Nach einem Sturz schwindelig,übel,halb taub (Schule)

Nach einem Sturz schwindelig,übel,halb taub (Schule)

Hey.
Heute in der Schule,bin ich gestolpert (auf ganz normalen Pflasterstein).Als ich mich wieder aufreppelte,wurde mir schlagartig kotzübel.Zudem wurde mir sehr schwindelig und ich hörte alles halb so laut.In etwa so,wie in Filmen ein Ohnmachtsanfall gezeigt wird.Die Sache war,ich bin nichtmal auf dem Kopf gestürzt(mit Ellenbogen abgestützt).Der Kopf hat nichtmal den Boden berührt.Und danach---> übel,halb taub und schwindelig.Kann mir jemand sagen was da los war?Und ob sowas nochmal kommen kann?
Beide fragen kann dir ein Arzt beantworten.
Hallo.

Ist es tatsächlich NICHT erlaubt , in einer Klausur, Antworten zu schreiben die 1:1 kopiert sind von einer Internet Site?

Zum Beispiel lautet eine Frage:
Was bedeutet Migration?

Man schreibt genau das was z.B. bei wissen.de steht.

Denn es ist mehrmals vorgekommen , dass Schüler 0 Punkte bekommen haben , weil sie ihre Antworten aus dem Internet haben. Beachtet dabei , es wurde nicht gespickt.
Die Sätze wurden auswendig einer quelle auswendig gelernt
und diese dann in der Klausur geschrieben.

Und das sei verboten?
Falls ja, warum?
Ich habe einen Fehler gemacht. Es sollte ein neues Thema eröffnet werden, ich habe ausersehen es hier reingestellt.
@der Fragende:
Jupp, das ist sehr wohl verboten; Ihr habt damit nämlich gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen.
Der Artikel oder der Teil des Artikels, den ihr benutzt habt, ist das geistige Eigentum von wissen.de. Da ihr es ohne Quellenangabe (davon gehe ich mal aus) in eurer Klausur benutzt habt, habt ihr behauptet, die Sätze würden von euch stammen, obwohl dem nicht so ist und das ist eine Straftat. (Karl-Theodor zu Guttenberg kann ein Lied davon singen;)

Wenn ihr Sätze bzw. Texte benutzt, die nicht von euch sind, müsst ihr den Text als Zitat niederschreiben und die Quelle angeben, etwa so:

"Das Urheberrecht in Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_%28Deutschland%29#Internationales_Urheberrecht

oder so:

"Das Urheberrecht in Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt."
©Wikipedia
Ich führe das Gespräch einfach mal hier fort.

@Vic Vance

Und wenn es sich um Antworten handelt, die in einem Forum gepostet wurde?
Jemand fragt z.B in einem Forum, was Monokultur beseutet. Jemand erklärt es mit seinem eigenen Wissen. Ist auch das jetzt verboten, seine Sätze vollständig zu nutzen, denn theoretisch könnte ich derjenige sein, der im Forum die Antwort geschrieben hatte.

Und stimmt es, dass bei zwei veränderten Wörtern im Satz nicht mehr von einer kopie gesprochen wird? Sprich ich kopiere alles von wissen.de, ändere jedoch in jedem satz zwei Wörter.
Naja, ich bin jetzt nicht soo bewandert darin, was Strafrecht angeht, aber ich würde sagen, dass das Urheberrecht in dem Fall auch beim Forenuser liegt. Auch wenn er seinen echten Namen nicht angibt, gibt es sicherlich genug Mittel und Wege, um ihn zu identifizieren. Ich denke, du müsstest in dem Fall beweisen, dass das Geschriebene von dir stammt.
Kann natürlich auch sein, dass das, was ich eben geschrieben habe, kompletter Unsinn ist, ich bin eben- wie gesagt- kein Experte in solchen Dingen.

"Und stimmt es, dass bei zwei veränderten Wörtern im Satz nicht mehr von einer kopie gesprochen wird? Sprich ich kopiere alles von wissen.de, ändere jedoch in jedem satz zwei Wörter."
Denke schon, denn dieser Satz könnte ja theoretisch ganz von dir stammen. (Es sei denn, der Satz ist 3 Meter lang und du baust gerade mal 2 Fehler ein, das ist meiner Meinung nach immer noch ein Plagiat;)
Am besten ist, du gibst die Idee des Satzes in deinen eigenen Worten wieder. Da kann man definitiv nicht mehr von einem Plagiat sprechen.
@der Fragende
Die Definition für Migration von http://wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/natur/index,page=4263828.html|wissen.de lautet: "Wanderung von Körperzellen, z. B. von Stammzellen während der Embryonalentwicklung oder von Leukozyten durch Chemotaxis an den Ort der Entzündung im Rahmen einer Immunreaktion."
Wenn man dir dafür in der Biologieklausur keine Punkte gibt würde ich das nicht verstehen. In einer Gemeinschaftskundeklausur sind dir damit aber 0 Punkte zu Recht sicher.

Im übrigen glaube ich, dass du uns Informationen vorenthälst, die zur Bewertung der Entscheidung deines Lehrers wichtig sind. Wie begründet er seine Entscheidung?
@ Käpt'n LeChuck

"Im übrigen glaube ich, dass du uns Informationen vorenthälst, die zur Bewertung der Entscheidung deines Lehrers wichtig sind. Wie begründet er seine Entscheidung?"

Bin davon nicht betroffen ;-)
Aber ich nehme diesen Weg auch schon seit Jahren, bis jetzt lief alles ohne Probleme. Aber wenn man sieht , andere werden dafür bestraft, überlegt man sich , ob man der nächste sein wird.


Also Meine Meinung dazu ist, dass das kein Verstoß darstellt. Es ist keine Doktorarbeit. Wenn ein Schüler auf eine Frage die richtige Antwort gegeben hat , so ist sie richtig, egal , ob die Antwort 1:1 kopiert wurde / auswendig gelernt wurde von einer gewissen Quelle.
Ich sehe darin keinen Betrug.
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