...meint die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Deshalb gibt sie die Zuständigkeit für den Fall des Oberst Georg Klein, der den Luftangriff auf zwei Tanklastzüge in Afghanistan befahl und bei dem Zivilisten umkamen, an die Generalbundesanwaltschaft ab. Stern.de
Ich frage mich, welche Bedeutung dieser Entscheidung zuzumessen ist. Immerhin: wenn unter diesen Vorzeichen ein Prozess und im Anschluss auch ein Urteil zustande kommt hätte ein hohes Gericht indirekt anerkannt, dass wir im Krieg liegen. Dürfen wir denn überhaupt im Krieg liegen? Eigentlich nur in einem Fall: wenn wir uns verteidigen. Wäre das der Fall, dann hätte der Verteidigungsfall beschlossen werden müssen. Das ist nicht geschehen, also ist das, was immer die Bundeswehr da auch machen mag auf keinen Fall ein Verteidigungskrieg.
Kann mir das mal einer erklären? Ich bin in juristischen Sachen nicht so bewandert, aber das interessiert mich und ich weiß nicht, wo ich sonst fragen könnte.
Bis jetzt ist zwar noch nicht viel passiert (dass die Generalstaatsanwaltschaft den Fall abgibt heißt ja nicht gleich, dass ihre Einschätzung der Lage richtig ist) aber es könnte sich ja was draus entwickeln.
Ich frage mich, welche Bedeutung dieser Entscheidung zuzumessen ist. Immerhin: wenn unter diesen Vorzeichen ein Prozess und im Anschluss auch ein Urteil zustande kommt hätte ein hohes Gericht indirekt anerkannt, dass wir im Krieg liegen. Dürfen wir denn überhaupt im Krieg liegen? Eigentlich nur in einem Fall: wenn wir uns verteidigen. Wäre das der Fall, dann hätte der Verteidigungsfall beschlossen werden müssen. Das ist nicht geschehen, also ist das, was immer die Bundeswehr da auch machen mag auf keinen Fall ein Verteidigungskrieg.
Kann mir das mal einer erklären? Ich bin in juristischen Sachen nicht so bewandert, aber das interessiert mich und ich weiß nicht, wo ich sonst fragen könnte.
Bis jetzt ist zwar noch nicht viel passiert (dass die Generalstaatsanwaltschaft den Fall abgibt heißt ja nicht gleich, dass ihre Einschätzung der Lage richtig ist) aber es könnte sich ja was draus entwickeln.
Afghanistan ist, wenn ich mich recht entsinne, eine UNO-Mission unter Führung der NATO - und die haben nach 9/11 den Verteidigungsfall ausgerufen, der mit dem GG vereinbar ist. Ob das jetzt aber so juristisch begründet ist oder nicht, weiß ich nicht sicher. Lediglich meine Vermutung.
Bin zwar auch kein Jurist, aber die Annahme das wir uns völkerrechtlich im Krieg befinden halte ich schon für richtig.
Deutschland ist ja auch Mitglied der NATO, und mehrere Nationen die der Nato angehören sind schon terorristisch angegriffen worden von den Taliban, daher ist meiner Meinung nach der Verteidigungsfall bereits eingetreten. Auch wenn Deutschland bisher von Angriffen verschont wurde, oder solche vereitelt werden konnten, befinden wir uns in der misslichen Lage, uns vor derartigen Angriffen sdchützen und verteidigen zu müssen!
Die Taliban haben spätestens mit dem Angriff auf das World Trade Center der gesamten westlichen und andersgläubigen Welt den Krieg erklärt! Daher haben wir nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht uns zu verteidigen gegen diese Agrresoren!
Deutschland ist ja auch Mitglied der NATO, und mehrere Nationen die der Nato angehören sind schon terorristisch angegriffen worden von den Taliban, daher ist meiner Meinung nach der Verteidigungsfall bereits eingetreten. Auch wenn Deutschland bisher von Angriffen verschont wurde, oder solche vereitelt werden konnten, befinden wir uns in der misslichen Lage, uns vor derartigen Angriffen sdchützen und verteidigen zu müssen!
Die Taliban haben spätestens mit dem Angriff auf das World Trade Center der gesamten westlichen und andersgläubigen Welt den Krieg erklärt! Daher haben wir nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht uns zu verteidigen gegen diese Agrresoren!
Eben. Art und Ausführung dieses Verteidigungskrieges stehen dann aber wieder auf einem anderen Blatt...
@banawiii No1
Die Taliban haben soweit ich weiß außerhalb Pakistans und Afghanistans noch keinen einzigen Angriff ausgeführt.
@Observator Scriptoris
Die US-Amerikaner haben auf den Bündnisfall gepocht. Demnach betrachten die NATO-Mitglieder den Angriff auf ein einziges Mitgliedsland so, als wären sie alle angegriffen worden.
Ich glaube ihr versteht nicht, worauf ich hinaus will. Bisher ist war das, was die Bundeswehr da in Afghanistan gemacht hat alles, bloß kein Krieg im völkerrechtlichen Sinne. Jetzt kann es aber passieren, dass ein Gericht in Deutschland demnächst feststellt, dass dieser Bundeswehreinsatz eben doch genau das ist: ein Krieg im Sinne des Völkerrechts. Damit stünden wir in Deutschland vor einem Problem: wir dürfen nämlich keine Angriffskriege führen. Einen Verteidigungskrieg führen wir aber auch nicht, denn dann hätte der V-Fall beschlossen werden müssen.
Die Taliban haben soweit ich weiß außerhalb Pakistans und Afghanistans noch keinen einzigen Angriff ausgeführt.
@Observator Scriptoris
Die US-Amerikaner haben auf den Bündnisfall gepocht. Demnach betrachten die NATO-Mitglieder den Angriff auf ein einziges Mitgliedsland so, als wären sie alle angegriffen worden.
Ich glaube ihr versteht nicht, worauf ich hinaus will. Bisher ist war das, was die Bundeswehr da in Afghanistan gemacht hat alles, bloß kein Krieg im völkerrechtlichen Sinne. Jetzt kann es aber passieren, dass ein Gericht in Deutschland demnächst feststellt, dass dieser Bundeswehreinsatz eben doch genau das ist: ein Krieg im Sinne des Völkerrechts. Damit stünden wir in Deutschland vor einem Problem: wir dürfen nämlich keine Angriffskriege führen. Einen Verteidigungskrieg führen wir aber auch nicht, denn dann hätte der V-Fall beschlossen werden müssen.
Durch den Bündnissfall der NATO ist auch Deutschland inoffiziell angegriffen worden und damit laut UN Charta das Recht, sich zu verteidigen. Ich glaube, die Lücke, durch die dieser Krieg schlüpft, ist die, das die NATO Staaten die USA bei ihrem VErteidigungskrieg unterstützen, ohne sich dabei selbst zu verteidigen. Also brauch Deutschland für Afghanistan keinen V- Fall. Zudem ist der Krieg ja durch eine UN Sicherheitsrats- Resolution legitimiert und solche sind völkerrechtlich bindend.
Aber in wie weit der Krieg in Afghanistan ein Verteidigungskrieg ist, ist eine andere, durchaus berechtigte Frage.
Aber in wie weit der Krieg in Afghanistan ein Verteidigungskrieg ist, ist eine andere, durchaus berechtigte Frage.
@Käpt'n LeChuck
Du lebst hinter der Zeit..!
Klar das wir deutschen uns nach dem zweiten Weltkrieg gezwungenermaßen dazu verpflichtet haben keinen Angriffskrieg mehr zu führen.
Aber seit dem hat sich die Geschichte auch sehr verändert!
Wir haben ein vereintes Europa, ein Natobündnis, und wir haben ein gemeinsames Problem durch terroristische Aggressoren!
Du lebst hinter der Zeit..!
Klar das wir deutschen uns nach dem zweiten Weltkrieg gezwungenermaßen dazu verpflichtet haben keinen Angriffskrieg mehr zu führen.
Aber seit dem hat sich die Geschichte auch sehr verändert!
Wir haben ein vereintes Europa, ein Natobündnis, und wir haben ein gemeinsames Problem durch terroristische Aggressoren!
Ja, wir haben ein Problem mit Terroristen, aber weder ein Problem mit Afghanistan, dem Irak oder dem Iran. Weder die Amis noch wir hatten eine moralische Berechtigung, in diese Länder einzumaschieren. Wir haben uns Afghanistan und den Irak zum Problem gemacht.
@banawiii No1
Es geht überhaupt nicht darum, diesen Einsatz zu rechtfertigen oder zu verurteilen. Ich frage mich nur, was diese Entscheidung aus Dresden (sollte sie weitere Kreise ziehen) bedeutet. Führen wir einen (laut Grundgesetz verbotenen!*) Angriffskrieg oder ist das ein Verteidigungskrieg und wenn es denn tatsächlich ein Verteidigungskrieg sein sollte, wieso wurde dann nicht der Verteidigungsfall beschlossen.
*Ich wundere mich, wie leichtfertig du bereit bist, mal eben so über das Grundgesetz hinwegzugehen. Führen eines Angriffskrieges ist ja nicht eben so ein Vergehen wie falsch parken!
Es geht überhaupt nicht darum, diesen Einsatz zu rechtfertigen oder zu verurteilen. Ich frage mich nur, was diese Entscheidung aus Dresden (sollte sie weitere Kreise ziehen) bedeutet. Führen wir einen (laut Grundgesetz verbotenen!*) Angriffskrieg oder ist das ein Verteidigungskrieg und wenn es denn tatsächlich ein Verteidigungskrieg sein sollte, wieso wurde dann nicht der Verteidigungsfall beschlossen.
*Ich wundere mich, wie leichtfertig du bereit bist, mal eben so über das Grundgesetz hinwegzugehen. Führen eines Angriffskrieges ist ja nicht eben so ein Vergehen wie falsch parken!
Hab hier mal was zum Thema gefunden:
Das ist dann der »Bündnisfall«, der für alle Vertragsparteien den »NATO-Verteidigungsfall« konstituiert. Der jedoch muss nicht mit dem jeweils national definierten »Verteidigungsfall« übereinstimmen. Dies ist besonders für Deutschland mit Blick auf das Grundgesetz wichtig. Art. 115a GG setzt zur Feststellung des Verteidigungsfalles voraus, »daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht«. Dies muss beim »Bündnisfall« nicht zutreffen. Dieser letztere »Fall« findet allerdings über Art. 24 indirekt Eingang in das Grundgesetz: »Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen.« Er ist dann zugleich durch das Grundgesetz ermächtigt, in die »Beschränkungen seiner Hoheitsrechte« einzuwilligen.
Quelle
Demzufolge leisten wir Unterstützung im Rahmen der NATO, ergo einem "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" - wir führen also keinen Angriffskrieg.
Das ist dann der »Bündnisfall«, der für alle Vertragsparteien den »NATO-Verteidigungsfall« konstituiert. Der jedoch muss nicht mit dem jeweils national definierten »Verteidigungsfall« übereinstimmen. Dies ist besonders für Deutschland mit Blick auf das Grundgesetz wichtig. Art. 115a GG setzt zur Feststellung des Verteidigungsfalles voraus, »daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht«. Dies muss beim »Bündnisfall« nicht zutreffen. Dieser letztere »Fall« findet allerdings über Art. 24 indirekt Eingang in das Grundgesetz: »Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen.« Er ist dann zugleich durch das Grundgesetz ermächtigt, in die »Beschränkungen seiner Hoheitsrechte« einzuwilligen.
Quelle
Demzufolge leisten wir Unterstützung im Rahmen der NATO, ergo einem "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" - wir führen also keinen Angriffskrieg.
Bleibt die Frage, ob wir ohne Verteidigungsfall (laut Grundgesetz, nicht laut NATO) in einen Krieg ziehen dürfen.
Ja, ich denke, dass das aus den Art. 24 und 87a hervorgeht:
Art.87a:
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
Art.24:
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
Wenn die Wahrung und Sicherung des Friedens kriegerische Maßnahmen i.S. des Völkerrechts - dem sich die NATO ja offiziell verschrieben hat - mit einschließen, interpretiere ich das GG so, dass wir auch ohne Verteidigungsfall als Alliierte mit in einen Krieg ziehen dürften. Wobei ich das, was die Bundeswehr in Afghanistan trotz jüngster Ereignisse, nicht unbedingt als "Krieg" bezeichnen würde. Eher als...kriegsbegleitende, aber nicht tragende Elemente.
Art.87a:
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
Art.24:
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
Wenn die Wahrung und Sicherung des Friedens kriegerische Maßnahmen i.S. des Völkerrechts - dem sich die NATO ja offiziell verschrieben hat - mit einschließen, interpretiere ich das GG so, dass wir auch ohne Verteidigungsfall als Alliierte mit in einen Krieg ziehen dürften. Wobei ich das, was die Bundeswehr in Afghanistan trotz jüngster Ereignisse, nicht unbedingt als "Krieg" bezeichnen würde. Eher als...kriegsbegleitende, aber nicht tragende Elemente.
Ich stimme OS zu. Bis auf einen Punkt: Das, was unsere Bundeswehr dort in Afghanistan macht, sind keine kriegsbegleitenden Maßnahmen, sondern es ist ein Krieg. Mich nervt schon immer, wenn unsere Politiker von einem, am besten noch humanitären, Einsatz reden. Es ist ein Krieg. Wir haben Panzerfahrzeuge daunten undd Soldaten mit Waffen, die auch Gefechte mit den Taliban haben. Nicht nur Aufklärungsflugzeuge oder Sanitäter, Lehrer, Polizisten.
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