Verkaufsbörse (Internet)

Verkaufsbörse (Internet)

Weis jemand, wo man was im Internet verkaufen kann, ohne dass man 18 Jahre alt sein muss und vielleicht noch ein Foto dazustellen kann?
Ebay. Du mußt nicht nachweisen, daß Du noch keine 18 Jahre alt bist. Ggf. melde Deine Eltern an.
PS: Falsches Forum.
@Renè: nachweisen nicht, aber in den allgem. geschäftsbedingungen mußt du deine volljährigkeit bestätigen.


§ 2 Anmeldung, Sperrung, Widerruf und Kuendigung
(1)....

(2) Die eBay-Website steht nur juristischen Personen und unbeschraenkt geschaeftsfaehigen natuerlichen Personen offen. Insbesondere Minderjaehrige duerfen die eBay-Website nicht nutzen.


ich möchte nicht mit einem minderjährigen geschäfte machen gegen den ich im nachhinein keine juristischen schritte einleiten kann wenn es zum streit kommen sollte.
Dann haften doch seine Eltern ...
"Nicht jeder kann einen Vertrag schließen. Voraussetzung dafür, einen Vertrag zu schließen, ist die Geschäftsfähigkeit. Geschäftsfähig ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist.

1. Geschäftsunfähig ist

wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat und

wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Verträge, die von Geschäftsunfähigen "geschlossen" werden, kommen gar nicht erst zustande, d.h. wenn ein Fünfjähriger ein Brötchen kauft, hat er zwar bezahlt und auch ein Brötchen, einen entsprechenden Kaufvertrag, der irgendeine Verpflichtung begründet, gibt es aber nicht.

2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Zwischen der Vollendung des 7. und 18. Lebensjahres sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie zwar einen Vertrag schließen können. Allerdings bedarf der Vertrag regelmäßig der Genehmigung durch die Eltern. Wird diese Genehmigung nicht erteilt, gilt der Vertrag als nicht geschlossen, so dass keine Verpflichtungen aus ihm entstehen."
oh danke, das hat mich ehrlichgesagt irgendwo interesiert!
Geschäftsunfähig: wenn man das 7 Lebensjahr wie Katja schon sagte nicht vollendet hat
unmündig Jungendlicher: 7-14 Jahre Können z.b. nur so Sachen wie Zuckerl oder anderen Krimschkramsch kaufen jedoch nicht grosse Sachen wie z.b. Fernseher
Mündig Jugendliche: 14-18 Jahre Man kann sich schon mehr kaufen. Eltern können müssen aber nicht anwesend sein z.b. Computerspiele und solches Zeugs.
Vollgeschäftsfähig: 19 Jahre. Man hat keine Einschränkungen mehr und kann alles kaufen was man will. Naja aber nur wenn man es sich leisten kann.

Ihr könnt mich von mir aus schlagen aber ich wollte einfach mal mein Wissen loswerden was ich mir von der Schule gemerkt habe. Smiley
warum schlagen? ich finde das interesant. das mit 14-18 müssen eltern nicht anwesend sein gilt bei computer spielen doch LEIDER nur wen sie dür das alter sind.
Komm drauf an welches Geschäft Holzhammer. Ich kenne ein Geschäft da habe ich mir mit 16 Resident Evil gekauft obwohl es erst ab 18 war und keiner hat nach meinen Alter gefragt. Aber stimmt schon bei brutalen Spielen müssen die Eltern natürlich schon dabei sein.
ich kenne in meiner stadt nur ein geschäfft wo man sich für die altersfreigabe interessiert und es gibt 19. ich habe mir mit 12 resident evil 1 gekauft und es hat niemanden interessiert.
ich hoffe auch das es niemanden interesiert wenn ich spiele die nicht für mein alter sind kaufe. wie das bei andren ist müssen die mit ihren eltern ausmachen.
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