Jugendschutzgesetz Konzerte (Gesellschaft)

Jugendschutzgesetz Konzerte (Gesellschaft)

Hallo,

ich hab mal ne Frage.. Darf man mit 15 alleine auf Konzerte oder muss man über 16 sein?
Weil 3 Freunde und ich wollten im Dezember auf ein Konzert gehen.. Und wir wissen halt nicht ob wir mit 15 reinkommen.

Lg, Vanessa
JuschGe §4 Gaststätte

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.



JuschGe §5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.



Das heißt, als antwort auf deine Frage: NEIN!
Wird aber meistens nicht kontrolliert.
Also ich glaube mit 14 darf man bis 22:00 auf solchen Vernatsltungen bleiben. Ich war kürzlich auf einem Konzert welches auch bis knapp 23:30 Uhr ging und kein Kontroleur hat sich darum gekümmert.
Kommt auch häufig wo ihr seid. Innenraum oder Sitzplatz. Im Innenraum werdet ihr wohl nie rausgeschmissen, da kein Ordner sich da reindrängt, beim Sitzplatz sieht es da schon anders aus.
Am besten fragt ihr mal beim Ticketverkauf oder Veranstalter nach wie es da aussieht.
Ansonsten einfach jemanden vor der Tür fragen, ob er auch mit durchlotst,haben wir auch gemacht.
Ja also bei mir fängt das Konzert um 21.00 Uhr an und dauert ca. 2 Stunden. Und wir haben Stehplatz.. Ich denk auch net, dass man kontrolliert wird, weil meine Freunde waren schon sooo oft alleine auf Konzerten und die sind auch in meinem Alter. Trotzdem danke :)
@Kyoske

Mit 14 darfst du überhaupt nicht auf solche Veranstaltungen, es sei denn in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Personensorgebeauftragten. Die andere Ausnahme ist, wenn die Veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe ist, also beispielsweise AWO, DRK oder SOS- Kinderdorf. Dann dürfen Kinder, d.h. Personen unter 16, bis 22 Uhr dableiben, oder eben, wenn die Veranstaltung der Brauchtumspflege dient, d.h. ich glaube, in manchen Teilen von De fällt der Tanz in den Mai darunter, bin mir aber nicht sicher...


Ihr werdet am Eingang meistens kontrolliert. Wenn sich schon dort herausstellt, das ihr unter 16 seit, dann werdet ihr ohne Eltern oder Vormund gar nicht erst reingelassen...

In den meisten Diskotheken wird hier sehr streng kontrolliert, erwischt das Jugendamt nämlich einen Jugendlichen unter 18 nach 24 Uhr in der Disco, dann wird es eng für die, was Strafen angeht. Da sind die Deutschen Behörden knallhart.
Gut ich war mir da nicht so sicher, da wir noch nie kontrolliert worden oder ähnliches. Aber ich denke mal,dass man vor der Halle kurz jemanden fragen kann ob der einen durchlotst. Denn wenn man einmal drinne steht im Innenraum,dann kriegen die dich nach kaum raus (kommt natürlich auch auf die Band an xD)
Kyoske:

"Denn wenn man einmal drinne steht im Innenraum,dann kriegen die dich nach kaum raus ".

Sag' das mal den Mitarbeitern des Ordnungsamtes, die bei derartigen Veranstaltungen zusammen mit anderen Organisationen kontrollieren. Halte Dir aber vorher die Ohren zu, da das schallende Gelächter schmerzhaft auf den Gehörgang wirkt!
Komisch. Beim DTH Konzert in Kiel am 10.6.9 haben die Ordner vor der Halle nur meine Karte gecheckt und nichts gesagt. Auch in der Halle wurden ein Freund und ich mehrmals von Ordnern gesehen die haben uns auch nur einen schönen Abend gewünscht. Und wir beide sahen keineswegs älter aus. Wir waren beide zu der Zeit 14.
Das KOnzert ging bis knapp 23:00 Uhr (genaue Uhrzeit weiß ich nicht mehr.)

Auch so haben ich es noch nie erlebt,dass Jugendlich von einem Konzert entfernt worden. War bisher auf 7 KOnzerten und auf keinen hat mich ein Ordner angesprochen.
Meinen Beitrag vom 17.09.2008 ziehe ich hiermit zurück.

Ich habe mich durch Buschpunk's Beitrag auf die falsche Fährte locken lassen und ging davon aus, dass es sich um Konzerte in Discos, Gaststätten oder dergl. handelt.

Das Jugendschutzgesetz gilt NICHT für öffentliche Konzerte, egal ob unter freiem Himmel oder in Räumlichkeiten wie Konzertsäle etc. Werden allerdings während Konzerte Filme vorgeführt, müssen die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden, wenn die Filme einer best. Altersgrenze unterliegen.

Anders ausgedrückt: Grundsätzlich gelten für den Besuch von Konzerten keine Altersbegrenzung und auch keine "Sperrzeiten". Wenn Behörden im Einzelfall jedoch Auflagen dieser Art machen oder der Veranstalter selbst, dann gelten diese Auflagen.
Gilt ein Konzert nicht als Tanzveranstaltung im Sinne des deutschen Rechts?
Nein, Buschpunk!
Dann will ich nichts gesagt haben...
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