DVD Fehlt beim Kauf (Gesellschaft)

DVD Fehlt beim Kauf (Gesellschaft)

Hi, habe mir letzten Donnerstag Knowing gekauft als geschenk für einen Freund. Als er gestern das geschenk auspackte Fehlte die DVD in der Hülle! Der film war noch Versiegelt gewesen so das ich es im Laden nich Prüfen konnte. Habt ihr auch schonmal sowas erlebt. Meint ihr ich kan den wieder umtauschen im Media Markt (kann ert heute nachmittag nach Media Markt fahren) Weil die werden doch bestimmt denken das ich den gebrannt habe oder die DVD einfach behalte da das ja jetzt schon ein paar Tage her ist.
versuch es, wenn du den (die) kassenbong noch hast........sowas soll öfters geschehen....sowie manchmal einfach neue festplatten nicht funktionieren...
Mir ist das in einem Supermarkt mal so gegangen. Ich hatte den Hinweis nicht gesehen, dass das nur Leerhüllen sind und man die DVDs dann am Schalter erhält. Da bin ich dann einfach nochmal hin und hab die mir geben lassen.

Wenn innerhalb von 14 Tagen was an den Datenträgern ist, muss der Händler Ersatz beschaffen (ich denke so war die Regelung). Nichtvorhandensein der Datenträger ist ja nunmal ein eklatanter Mangel. Smiley Dein Freund soll zu dem Laden gehen und seine Geschichte dort erzählen.

Außerdem willst du den Film ja nicht umtauschen, sondern den Film nur erstmal haben.
Ja super .-D alles klar dann werde ich das machen ich danke euch
Hehehe. Krass. Also sowas ist mir noch nie passiert. Ich schaue immer (und horche), ob auch die DVD in der Packung ist. Sowas passiert eher nur Dummen oder Unachtsamen. Tja, da trennt sich eben die sogenannte Spreu vom Weizen, wie man so schön assoziiert.

Ganz ehrlich?

Ich glaube, Mediamarkt wird sagen:

Beweise, dass du die DVD nicht entnommen hast. Denn so freundlich sind die nicht. Mediamarkt ist das Schlimmste, was es an Servicewüsten in Deutschland gibt. Nur Leute, die "nicht blöd sind", kaufen da ein *ironie*<<<

@ Käpt`n LeChuck:

Ich glaube nicht, dass das klappen wird. Beweise! Tja, da sieht man alt aus, wenn man kein Foto von der Hülle gemacht hat, wo zu sehen ist, dass gar keine DVD drinnen ist. Oder man hat kein Video gemacht, wo man hören kann, was drin scheppert etc. Das wird nicht funktionieren.

Aber ich warte mal ab. Vielleicht klappts ja doch. Würde mich aber schon wundern. So blöd sind die Mitarbeiter nun auch nicht. Nicht umsonst heißt es nach jedem Einkauf: Prüfe den Kassenzettel! Sonst bist du gearscht, wenn du später wiederkommst und etwas nicht stimmt :D
@Durza: Es heisst "Kassenbon" und nicht "Kassenbong" >_<
@Du bists
Du verlangst Beweise und würdest dich mit dem Foto einer leeren DVD-Hülle zufrieden geben? - das taugt als Beweis genauso gut wie die Hülle selbst (die er ja hat). Mal abgesehen davon, dass du bei Wetten dass??? bestimmt gute Karten hättest, wenn du am Klang erkennen kannst, ob sich eine DVD in der Hülle befindet. Das klappt gar nicht bei allen DVDs, und bei anderen wiederum ist es trügerisch.
@ Käpt`n LeChuck:

Ein Foto gilt als Beweis! Siehe Gericht. Täter-Fotos schießen = Beweise! ;) Denn Fotos kann man nicht wirklich glaubhaft fälschen. Das fällt sofort auf, wenn da mit Photoshop was bearbeitet wurde ;) Und außerdem sind Fotos ja immer auf Originalpapier bzw. Digital gesichert...

Ein Foto von einer ungeöffneten DVD mit Originalversiegelung ist ein Beweis. So sehe ich das. Denn anhand der Nummer (meist als Aufkleber auf der DVD) kann man durchaus rausfinden, ob diese DVD-Hülle bestückt war oder nicht.

Mittlerweile ist es doch aber so, dass man beim Kauf einer DVD meist eh nur ne Leerhülle erhält. Zumindest bei uns hier ist das so. Die echte Ware erhälst du meist erst an der Kasse. So ist man gegen Diebstahl abgesichert.

Egal, das mit dem Foto war nur ein Beispiel.

Noch ein anderes Beispiel, was durchaus als Beweis gilt vor Gericht.

Ich verkaufe etwas in einem Auktionshaus. So, der Käufer verlangt von mir unversicherten Versand. Ich habe ihn auf das Verlustrisiko bzw. das Beschädigungsrisiko hingewiesen. Er akzeptiert und will es trotzdem unversichert.

Da mache ich zur Sicherheit immer ein Foto von der Ware, wie sie fertig verpackt wurde mit Anschrift, Absender, Frankierung etc. Das gilt als Beweis. So kann der Käufer nicht sagen "Aber der hats doch gar nicht abgeschickt". Natürlich kann ich nicht nachweisen, dass ich es auch in den Postkasten eingeworfen wurde. Aber soviel Intelligenz sollte man schon haben ;) Soviel Mühe machen sich nur wenige, ein Foto zu machen. Aber kann helfen, Problemen mit unversicherten Waren aus dem Weg zu gehen.

Kommen wir zum obigen DVD-Fall zurück:

Ich schätze, Mediamarkt wird einfach einen Beweis verlangen. Schließlich ist der Käufer in der Beweispflicht. Dumm gelaufen. Er kann nichts nachweisen. Schlechte Karten würde ich sagen. Da kann schließlich jeder kommen "Aber da war ja gar nichts drin", verstehst du, was ich meine? :)

Naja, bin gespannt, wie es ausgeht. Ob er tatsächlich eine neue DVD erhält. Ich zweifel dran :D

Noch ein kleiner Nachtrag:

Und ob man am Klang einer DVD-Hülle erkennen kann, ob was drin ist. Oder weißt du nicht, was in deinen Geschenken an Weihnachten immer drin ist? Ich wusste es immer, wenns z.b. Geldmünzen waren. Du schüttelst die DVD-Box => dumpfes leichtes Geräusch = Handbuch, schweres klapperndes Plastik = DVD. So einfach ist das meist. Natürlich gibts auch hier Ausnahmen. Aber genau so hab ich das immer gemacht. Hat immer geklappt. Wer sich zu sehr anstrengt, kriegt das auch nicht hin. Soll Menschen geben, die sich wie der letzte auf der Welt anstrengen. Kennst du das Sprichwort?
Du glaubst wirklich, was du da schreibst, oder? Mir bleibt gerade der Mund offen stehen.
@Bruce Wayne:

Was glauben? Das mit den Fotos? Na, wir werden ja hören bzw. sehen, ob er wirklich ne Ersatz-DVD bekommt.

Falls du das andere mit dem Abhorchen meinst:
Klar, natürlich. Ich mache das schon immer so. Man ist schließlich blöd, wenn man alles einfach so kauft. Oder kaufst du auch einfach so irgendein billiges Deo ohne mal dran probegeschnuppert zu haben? ;)

Frage an dich:

Wenn Mediamarkt jetzt nen Beweis möchte (was durchaus deren Recht ist), was soll er denn dann tun? Er hat Pech ge habt, wie man so schön sagt. Einfach nicht aufgepasst. Das wars. Da gibts kein Gesetz für den Fall. Es gibt nur das mit der Kaufnacherfüllung. Schon. Aber das greift hier nicht, weil da ein Nachweis nötig ist.

Ist in etwa wie mit der Gewährleistung. 6 Monate Gewährleistung + 6 Monate danach. Die ersten 6 Monate kann die Ware einfach kaputtgehen und der Hersteller muss es dir ersetzen bzw. reparieren.

Aber geht es nach 6 Monaten kaputt- so ist es aktuell - dann kann der Hersteller von dir verlangen, dass du nachweisen oder zumindest glaubhaft erklären können musst, dass es nicht Eigenverschulden bzw. mutwillige Zerstörungswut war :D
Du bists, dass du bisher immer erhorchen konntest, ob eine DVD drin war, könnte daran liegen, dass du bisher nie in die Situation gekommen bist, an einer leeren Hülle zu lauschen. Übrigens klappern nicht alle DVDs - und andere Hüllen klappern, obwohl keine DVD drin ist. Am Geräusch zu erkennen, ob sich eine DVD in der Hülle befindet, ist nicht zuverlässig möglich.
Also, habe es umgetausch bekommen, die meinten das so was schonmal vorkommt.
@ du bists: Du hast ja nunmal gar keine Ahnung von Gesetzen, was du da schreibst ist völliger mist. Ich glaube dir das erst, wenn du mir "ein Fotot von dem gibst, wo das ganze geschrieben ist".
Ich habe laut Gesetzgeber auf alle erworbenen Artikel ein 14 Tägiges Rückgaberecht und wenn nunmal, wie in diesen Fall, die DVD fehlt kann ich ja nichts dafürn und schließlich habe ich ja kein Röntgenblick. Außerdem steht in den Läden ja auch kein schild wie "Kauf ohne Gewehr" oder "Bitte erst die DVD-Hülle schütteln um ware zu überprüfen"
@ General-Asgard:

Wohl eher Glück gehabt?

Nein, man hat nicht auf alle Artikel ein 14-tägiges Rückgaberecht! Das wärs ja! Kaufe mir ne Packung Seife, verbrauche sie halb (zu meinen Gunsten) und sage dann einfach nach 3 Tagen - die funktioniert nicht. Muahaha - viel Spaß bei der Ausrede. Du wirst es nicht ersetzt bekommen!

Ein Auto ist auch ein Artikel. Auf das Auto hat man kein 14-Tage-Rückgaberecht! Genauso auf Lebensmittel (sämtlicher Art), Tabakwaren, Alkohol usw.

Das 14-Tage-Rückgaberecht gilt hauptsächlich für Fernabsatzgeräte, wie Fernseher, Waschmaschinen, Elektrogeräte. Also hauptsächlich Dinge, die man online gekauft hat.

Ich habe schon Ahnung von Gesetzen. Nicht von allen, aber von jedem ein bisschen, summiert sich eben ;) Man verlernt es aber nach ein paar Jahren schließlich auch wieder, gelle? :)

Es muss nicht in jedem Fall so gut wie bei dir ausgehen. Klar schreiben Sie nirgends eine Ausschluss-Klausel hin (z.b. Kauf ohne Gewähr). Aber es gibt viele Läden wo man die DVD an der Kasse erst bekommt. Und zwar neu natürlich ;) Da gilt sofort ein Gesetz, was festlegt, dass einmal bekommene Datenträger nicht wieder zurückgegeben werden können.

Hatte diesen Fall schonmal früher. Da hatte einer versucht, ne zerkratzte DVD zurückzugeben. Ging nicht. Die Kassierin sagte ihm genau das. Und ich stand daneben und wollte es nämlich auf die selbe Art versuchen.

Ein aktueller Fall bei mir:

Ein Speicher ist vor einigen Monaten an meinem PC kaputtgegangen. Am Telefon sagte man mir, dass ich noch Glück habe, da es noch innerhalb der 6-Monate Frist liegt. Ansonsten hätte ich beweisen müssen, dass ich es nicht selbst kaputtgemacht habe.

Tja, so siehts aus. Wo kämen wir denn hin, wenn man jeden noch so kleinen Streichholz-Artikel nach 2 Tagen Gebrauch wieder zurückgeben könnte? Außerdem verlange manche Händler, z.b. wenn eine Abnutzung vorliegt, eine gewisse "Abnutzungsgebühr"!

Und da soll nochmal einer sagen, ich hätte keine Ahnung. Derjenige, der das sagt, hat wohl eher keine.
Ahja, noch ne Kleinigkeit:


Selbst auf DVDs, CDs etc. hat man nicht immer ein Rückgaberecht. Meist erlischt dieses, sobald man die Verpackung geöffnet hat. Das gilt z.b. für Computerspiele, Konsolenspiele sowie sämtliche Datenträger, auch z.b. in Heften oder Magazinen etc. Allerdings hat man meist dafür 6 Monate Garantie. Die besagt, dass der Artikel durch ein fehlerfreies Exemplar ausgetauscht werden muss.


Also nochmal, was deinen Fall angeht. Man war kulant. Sei froh, denn nicht jeder Händler ist so. Klar, wenn Mediamarkt weiß, dass sowas öfters vorkommt, werden sie es auch problemlos umtauschen. Aber wehe es geht mal was kaputt, was der Kunde verursacht hat... (!)
es gibt ne krankheit die heisst synapsenkonfusion. hierbei ist es so das sich prä- und postsynapsen im gerhin einer person nicht verbinden. stattdessen verbinden sich prä- mit präsynapsen verschiedener neuronen und post- mit postsynapsen. daher ist es menschen die unter solch einer krankheit leiden nicht möglich informationen richtig zu verarbeiten und überhaupt irgendwas gescheites zu sagen. also seid nicht so hart mit du bists. er kann nichts dafür.
LOL. Wie geil. :D
@ rrr:

Jaja, du mich auch mal Smiley

@ General-Asgerd:

Jetzt fällt dir nichts mehr dazu ein, hm? Woher ich das alles weiß? Ich bin Kaufmann, ich habe eine Ausbildung für den Beruf gemacht. Interessiert mich aber nicht mehr und daher mach ich jetzt was anderes.

Egal, ich will mich nicht streiten. Sonst wird der Thread vielleicht noch geschlossen. Also freu dich einfach an der DVD, und begnüge dich damit. Solange sie noch funktioniert. *-*
@General-Asgard:

Es gibt kein allgemeines Rückgaberecht. Die Rücknahme von Artikeln welche im Laden gekauft wurden geschieht immer aus Kulanz. Datenträger, welche entsiegelt wurden, werden in der Regel niemals zurückgenommen. Wenn die Datenträger einem Gerät beiliegen, dann sieht das schon anders aus.

Du bists:

Halbwissen von wiki. Keiner beneidet dich darum.


Hier ist dicht, er hat die DVD ja bekommen.
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