einfach via Internet oder...?^^
Aber was ich auch gerne wüsste: Ich lese öfters dass man die Verbraucherschutzzentrale einschalten soll. Aber wie? geht das einfach via Internet oder...?^^
Musst mal gucken, im Internet, ich glaub da kann man irgendwie anrufen. Außerdem würd ich auch keinen Anwalt einschalten, das ist zu teuer. Einfach nicht darauf reagieren.
Lesen:
http://www.teltarif.de/trc-telemedia-verbraucherschutz-rechnung/news/33533.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/internetfallen-trc-telemedia-mc-multimedia-und-co-bitten-zur-kasse_003249.html
http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/regional/dezentral/fulda/art5879,649967
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/dubiose-telefonsexforderungen-90570.html
Verbraucherschutz einschalten, ist das Beste.
Ruhe bewahren und die Firma "kommen" lassen. Allerdings, sollte wirklich ein Mahnbescheid eintreffen, dann MUSS man reagieren, weil sonst möglicherweise am Ende ein sog. vollstreckbarer Titel steht und man zahlen muss!
Problematisch ist es nur dann, wenn tatsächlich von dem Festnetzanschluss ein Gespräch geführt wurde
http://www.teltarif.de/trc-telemedia-verbraucherschutz-rechnung/news/33533.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/internetfallen-trc-telemedia-mc-multimedia-und-co-bitten-zur-kasse_003249.html
http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/regional/dezentral/fulda/art5879,649967
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/dubiose-telefonsexforderungen-90570.html
Verbraucherschutz einschalten, ist das Beste.
Ruhe bewahren und die Firma "kommen" lassen. Allerdings, sollte wirklich ein Mahnbescheid eintreffen, dann MUSS man reagieren, weil sonst möglicherweise am Ende ein sog. vollstreckbarer Titel steht und man zahlen muss!
Problematisch ist es nur dann, wenn tatsächlich von dem Festnetzanschluss ein Gespräch geführt wurde
So, gelesen^^
Ja, wenn du gelesen hättest (lesen heißt: lesen und verstehen) was ich schrieb, dann wüsstest du, dass es durchaus sein kann, dass ich da mal anrief^^ testweise wohlbemerkt. Und ich kann mich auch nur an ein "piep" erinnern.
also selbst wenn ich da anrief, dann wär ich dennoch in 2 Punkten im Recht.
1. Weil ich nicht vollgeschäftsfähig war/bin.
2. Weil man (ich :o)nicht die geforderte Leistung erhielt *räusper*
Jetzt nur noch die Frage, ob ich die einfach weiter Mahnbescheide schicken lassen soll (da sie mir ja nichts können), oder ob ich jetzt schon den verbraucherschutz einschalte !?
Ja, wenn du gelesen hättest (lesen heißt: lesen und verstehen) was ich schrieb, dann wüsstest du, dass es durchaus sein kann, dass ich da mal anrief^^ testweise wohlbemerkt. Und ich kann mich auch nur an ein "piep" erinnern.
also selbst wenn ich da anrief, dann wär ich dennoch in 2 Punkten im Recht.
1. Weil ich nicht vollgeschäftsfähig war/bin.
2. Weil man (ich :o)nicht die geforderte Leistung erhielt *räusper*
Jetzt nur noch die Frage, ob ich die einfach weiter Mahnbescheide schicken lassen soll (da sie mir ja nichts können), oder ob ich jetzt schon den verbraucherschutz einschalte !?
i-ba:
"..einfach weiter Mahnbescheide.."???
Um es klar und deutlich zu sagen, es gibt nur einen Mahnbescheid und der kommt von einem Gericht. Firmen etc. dürfen keine Mahnbescheide schicken. Vermutlich meinst Du Mahnungen.
Ich sagte, dass es problematisch ist, wenn tatsächlich von dem Festnetzanschluss ein Gespräch geführt wurde. Sehr wohl habe ich gelesen (und verstanden), dass ein Anruf erfolgt sein könnte. Jetzt räumst Du ein, "testweise" angerufen haben.... Was unterscheidet einen "testweisen" Anruf von einem tatsächlichen Anruf? (Hallo, hallo, danke, dass Sie an das Telefon gegangen sind, dieses ist nur ein testweiser Anruf....)
Du bist übrigens nicht im Recht, was Deine Geschäftsfähigkeit betrifft.
In dem Alter, in dem Du angerufen hast, bist Du zumindest für diesen Anruf geschäftsfähig (Taschengeldparagraph, § 110 BGB).
Wenn Du angerufen hast und die Rufnummer, von dessen Anschluss Du aus angerufen hast, ist gespeichert, dann hast Du die Beweispflicht darüber, dass die Leistung nicht erbracht wurde.
Summa summarum:
Du scheinst angerufen zu haben und damit ist Deine Ausgangslage erst einmal "ungünstig".
Nochmal:
1. Verbraucherschutz einschalten
2. Wenn ein Mahnbescheid kommt, dann sofort zu einem Anwalt (weil, wie gesagt, dass der Punkt ist, ab dem man in eine missliche Lage geraten kann).
"..einfach weiter Mahnbescheide.."???
Um es klar und deutlich zu sagen, es gibt nur einen Mahnbescheid und der kommt von einem Gericht. Firmen etc. dürfen keine Mahnbescheide schicken. Vermutlich meinst Du Mahnungen.
Ich sagte, dass es problematisch ist, wenn tatsächlich von dem Festnetzanschluss ein Gespräch geführt wurde. Sehr wohl habe ich gelesen (und verstanden), dass ein Anruf erfolgt sein könnte. Jetzt räumst Du ein, "testweise" angerufen haben.... Was unterscheidet einen "testweisen" Anruf von einem tatsächlichen Anruf? (Hallo, hallo, danke, dass Sie an das Telefon gegangen sind, dieses ist nur ein testweiser Anruf....)
Du bist übrigens nicht im Recht, was Deine Geschäftsfähigkeit betrifft.
In dem Alter, in dem Du angerufen hast, bist Du zumindest für diesen Anruf geschäftsfähig (Taschengeldparagraph, § 110 BGB).
Wenn Du angerufen hast und die Rufnummer, von dessen Anschluss Du aus angerufen hast, ist gespeichert, dann hast Du die Beweispflicht darüber, dass die Leistung nicht erbracht wurde.
Summa summarum:
Du scheinst angerufen zu haben und damit ist Deine Ausgangslage erst einmal "ungünstig".
Nochmal:
1. Verbraucherschutz einschalten
2. Wenn ein Mahnbescheid kommt, dann sofort zu einem Anwalt (weil, wie gesagt, dass der Punkt ist, ab dem man in eine missliche Lage geraten kann).
Ja, Mahnung meinte ich, sorry.
Gut, danke für die Hilfe, dann wende ich mich mal an den Verbraucherschutz.
Und das mit dem Beweis scheint recht schwierig. Aber in jedem Beitrag im Internet über die TRC Telemedia lese ich auch, dass nur ein "biep" kam, und dann war das "Gespräch" beendet.
Gut, danke für die Hilfe, dann wende ich mich mal an den Verbraucherschutz.
Und das mit dem Beweis scheint recht schwierig. Aber in jedem Beitrag im Internet über die TRC Telemedia lese ich auch, dass nur ein "biep" kam, und dann war das "Gespräch" beendet.
i-ba:
Das ist völlig egal, ob ein "Biep" kam oder sonst etwas. Tatsache ist, dass auch die Personen, die wie Du nur einen "Testanruf" gemacht haben oder einen "Biep" gehört haben, dort angerufen haben müssen (andernfalls weiß man ja nicht, dass es "Biep" gemacht hat).
Wer angerufen hat, hat die schlechtere Ausgangsposition, das ist der Kernpunkt.
Aber gut, dass Du vorhast, Dich an eine Verbraucherschutzorganisation zu wenden.
Das ist völlig egal, ob ein "Biep" kam oder sonst etwas. Tatsache ist, dass auch die Personen, die wie Du nur einen "Testanruf" gemacht haben oder einen "Biep" gehört haben, dort angerufen haben müssen (andernfalls weiß man ja nicht, dass es "Biep" gemacht hat).
Wer angerufen hat, hat die schlechtere Ausgangsposition, das ist der Kernpunkt.
Aber gut, dass Du vorhast, Dich an eine Verbraucherschutzorganisation zu wenden.
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