Gerrichtsvollzieher (Gesellschaft)

Gerrichtsvollzieher (Gesellschaft)

Hallo,

Mein kummpel ist es zu peinlich euch zu fragen ^^ wie das Thema schon sagt, kommt morgen bei mein Kummpel der Gerrichtsvollzieher.
Er wollte fragen ob der Aus seinen *Kinderzimmer* denn Fehrnsehr (ein kleiner) und sein 15zoll Flachbildschirmmonitor für PC weg nimmt.

Gz Euer Ich helfe Ihnen!
kp, schaffs einfach schnell zum kollegen alos dein kollege zu dir oder so..
das problem ist er ist in der ostsee und kommt erst morgen wieder sonds hätte er es ja bei mir verstaut :S

er hätte das ruhig früher sagen können, aber das nehme ich ihn nicht über der tut mir voll leid nur wegen seiner mutter muss er leiden oO

EDIT: ich habe mal iner reportage gesehen das die gesagt haben das er nicht ins kinderzimmer geht aber mein kumpel glaubt mir ned :/
Hat er Schulden oder seine Eltern? Wenn nur seine Eltern Schulden haben, dann geht der Gerichtsvollzieher nicht an Dinge, die ihm gehören (die er geschenkt bekommen hat).

Beste Lösung wäre natürlich, man kann bezahlen.
seine mutter hatte schulden bei soner internetseite wo sie nur raufgeklickt hat und bezahlen musste

irgendwas mit mit wem bist du verwand oder wie lange lebst du noch (rauf geklick um werbung weg zu machen seite hat sich dennoch geöffnet)

naja Seine mutter hat schulen er selber nicht aber erst ist 17 jahre alt
"seine mutter hatte schulden bei soner internetseite wo sie nur raufgeklickt hat und bezahlen musste

irgendwas mit mit wem bist du verwand oder wie lange lebst du noch (rauf geklick um werbung weg zu machen seite hat sich dennoch geöffnet) "

Die Mutter deines Freundis muss definitiv nicht zahlen. Solch Geldmacherei ist in Deutschland verboten, da nicht offensichtlich genug auf die "anfallenden" Kosten aufmerksam gemacht wurde. Genaueres gibt es jedenfall bei der Verbraucherzentrale.

Wundere mich übrigens darüber, dass gleich der Gerichtsvollzieher kommt, untypisch. Deswegen würde ich mich informieren, ob es wieder dieser 0800-Fall ist. Denn ich bezweifele, dass deine Mutter gewollt war Geld dafür zu bezahlen.
Entweder ist sie in ein riesiges Fettnäpfchen getreten, oder es war nur wieder so eine Betrügerseite. Denn nur durch bloßes anklicken der Werbung, kommt noch kein Vertrag zustande.

Und zu deinen Seiten.
Wenn sie sich bei Genealogie.de angemeldet hat, kommt bestimmt kein Gerichtsvollzieher vorbei.
Denn 1. gab es schon viele solcher Fälle bei Genealogie.de und 2. steht der Betrag den man bezahlen muss bei der Anmeldung UNTER dem Anmeldebutton. Das ist illegal, wenn ich mich nicht ganz täusche.

Und bei solchen "Todesuhr"-Seiten bekomm ich sowieso gleich einen Lachkrampf.

Wieviele Mahnungen bekam die Mutter schon, in der stand dass der Gerichtsvollzieher kommt? 5 oder 6? oder noch mehr?
Wenn ja, dann die Briefe einfach ignorieren und die Verbraucherschutzzentrale informieren.
Die Briefe sollte sie allerdings aufheben.

Hab selbst schlechte Erfahrungen gemacht mit Genealogie.de. Nach ein paar Wochen waren sie ruhig und das ist jetzt schon gut 3 Jahre her und bei mir kam noch kein Gerichtsvollzieher vorbei.

Falls etwas nicht stimmt: Fehler sind menschlich und können sogar mir passieren!

Also deshalb: Auf jeden Fall die Verbraucherschutzzentrale informieren. Das ist eigentlich das wichtigste :)
@G-8 danke für antwort aber es ist nicht meine mutter ^^
@i-ba verbraucherzentrale hat ihn ja schon gesagt das sie nix machen können wenn der gerrichtsvollzieher schon eingesschaltet ist :/

sie können bei ihn sowieso nicht viel holen die haben nix von wert *eigendlich*

er will nur wissen ob die ihn sein eigenden ferhnsehr oder sein pc monitor (flachbild 15zoll schön äter von Hp 1502)

:S

der kommt bei dennen ja schon um 10:00 - 15:00 uhr
G-8:
Ich wundere mich immer wieder, welche skurrilen Rechtsauffassungen hier vertreten werden.

Wenn der Gerichtsvollzieher erscheint, ist vorher folgendes abgelaufen:
1. Mahnbescheid vom Amtsgericht ergangen (vermutlich nicht drauf reagiert, weil der Mutter jemanden Käse erzählt hat)
2. Vollstreckungsbescheid ergangen, erfolglos,
3. Dann erscheint der Gerichtsvollzieher und pfändet.

Ein Amtsgericht (im Regelfall ein Rechtspfleger) prüft nicht, ob die Ansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche muss man mit einem Einspruch gegen den Mahnbescheid abwehren, dann kommt es entweder zu einer Gerichtsverhandlung oder die Sache schläft ein (wie bei vielen Abzockern, die den "Schwanz einziehen", wenn man gegen die Mahnbescheide angeht).

Die Verbraucherschutzzentrale JETZT einschalten, bringt nichts. Die kann und darf nichts mehr machen, da der Fall rechtsanhängig ist.

Und das Kinderzimmer ist auch vor dem Gerichtsvollzieher nicht sicher. Der weiß, dass in solchen Fällen das Kinderzimmer als "Abstellkammer" für Sachen der Eltern verwendet wird. Außerdem muss ein Gerichtsvollzieher die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen, er pfändet alles, was in der Wohnung ist solange, bis der Wert der Schuld zusammenkommt.

Es gibt keine "Mahnungen", dass der Gerichtsvollzieher kommt. Mahnbescheid (nicht zu verwechseln mit Mahnung) - Vollstreckungsbescheid - Gerichtsvollzieher ist die Zwangsreihenfolge im Regelfall. Wer es bis zum Gerichtsvollzieher kommen lässt, weil er die anderen Papiere (trotz Rechtsbelehrungen) missachtet, hat halt "verwachst" und auf das zählen auch die Abzocker.
weil alle gesagt haben man soll die briefe missachten weil die nur abzocken wollen.

aber da hat mal wer gesagt das wenn man was geschenkt bekommt, dass der dann das nicht nimmt. und er kann doch sagen er hats bekommen oder?
Butz:
Man sollte genau lesen, was ich schreibe.
Kann aus eigenen Erfahrungen erschließen, dass es definitiv verboten ist, sofern es dieser 0800-Fall ist. Sprich, es ist nicht zu erschließen, dass es Geld kostet. Die Anmeldung sei kostenlos, die Kosten sind im Kleingedruckten versteckt etc. Natürlich wird man dann, wenn man in die Falle getappt ist, permanent angeschrieben.

Da ich aber nicht genau weiß, ob das zu trifft, würde ich mich bei der Verbraucherzentrale informieren, ich habe nicht geschrieben, dass man sie einschalten soll.


Da ich so ziehmlich alles zu den Akten lege, kann ich euch sogar eine der Mahnungen präsentieren:


Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

Sie haben unseren Service lebens-prognose.net bestellt. Trotz der Rechnung vom 2007-03-16, der 1. Mahnung vom 2007-03-28 und der 2. Mahnung vom 2007-08-23 wurde der noch offene Betrag von Ihnen nicht beglichen.

Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom 28.02.2007 mit der IP XX.XXX.XXX.XXX einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, sind wir berechtigt, die Forderung unter Umständen gerichtlich geltend zu machen.

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden wir folgende gespeicherte Daten vorlegen:

- Anmeldung am 28.02.2007 mit der IP XX.XXX.XXX.XXX

- Anmeldung verifizert am 28.02.2007 15:41:12 mit der IP XX.XXX.XXX.XXX in Verbindung mit der Email-Adresse: XXXXXXXXXXXXXX

- Anzahl Logins auf lebens-prognose.net: 1, letzter Login am 28.02.2007 15:41:12 mit der IP XX.XXX.XXX.XXX

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Da wir Sie als Kunden sehr schätzen, haben wir kein Interesse gegen Sie weitere Schritte einzuleiten. Aus diesem Grund geben wir Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit, den offenen Rechnungsbetrag innerhalb der nächsten 5 Tage einzuzahlen:

Betrag: 59,00 Euro - Rechnung vom 2007-03-16
Mahngebühr: 3,50 Euro - 2. Mahnung vom 2007-08-23
Bereits bezahlt: 0,00 Euro

Zahlungsempfänger: Zentrale Abrechnung I
Kontonummer: 200 361 317
Bankleitzahl: 500 502 01
Kreditinstitut: Fortis
Verwendungszweck: LEPRO-764744/925716

Restbetrag: 62,50 Euro

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IBAN: DE37 5005 0201 0200 3613 17
SWIFT-BIC: HELADEF1822
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Sollte die Zahlung nicht fristgemäß bei uns eingehen, werden wir Ihren Fall für weitere Schritte an ein Inkassobüro weitergeben.


Wichtiger Hinweis:
Können Sie mit absoluter Sicherheit sagen, dass Sie Ihre Daten niemals auf oben genannter Internetseite eingetragen haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Die gegen Sie geltend gemachte Forderung wird in diesem Fall als hinfällig betrachtet, jedoch bitten wir Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt, mit Hilfe der bei der Anmeldung übermittelten IP-Adresse, zu erstatten.

Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen, dass doch Sie der Nutzer oben genannter IP-Adresse waren, so haben Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich des Gesamtbetrages bestehen.

Haben Sie den Betrag bereits angewiesen, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.


Wenden Sie sich bitte bei weiteren Fragen an unseren Kundenservice.

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lebensprognose-Team


Internet Service AG
Blegistrasse 1
6343 Rotkreuz
Schweiz

Email: service@lebens-prognose.net
Telefon: 00 42 36 63 90 39 24
Telefax: 00 42 36 63 90 39 23
Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 - 17 Uhr (ausser feiertags) erreichbar.
die telefonnummer von denen geht nach tschechien 0.0 omg
Super. Was hat uns das jetzt gezeigt?
Es geht doch gar nicht darum, ob der urpsrüngliche Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht. Die Mutter hat anscheinend den Mahnbescheid einfach ignoriert anstatt fristgerecht Einspruch einzulegen.
So hat die Firma einen vollstreckbaren Titel erhalten und die Mutter hat jetzt das Problem, dass sie da nicht mehr so ohne weiteres rauskommt.
so leute ich hab mal bei ihn vorbei geschaut und es ist alles noch da :O Hab mich einbissel mit der Mutter unterhalten.
Mutter: Die GV hat sich garnicht erst die Wohnung angeguckt , sie hatte nur gefragt ob die Mutter irgendwelche Wert gegenstände hat diese sagte *Nein habe sie nicht*. Dann war auch schon gut.

;)
"Es geht doch gar nicht darum, ob der urpsrüngliche Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht. Die Mutter hat anscheinend den Mahnbescheid einfach ignoriert anstatt fristgerecht Einspruch einzulegen.
So hat die Firma einen vollstreckbaren Titel erhalten und die Mutter hat jetzt das Problem, dass sie da nicht mehr so ohne weiteres rauskommt."


Ich habe, wie du entnehmen kannst, die Mahnungen auch ignoriert, gerade weil es dieser 0800-Fall ist. Rede andauernd davon, dass die Mutter nicht bezahlen müsste, wenn es dieser 0800-Fall ist, der auch bei Stern.tv vor einiger Zeit mit einem Beitrag gewürdigt wurde.

Anscheinend ist es dieser 0800-Fall nicht. Wie auch immer, closed. Bringt nichts, wir dürfen keinen Rechtsbeistand leisten, steht glaube ich sogar in den Forenregeln.
Eine Mahnung ist etwas ganz anderes als ein Mahnbescheid.
Oftmals reicht es doch schon, wenn man den Abzockern in einem Schreiben offenlegt, dass man sich mit der Rechtslage auskennt und ggf. Schritte einleiten wird. Damit fällt man in die Sparte "Pech gehabt" (oder: "Aufwand zu groß"). Es gibt genug andere (wie wir ja hier gesehen haben), die sich nicht rühren.
Athan:
Was soll Dein Satz "Butz: Man sollte genau lesen, was ich schreibe" ?
Wo hast Du hier vor meinem Beitrag etwas geschrieben?
(Bist Du einer von den Foristen, die mit unzähligen Nicknamen hier unterwegs sind?)

Und was Du bisher hier schreibst, zeigt mir, dass auch Du den Unterschied zwischen Mahnungen (rechtlich unbedeutende und nicht erforderliche Schriftsätze) und Mahnbescheide (amtliche Schreiben eines Gerichts) nicht verstehst.
Butz, muss mich wohl selbst an der Nase packen. Habe nicht gründlich genug den Ausgangspost gelesen. Wie auch immer. Kein Rechtsgrundlage, keine Erlaubnis, Ende der Diskussion.
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