Amnesie und Straftat (Gesellschaft)

Amnesie und Straftat (Gesellschaft)

Hallo ich hab mich mal gefragt wenn z.b. ein mensch eine sagen wir große straftat wie z.b.Mord oder Brandstiftung verübt und denn in den selben Tag eine Kopfverletzung kriegt und den an Amnesie leidet und vergisst was er getan hat und die Polizei schnappt ihn!

Was wird denn gemacht?
Gab es mal solche Fälle?
Was sollte schon gemacht werden? Die Tat wurde begangen, die Tat ist strafbar, folglich würde es zu einer Verhandlung und wahrscheinlich zu einer Verurteilung kommen.
Naja aber Ethisch ist das doch auch fraglich
Es kommt hier auf den Zustand im Zeitpunkt der Begehung der Straftat an, nicht auf das, was mit einem möglichen Täter danach passiert.
Was ist daran ethisch fraglich?
tja er ist nach dem gesetz strafbar
aber trotzdem kann man doch kein menschen einsperren wenn er nichts mal weis.


Achja und wie ist das mit Schlafwandeln?
Wie Butz schon schrieb, kommt es auf den Zustand während der Tat an. Beim Schlafwandeln würde ich behaupten, dass es davon abhängt, inwiefern die Tat vorsetzlich verübt würde. Sollte jemand so extrem schlafwandeln, dass er im Schlaf jemanden tötet und bewiesen werden kann, dass er zu den Zeitpunkt tatsächlich nicht Herr über sich selbst war, würde die Strafe sicherlich milder ausfallen.

"aber trotzdem kann man doch kein menschen einsperren wenn er nichts mal weis."

Das wäre für den Verurteilen sicherlich merkwürdig, aber zum Tatzeitpunkt war er sich der Tat voll bewusst und wusste auch, was ihm im blühen würde. Insofern wäre die Person (bei entsprechendem Alter) also voll schuldfähig.
Wer im Zustand des Schlafwandelns eine Straftat begeht, hat dann "schlechte Karten", wenn er im "wachen" Zustand die Tat geplant hat und man ihm das nachweisen kann.

Geschah die Tat tatsächlich beim echten Schlafwandeln (Rechtsgutachten!), stellt sich im Regelfall die Frage nach der Schuldfähigkeit.

Für Interessenten:
http://www.forensik.de/board/PDF/Forensik-Info_2006_1.pdf
http://www.swr.de/buffet/teledoktor/-/id=257114/nid=257114/did=288098/8jtxec/index.html
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/nano/cstuecke/72596/index.html
Ich finde die zu erwartenden Unterschiede in diesen zwei Fällen ziemlich interessant - und ungerecht.

1. Ich gehe in die Kneipe und bestell dort einen Schnaps nach dem anderen. Vollkommen bedröhnt torkle ich aus der Kneipe und schlage einen Behinderten zusammen (Behinderter deshalb, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand zugedröhnt einen Gesunden vermöbeln kann). Der Behinderte stirbt. Am nächsten Morgen wache ich in einer Zelle auf und meine letzte Erinnerung (und das ist jetzt mal wirklich so angenommen) ist, dass ich meinen dritten Tequila bestelle.

2. Ich gehe in die Kneipe und bestell dort einen Schnaps nach dem anderen. Vollkommen bedröhnt torkle ich aus der Kneipe und setze mich in mein Auto (die Kneipe ist nicht weit weg von zu Hause und eigentlich war nicht geplant, dass ich nach dem Besäufnis noch fahre). Ich fahre auf meiner Trunkenheitsfahrt einen Menschen tot. Am nächsten Morgen wache ich in einer Zelle auf und meine letzte Erinnerung (und das ist jetzt mal wirklich so angenommen) ist, dass ich meinen dritten Tequila bestelle.
Und worauf willst du hinnaus?

"(Behinderter deshalb, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand zugedröhnt einen Gesunden vermöbeln kann)"

Wo wohnst du denn nie Nachts auf der Straße?
es gab mal so einen fall in berlin dort hat einer volltrunken eine umgefahren und sie ist gestorben der man ist auf dem freien fuss!
Käpt'n LeChuck:

Ich denke mal, du willst darauf hinaus, dass man im Falle des "Tötens per Auto" härter bestraft werden würde, da man betrunken am Steuer saß.
Die Frage wird hier wahrscheinlich auch sein, inwiefern man in dem Moment, wo man sich ans Steuer setzt, zurechnungsfähig war. Theoretisch wäre in beiden Fällen (wir nehmen an, derjenige war jeweils derart betrunken, dass er nicht mehr ganz bei Sinnen war) mit dem gleichen Maß zu messen:
Betrunken => keine Kontrolle über sich selbst => Mensch getötet => gleiche Strafe
In der Realität wird es wohl anders sein.

"Ich finde die zu erwartenden Unterschiede in diesen zwei Fällen ziemlich interessant - und ungerecht."

Das klingt für mich, als wüsstest du genau, welches Urteil zu erwarten wäre. Erläutere doch bitte, inwiefern ich richtig liege bzw. wie es wirklich aussieht.
______

"Am nächsten Morgen wache ich in einer Zelle auf und meine letzte Erinnerung (und das ist jetzt mal wirklich so angenommen) ist, dass ich meinen dritten Tequila bestelle."

Dies wäre allerdings ein anderer Fall als der, den "isimm" geschildert hatte, da hier schon vor der Tat der Täter in einem unzurechnungsfähigen Zustand ist.
Käpt'n LeChuck:

Bei beiden Beispielen kommt es auf den Grad der Trunkenheit an.
Liegt der bei mehr als 2,5 Promille ist sowohl die erste wie die zweite Tat eine Rauschtat und wird (einheitlich) nach § 323a StGB als sog. Vollrauschtat bestraft, da bei Vollrausch grundsätzlich für die eigentliche Tat Schuldunfähigkeit vorliegt.

Liegt der Grad der Trunkenheit unter 2,5 Promille sind beide Straftaten nach unterschiedlichen Straftatbeständen zu untersuchen.
1. Fall: Körperverletzung mit Todesfolge

2. Fall: Straßenverkehrsgefährdung PLUS fahrlässige Tötung

In beiden Fällen dürfte eine Freiheitsstrafe zu verhängen sein, deren Dauer vermutlich sehr ähnlich ist.

isimm:
Einen solchen Fall gibt es nicht, weil immer dann § 323a StGB greift.
Ach man ich kann mich nicht genau daran erinnern stand aber vor ca. 3monaten wirklich darin!
Der Ehemann von der Frau wurde sogar festgenommen er hat gedroht denn fahrer umzubringen aber naja kann mich genau nicht daran erinnern!
@ butz
vielleicht kannst du mir diese frage beantworten:
warum gelte ich in deutschland( oder auch anderswo ),
bei einer vollrauschtat als schuldunfähig?
solange ich nicht durch gewaltanwendung oder androhung von gewaltanwendung zum saufen gezwungen wurde, führe ich doch wissentlich diesen zustand selbst herbei. in meinen augen müssten solche täter härter bestraft werden.
ich finde diese ausrede: "ich war betrunken und kann doch nichts dafür" zum kotzen.
Bieser:
Nun ja, die Täter werden ja so hart bestraft wie wenn sie die Tat im nüchternen Zustand begangen haben, lediglich die Höchststrafe ist herabgesetzt: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__323a.html

Wer sich allerdings vorsätzlich voll laufen lässt und in dem Zustand eine Straftat begeht, die er nüchtern bereits geplant hatte, kann sich nicht auf Schuldunfähigkeit berufen.

Warum man im Vollrausch, vorsätzlich oder fahrlässig, schuldunfähig ist, ist weniger ein juristisches Problem als ein medizinisches.
Übrigens, bis man die "geforderten" 2,5 Promille erreicht hat oder überschreitet und in dem Zustand eine Straftat begeht, fließt viel Bier die Kehle runter.

Und Alkoholiker, für die 2,5 Promille "nix" ist, werden vermutlich von einem Rechtsmediziner nie die Schuldunfähigkeit testiert bekommen.

Also, sooo einfach ist es nicht, einen "Schuldunfähigkeitsschein" zu erhalten.
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