Unglaublich aber wahr! Die deutschen Zocker müssen bald auf Return to Castle Wolfenstein und Unreal Tournament verzichten, da Anträge für deren Indizierung eingereicht wurden. Somit wird die BPjS, die nicht ohne Antrag in Aktion gehen kann, die Produkte auf den Index stellen.
In RtCW wurde jedoch nicht die Thematik in Frage gestellt, sondern die Art der Gewalt.
http://www.gbase.ch/index.asp?target=news&zone=pc&sessionID=957444019]
In RtCW wurde jedoch nicht die Thematik in Frage gestellt, sondern die Art der Gewalt.
http://www.gbase.ch/index.asp?target=news&zone=pc&sessionID=957444019]
Bisher ist nur die englische Version von RtCW betroffen.
Hier die offizielle Mitteilung der BPjS
1) "Return to Castle Wolfenstein" (englische Fassung); VB: Activision, Slough/England. Der obenbenannte Titel wurde am 17.02.2001 durch das Jugendamt Münster zur Indizierung beantragt, da es nach Inhalt und Gestaltung weitgehend analog zum bereits indizierten Titel "Wolfenstein 3D" angelegt sei. Das 3er Gremium der Bundesprüfstelle ist nach ausführlicher Sichtung und Diskussion am 22.02.2002 im Ergebnis zur Bestätigung einer "offenbar jugendgefährdenden Wirkung" (§ 1 Abs.1 Satz 1 GjS in Verbindung mit § 15 a Abs. 1 GjS) gelangt. Dabei hat es sich zum einen auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Hakenkreuze, Hitler-Portraits etc.) gestützt, die bereits durch § 86a StGB mit einem totalen Verbreitungsverbot belegt ist und zudem Gefahr laufe bei einschlägig prädisponierten Jugendlichen als Werbung für nationalsozialistische Organisationen und Verbände zu wirken. Zum anderen ging es um die fortgesetzten und exzessiven Tötungen von menschlichen Gegnern, die eine wesentliche Aufgabe des Spieles ausmachen und die weitgehend detailgetreu (Blut-Output in Abhängigkeit von der Waffenstärke; gezieltes Anvisieren einzelner Körperteile) in Szene gesetzt werden.
Die Indizierung trat mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger-Nr. 41 am 28.02.2002 in Kraft. Activision Deutschland hat inzwischen eine modifizierte, deutsche Version des Spieles zur Begutachtung auf fehlende Inhaltsgleichheit" bei der Bundesprüfstelle eingereicht. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Gut sieht es aber nicht aus.
Hier die offizielle Mitteilung der BPjS
1) "Return to Castle Wolfenstein" (englische Fassung); VB: Activision, Slough/England. Der obenbenannte Titel wurde am 17.02.2001 durch das Jugendamt Münster zur Indizierung beantragt, da es nach Inhalt und Gestaltung weitgehend analog zum bereits indizierten Titel "Wolfenstein 3D" angelegt sei. Das 3er Gremium der Bundesprüfstelle ist nach ausführlicher Sichtung und Diskussion am 22.02.2002 im Ergebnis zur Bestätigung einer "offenbar jugendgefährdenden Wirkung" (§ 1 Abs.1 Satz 1 GjS in Verbindung mit § 15 a Abs. 1 GjS) gelangt. Dabei hat es sich zum einen auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Hakenkreuze, Hitler-Portraits etc.) gestützt, die bereits durch § 86a StGB mit einem totalen Verbreitungsverbot belegt ist und zudem Gefahr laufe bei einschlägig prädisponierten Jugendlichen als Werbung für nationalsozialistische Organisationen und Verbände zu wirken. Zum anderen ging es um die fortgesetzten und exzessiven Tötungen von menschlichen Gegnern, die eine wesentliche Aufgabe des Spieles ausmachen und die weitgehend detailgetreu (Blut-Output in Abhängigkeit von der Waffenstärke; gezieltes Anvisieren einzelner Körperteile) in Szene gesetzt werden.
Die Indizierung trat mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger-Nr. 41 am 28.02.2002 in Kraft. Activision Deutschland hat inzwischen eine modifizierte, deutsche Version des Spieles zur Begutachtung auf fehlende Inhaltsgleichheit" bei der Bundesprüfstelle eingereicht. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Gut sieht es aber nicht aus.
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