Am Samstag tritt ein Gesetz in Kraft, welches die Herstellung, Bewerbung und Wartung von Geräten, mit denen kostenpflichtige Angebote illegal und kostenlos empfangen werden können, verboten werden.
Mit den Geräten alleine (also ohne Software) kann man ja eh nichts illegales empfangen normal,also kann ja auch die Herstellung (oder der Verkauf) nicht illegal sein...
Ausserdem kann man all die illegalen Geräte die ich kenne auch für legale Zwecke benutzen...
(es soll sogar schon jemand gegeben haben der einen Radarwarner benutzte weil er Paranoia vor der Strahlung hatte und die "Blitzer" deshalb möglichst weiträumig umfahren wollte.. *gg*)
Jedenfalls ein Gesetz mit tausend Löchern!
Einzig die Werbung muß vieleicht ein bisschen besser durchdacht sein,aber sonst ändert sich meiner Meinung nach nichts dadurch..!
Ausserdem kann man all die illegalen Geräte die ich kenne auch für legale Zwecke benutzen...
(es soll sogar schon jemand gegeben haben der einen Radarwarner benutzte weil er Paranoia vor der Strahlung hatte und die "Blitzer" deshalb möglichst weiträumig umfahren wollte.. *gg*)
Jedenfalls ein Gesetz mit tausend Löchern!
Einzig die Werbung muß vieleicht ein bisschen besser durchdacht sein,aber sonst ändert sich meiner Meinung nach nichts dadurch..!
Hier nochmal ausführlich zu dem neuen Gesetz:
(in anderem Bord gefunden)
Die Bundesregierung hat ab sofort den Verkauf von Geräten zum Knacken von Settop-Boxen für verschlüsselte Fernseh- oder Rundfunkprogramme unter Strafe gestellt. Herstellung, Werbung und Wartung von entsprechenden Umgehungsvorrichtungen sind von nun an strafbar oder können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bezahldienste spielen im Bereich der Informations- und Kommunikationsdienste und im Rundfunk europaweit eine immer größere Rolle. Beispiele sind die Pay-TV-Angebote im Rundfunkbereich, Video-on-Demand und andere individuell im Internet abrufbare Dienste. Häufig nutzen Anbieter technische Verfahren, z. B. Decoder, um den Zugang auf ihre Kunden zu beschränken.
Mit dem "Gesetz zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten (Zugangskontrolldiensteschutzgesetz - ZKDSG)" das am 23. März 2002 in Kraft tritt, soll die gewerbsmäßige Verbreitung von "Vorrichtungen" verhindert werden, die dazu bestimmt sind, den geschützten Zugang von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Tele- und Mediendiensten zu überwinden. Die Herstellung, Werbung und Wartung von entsprechenden Umgehungsvorrichtungen sind von nun an strafbar oder können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bundesminister Dr. Werner Müller: "Dieser notwendige Schutz sorgt für mehr Investitionssicherheit bei den Anbietern von Bezahldiensten." Dies wird die Entwicklung neuer Informationsdienste der nächsten Generation mit der Hochgeschwindigkeitsübertragung von Sprache, Daten, Grafiken sowie von umfangreichem Video- und Fernsehmaterial beschleunigen und damit zugleich die rasche Markteinführung der modernen Technologien eines breiten Internet-Zugangs insbesondere über Telefonnetz (DSL), Mobilfunk (UMTS) und Breitbandkabel wirksam flankieren.
Mit dem Inkrafttreten des ZKDSG wird der Rechtsrahmen für E-Commerce um einen weiteren Baustein ergänzt. Bereits im letzten Jahr sind mit dem Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und der Neufassung von Signaturgesetz und -verordnung grundlegende Gesetzgebungsmaßnahmen realisiert worden.
Also für mich ist das größtenteils nur heisse Luft!
Viel wird sich durch dieses Gesetz nicht ändern (wie schon gesagt).
(in anderem Bord gefunden)
Die Bundesregierung hat ab sofort den Verkauf von Geräten zum Knacken von Settop-Boxen für verschlüsselte Fernseh- oder Rundfunkprogramme unter Strafe gestellt. Herstellung, Werbung und Wartung von entsprechenden Umgehungsvorrichtungen sind von nun an strafbar oder können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bezahldienste spielen im Bereich der Informations- und Kommunikationsdienste und im Rundfunk europaweit eine immer größere Rolle. Beispiele sind die Pay-TV-Angebote im Rundfunkbereich, Video-on-Demand und andere individuell im Internet abrufbare Dienste. Häufig nutzen Anbieter technische Verfahren, z. B. Decoder, um den Zugang auf ihre Kunden zu beschränken.
Mit dem "Gesetz zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten (Zugangskontrolldiensteschutzgesetz - ZKDSG)" das am 23. März 2002 in Kraft tritt, soll die gewerbsmäßige Verbreitung von "Vorrichtungen" verhindert werden, die dazu bestimmt sind, den geschützten Zugang von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Tele- und Mediendiensten zu überwinden. Die Herstellung, Werbung und Wartung von entsprechenden Umgehungsvorrichtungen sind von nun an strafbar oder können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bundesminister Dr. Werner Müller: "Dieser notwendige Schutz sorgt für mehr Investitionssicherheit bei den Anbietern von Bezahldiensten." Dies wird die Entwicklung neuer Informationsdienste der nächsten Generation mit der Hochgeschwindigkeitsübertragung von Sprache, Daten, Grafiken sowie von umfangreichem Video- und Fernsehmaterial beschleunigen und damit zugleich die rasche Markteinführung der modernen Technologien eines breiten Internet-Zugangs insbesondere über Telefonnetz (DSL), Mobilfunk (UMTS) und Breitbandkabel wirksam flankieren.
Mit dem Inkrafttreten des ZKDSG wird der Rechtsrahmen für E-Commerce um einen weiteren Baustein ergänzt. Bereits im letzten Jahr sind mit dem Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr und der Neufassung von Signaturgesetz und -verordnung grundlegende Gesetzgebungsmaßnahmen realisiert worden.
Also für mich ist das größtenteils nur heisse Luft!
Viel wird sich durch dieses Gesetz nicht ändern (wie schon gesagt).
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