Ich habe die Frage schonmal in einem andren Forum gestellt, wo miur aber auch niemand eine Antwort geben konnte.
Vielleicht weiß es hier jemand
Warum ist die Polizei eine Sache der Länder, und des Bundes(Fahrzeuge,Gehäler,etc) und die Feuerwehr eine Sache der Städte und Gemeinden??
Vielleicht weiß es hier jemand
Warum ist die Polizei eine Sache der Länder, und des Bundes(Fahrzeuge,Gehäler,etc) und die Feuerwehr eine Sache der Städte und Gemeinden??
Weil wenn man jetzt annehmen würde das du ein Raüber wärst oder ein Schwerverbrecher dann geht das doch auch die anderen Lander etwas an. Aber wenn jetzt ein Feuer brennt muss man ja nicht gleich das ganze Land in Alarmbereitschaft setzten.
Das ist jedensfalls meine Vermutung.
Das ist jedensfalls meine Vermutung.
Ich meinet eher warum der Staat, der Polizei glaich ndas Geld in Aa schiebt
und die Feuerwehr das über die Stäfte bekommt
und die Feuerwehr das über die Stäfte bekommt
Wahrscheinlich weil im Deutschen Grundgesetz geregelt ist, dass die Innere Sicherheit Bundessache ist. Und die Feuerwehr Ländersache. Und das betreffende Bundesland, das du jetzt meinst wird in seiner Verfassung wohl die Feuerwehr als Gemeindeangelegenheit festschreiben.
Es ist ja auch seltsam, dass (in Österreich) Volksschulen von der Stadt, Hauptschulen vom Land und Gymmnasien vom Bund gezahlt werden.
Es ist ja auch seltsam, dass (in Österreich) Volksschulen von der Stadt, Hauptschulen vom Land und Gymmnasien vom Bund gezahlt werden.
Ich habe mir das Grundgesetz jetzt einmal angesehen.
Artikel 73
Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
[...]
10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder
a) in der Kriminalpolizei,
[...]
c) zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete
Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung;
Artikel 74a
(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich ferner auf die Besoldung und Versorgung der Angehörigen
des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, soweit dem
Bund nicht nach Artikel 73 Nr. 8 die ausschließliche Gesetzgebung zusteht.
Daraus schließe ich, dass das Polizeiwesen prinzipiell Ländersache ist. Der Bund kann sich in der Besoldung aber einschalten. Im Bereich Kriminalpolizei hat der Bund außerdem volle Kompetenzen.
Die Feuerwehr ist nicht Bundessache, also Landessache, die aber offensichtlich in einigen oder allen Bundesländern an die Gemeinden weitergegeben wird.
Artikel 73
Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
[...]
10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder
a) in der Kriminalpolizei,
[...]
c) zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete
Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung;
Artikel 74a
(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich ferner auf die Besoldung und Versorgung der Angehörigen
des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, soweit dem
Bund nicht nach Artikel 73 Nr. 8 die ausschließliche Gesetzgebung zusteht.
Daraus schließe ich, dass das Polizeiwesen prinzipiell Ländersache ist. Der Bund kann sich in der Besoldung aber einschalten. Im Bereich Kriminalpolizei hat der Bund außerdem volle Kompetenzen.
Die Feuerwehr ist nicht Bundessache, also Landessache, die aber offensichtlich in einigen oder allen Bundesländern an die Gemeinden weitergegeben wird.
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