Bis zu 12 Jahre Haft für Sauerlandgruppe (Gesellschaft)

Bis zu 12 Jahre Haft für Sauerlandgruppe (Gesellschaft)

wdr.de

Für die in diesem Fall sehr gut nachgewiesene Planung eines Terroranschlags mit möglicherweise zig Toten gab es nur höchstens 12 Jahre Haft.

Ich möchte gerne mal eine Diskussion darüber anstoßen ob es nicht besser wäre man hätte einen Straftatbestand Terrorismus bei dem es auch möglich ist Sicherungsverwahrung anzuordnen wenn die Tat letztendlich vereitelt wird und es bei versuchtem Terrorismus bleibt - oder ist das schon hier möglich gewesen und die Richter haben es bloß nicht getan? Zumindest einer der Gruppe hält nach eigenen Angaben am Jihad fest - da wäre eine Sicherungsverwahrung doch wohl möglich gewesen?

Es kann ja auch nicht in unserem Sinne sein, dass ein Terrorist erst einen Terroranschlag begehen muss, damit er 'richtig' verknackt werden kann.
Naja, wir haben hier ja das Problem, dass nur die PLANUNG vorliegt und keine TAT an sich. Es ist zumindest heikel. Was aber ganz besonders heikel, und meiner Meinung nach NICHT umsetzbar ist, ist das "sicherheitsverwahren" eines Menschen aufgrund seiner Überzeugung/Ideologie.
Die Überzeugung oder Ideologie (in diesem Fall Religion) allein kann natürlich nicht dafür herhalten, jemanden für den Rest seines Lebens einzubuchten*. Wenn das so rüberkam, wurde ich falsch verstanden.

Einer der Täter, die zweifellos einen Terroranschlag geplant hatten, hält aber weiterhin an seinem gewalttätigen Kurs fest. Man würde ja auch keinen Kinderschänder laufen lassen, der noch im Gerichtssaal ankündigt, dass er sich wieder kleine Kinder greift, sobald er draußen ist.

*auch wenn's da mitunter auch schon Möglichkeiten gibt, solche Leute strafrechtlich zu belangen.
Es kann ja auch nicht in unserem Sinne sein, dass ein Terrorist erst einen Terroranschlag begehen muss, damit er 'richtig' verknackt werden kann.

Genau da liegt das Problem.
Wie lange soll man einen Terroristen einsperren, der noch nicht "terrorisiert" hat, sondern nur geplant hat, und sogar bereit zum Töten war?
Meiner Meinung nach ist die minutiöse Planung eines Attentats gleich mit der Ausübung des selbigen zu bewerten. Wer lange daran gesessen hat und bei klarem Verstand war und danach immenoch bereit ist seinen Plan auszuführen, sollte die gleiche Strafe erfahren, wie wenn er gehandelt hätte...

Natürlich wird sich nichts so bald daran ändern.
Man kann das eben auch ganz anders sehen, bzw. bewerten.
Die Führungsaufsicht nach Absitzen der Strafe ist laut §68 StGB möglich.
Zudem zählt in Deutschland immer nur die schwerste Strafe. So könnte man womöglich mit §129a/b Bildung terroristischer Vereinigungen reagieren, jedoch stehen hier "nur" 1 bis 10 Jahre drauf.
§308 "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion", insbesondere Absatz III "Tod von Menschen" stehen dem jedoch entgegen, immerhin steht darauf ein Minimum von 10 Jahren. ;) Da dies eine Straftat ist, ist der Versuch auch immer strafbar und sollte daher eigentlich auch mit einer Strafe von mindestens 10 Jahren belegt sein.
(Ach ja, Volksverhetzung kommt auch noch hinzu, 3 Monate bis 5 Jahre, §130).
(Soviel zu der Frage nach Terrorismus im StGB :) ).

Wie man sieht, wurden auch die eigentlichen "geplanten Täter" mit 11 bis 12 Jahren verurteilt. Ich schätze mal, da ging es nach der Sprengstoffexplosion.
Der Helfer hat 5 Jahre erhalten, was vermutlich(!) der Mitglied in einer terroristischen Vereinigung zu schulden ist.

(So würde ich mir daher das Strafmaß erklären :) ).
Nun, dass sie nach der Zeit aus dem Gefängnis kommen, finde ich in Ordnung. Anschliessende Sicherheitsverwahrung u.ä kann mWn auch danach noch angewendet werden (und sollte wohl auch).
Wählt die NPD dann hat Deutschland keine Probleme mehr!
Deine Neonazischeiße kannst du woanders abziehen. Und tschüs.
Das Problem liegt darin, das man

1. Wegen seiner Überzeugung nicht eingebuchtet werden kann, nur für das, was man in seiner Überzeugung tut.

2. Hier nur eine geplante Tat vorliegt und keine Tat an sich.

3. Der Hauptsinn der Strafen Buße und Resozialisation sind. Und man jedem eine zweite Chance gewähren sollte. Sofern sich denn Besserung ankündigt. Mal sehen, wie die in 10 Jahren denken, dann kann man immer noch darüber entscheiden, weil die entsprechenden Gesetze bis dahin dann geändert sind oder die Staatsanwaltschaft hier hoffentlich keine Fristen verpennt.
Werdet ihr jetzt wohl bald begreifen, dass es nie darum ging jemanden allein wegen seiner Überzeugung einzubuchten? Smiley

Hier liegt außerdem wohl eher der Versuch und nicht bloß die Planung vor. Die Täter hatten ja schon damit begonnen sich ihre Zutaten zu besorgen - dass die Polizei die Tat letztlich verhinderte ist ihnen ja wohl kaum als 'mildernder Umstand' anzurechnen.

Einer der Gruppe hat noch im Gerichtssaal (und wohl auch im Prozess) ausgesagt, dass er weiterhin am Jihad festhalten will - also auch nach Verbüßung seiner Strafe gefährlich sein wird. Kein Fall für Sicherungsverwahrung (übrigens wird auch bei einer Sicherungsverwahrung regelmäßig überprüft, ob der Inhaftierte nicht freigelassen werden kann). Nachträgliche Sicherungsverwahrung geht übrigens nur dann, wenn sich die Gefährlichkeit einer Person während der Haftzeit zeigt (also im Gefängnis, alles vor oder während des Prozesses spielt dann keine Rolle mehr - es gab erst neulich so einen Fall im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch).
Deshalb sagte ich ja, das ich hoffe, das die das entsprechende Gesetz, wie angekündigt, bis dato geändert haben.

Und die Ankündigung, weiter am Dschihad festzuhalten, ist doch "nur" ein festhalten an der Ideologie, leider ist es nicht mehr.
Wenn jemand, der bereits Bomben gebaut hat und dabei von der Polizei festgenommen wurde aussagt, er will auch weiterhin Ungläubige im Namen Allahs töten ist das ganz sicher was anderes als wenn das jemand tut, der keine Bomben gebaut und keine konkreten Anschlagsziele verfolgt hat.
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