Auf 30% aller Briefkästen sieht man ein Schild "Bitte keine Werbung einwerfen" oder so ähnlich.
Meine Frage ist jetzt, ist das nur eine Bitte?Oder kann man das bei Wiederhandlung sogar anzeigen?
Denn bei vielen Werbefirmen wird den Postboten strikt untersagt, in beschilderte Briefkästen Werbung zu schmeißen...
Meine Frage ist jetzt, ist das nur eine Bitte?Oder kann man das bei Wiederhandlung sogar anzeigen?
Denn bei vielen Werbefirmen wird den Postboten strikt untersagt, in beschilderte Briefkästen Werbung zu schmeißen...
Das ist ein zweischneidiges Schwert.
Einerseits wird die Zeitung mithilfe dieser Werbung mitfinanziert, es besteht also die Pflicht, die Zeitung mit der Werbung einzuwerfen, man will's sich ja nicht mit seinen Sponsoren verscherzen.
Andererseits will man sich aber auch nicht die Kunden madig machen, also kommt die Werbung teilweise eben nicht mit in den Kasten.
Über ein paar nicht eingeworfene Werbezettel kann ja vielleicht noch hinweggesehen werden, aber wenn eine gewisse Anzahl vorgeschrieben ist, gibt's ein gewisses Problem.
Einerseits wird die Zeitung mithilfe dieser Werbung mitfinanziert, es besteht also die Pflicht, die Zeitung mit der Werbung einzuwerfen, man will's sich ja nicht mit seinen Sponsoren verscherzen.
Andererseits will man sich aber auch nicht die Kunden madig machen, also kommt die Werbung teilweise eben nicht mit in den Kasten.
Über ein paar nicht eingeworfene Werbezettel kann ja vielleicht noch hinweggesehen werden, aber wenn eine gewisse Anzahl vorgeschrieben ist, gibt's ein gewisses Problem.
Ich denke, das ist verbindlich. Zudem wäre es auch schlechte Werbung für den Versender, wenn man sich über diese Bitte hinwegsetzt.
@ Toenninga
Ich denke auf die beigelegte Werbung in Zeitungen und Zeitschriften hat das keinerlei Einfluss.
@ Toenninga
Ich denke auf die beigelegte Werbung in Zeitungen und Zeitschriften hat das keinerlei Einfluss.
Ja, solche Aufkleber sind rechtlich verbindlich, gelten aber freilich nicht für die abonnierte Tageszeitung.
http://www.123recht.net/article.asp?a=20573&ccheck=1
http://www.123recht.net/article.asp?a=20573&ccheck=1
Wow Sollte das werbende Unternehmen dieser Abmahnung zuwiderhandeln, so würde dies eine Zahlungspflicht in Höhe der Strafsumme von 5000,-- € auslösen.
Also ehrlich gesagt, das es sogar rechtlich ist hätte ich nicht gedacht...
Also ehrlich gesagt, das es sogar rechtlich ist hätte ich nicht gedacht...
Wie ist das dann mit den kostenlosen (Lokal)Zeitungen/Anzeigenblättern die jede Woche in den Briefkasten flattern..?
Da sind ja meist auch viele extra Werbezettel mit drin..
Bekommt man mit Aufkleber dann garnichts mehr, oder müssen die Verteiler die Werbezettel von den Anzeigenblättern raus nehmen bevor sie das in meinen Briefkasten stecken..?
Da sind ja meist auch viele extra Werbezettel mit drin..
Bekommt man mit Aufkleber dann garnichts mehr, oder müssen die Verteiler die Werbezettel von den Anzeigenblättern raus nehmen bevor sie das in meinen Briefkasten stecken..?
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