Arbeitslosmeldung/Leistungen nach Bund (Ausbildung und Berufsleben)

Arbeitslosmeldung/Leistungen nach Bund (Ausbildung und Berufsleben)

Werde Ende Juni 2010 mein Wehrdienst beenden.
War vorher noch Schüler und nach dem Sommerferien 09 bin ich wiegesagt, zum Bund.
Werde im OKtober 2010 dann studieren.

Muss ich mich nun arbeitssuchend/arbeitslos melden? bekomme ich Leistungen obwohl ich nie eingezahlt(außer im Bund) habe?

Vielleicht hatte schonmal jemand das Problem.
Soweit ich weiß bekommen Jugendliche unter 25 Jahren generell kein HartzIV, wenn sie bei den Eltern wohnen. Was anderes wäre es, wenn du in der Zeit eine Ausbildung beginnst (aber wer nimmt dich denn schon für 3 Monate in die Lehre). Du bist nicht verpflichtet, dich arbeitslos zu melden und hättest wohl auch nicht viel davon.

Bei meinen Klassenkameraden war in dieser Zeit folgendes üblich:
1. Wehrdienst freiwillig verlängern
Du bekommst gutes Geld, musst dich aber grundsätzlich bereit erklären, an einem Auslandseinsatz teilzunehmen. Praktisch ist das so gut wie ausgeschlossen, weil man dich auch in 12 Monaten nicht durch die Ausbildung zum Auslandseinsatz bringt.
2. Job suchen - es gibt durchaus solche Gelegenheitsjobs, die sich für dich lohnen, weil du keine Kinder zu ernähren und einen Haushalt zu versorgen hast, weil du ja bei deinen Eltern wohnst. Irgendwo Regale einräumen, Kellnern, was auch immer (manch einer setzt das als Student noch fort). Da macht es auch nichts, wenn du nur 3 Monate dort arbeitest. Dabei kann's vielleicht tatsächlich helfen, Kontakt mit dem Arbeitsamt aufzunehmen.
3. Ich nehme an du weißt schon, was du studieren willst. Bei Ingenieur-Studiengängen ist ein Grundpraktikum erforderlich, das man clevererweise vor dem Beginn des 1ten Semesters beginnt. Schau dir also die Studienordnung deines Studiengangs an, ob du sowas brauchst - nützlich ist es aber bestimmt in so gut wie jedem Studiengang, so kannst du auch feststellen, ob du das überhaupt wirklich machen willst.
Mach nicht den selben Fehler wie ich und lies dir die Praktikumsordnung durch, bevor du das Praktikum vereinbarst, nicht jede Tätigkeit wird anerkannt.
Ein Praktikum kann, wenn man Glück hat, bezahlt werden.
4. Verreisen, Abhängen, jeden Tag besoffen sein - nicht gesund und man muss auch Eltern haben, die das durchgehen lassen.
Ok danke für die ausführliche Info.
Es ging mir nur darum, dass ich vielleicht noch etwas aus den 3 Monaten(in denen ich nur rumgammeln werde^^) rausholen kann. Durch meinen FOS-Abschluss hab ich das erforderlich Vorpraktikum eigentlich schon absolviert.

nen kleinen Minijob werd ich mir vielleicht trotzdem suchen. aber nix mehr mit Prospektverteilen oder Einräumer
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