Aus für Napster (Film und Musik)

Aus für Napster (Film und Musik)

Ein Berufungsgericht in San Francisco hat entschieden, dass der Internet-Tauschring Napster den Austausch von urheberrechtlich geschütztem Material einstellen muss. Damit bestätigte das Gericht im Wesentlichen ein Urteil vom Juli 2000, das auf Antrag der Musikindustrie erging, später auf Antrag von Napster aber wieder aufgehoben wurde. Ferner entschieden die drei Bundesrichter, die Tauschbörse könne für die Verletzung von Urheberrechten verantwortlich gemacht werden.
Kein urheberrechtlich geschütztes Material
Das Unternehmen müsse verhindern, dass seine Nutzer Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material erhielten, heißt es in dem 58-seitigen Urteil. Napster hatte darauf verwiesen, ein solches Urteil bedeute die Schließung des Unternehmens. Der Verband der US-Musikindustrie (RIAA) wertete die Entscheidung als klaren Sieg. Die RIAA-Vorsitzende Hilary Rosen sagte, das Gericht habe in jedem Punkt dem Antrag des Verbands stattgegeben.

320 Millionen Euro Schaden durch Napster
Die fünf Unternehmen Sony, Warner, BMG, EMI und Universal hatten das kalifornische Unternehmen im Dezember 1999 verklagt und ihm den illegalen Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Musikwerken vorgeworfen. Der RIAA bezifferte seine Verluste damals auf mehr als 300 Millionen Dollar (rund 625 Millionen Mark/320 Millionen Euro).

Zukunft als Abo-Dienst?
Im Herbst vergangenen Jahres ging Napster eine Allianz mit dem Bertelsmann-Konzern ein. Daraufhin zog BMG, die Bertelsmann Music Group, ihre Klage zurück. In der Verbindung mit Bertelsmann soll das bisher kostenlos genutzte Netz in ein Abonnement-System umgewandelt werden. Von den Einkünften sollen Urheberrechtsgebühren an die Copyright-Inhaber gezahlt werden.

Bertelsmann begrüßt Urteil
Bertelsmann nannte die Gerichtsentscheidung einen wichtigen Schritt nach vorne. "Sie hilft die berechtigten Ansprüche von Copyright-Inhabern und die wichtigen Interessen der Napster-Nutzer auf eine gemeinsame Basis zu bringen." Es müsse sichergestellt werden, dass die Künstler, Rechteinhaber und die Musikindustrie bezahlt werden, Napster müsse aber in die Lage versetzt werden, Millionen von Musikliebhabern einen erstklassigen Filesharing Service (Dateiaustausch) anzubieten.

Massenansturm vor dem Urteil
Mit Hilfe des Napster-Programms konnte sich bislang jeder Computernutzer zehntausende Musiktitel kostenlos über das Internet herunterladen. Deren Nutzerzahl wird auf über 50 Millionen weltweit geschätzt. Vor dem mit Spannung erwarteten Urteil hatten Hunderttausende von Fans noch einmal kostenlos zugegriffen. In einem Massenansturm auf die Website haben nach Angaben von "tecchannel.de" über eine halbe Million Menschen ihre Musikdateien zum Tausch angeboten, etwa 300.000 mehr als an gewöhnlichen Tagen.

http://www.t-online.de/computer/index/newcox07.htm
Auch bei Scour findet das gleich statt. Doch was soll das, die Suche nach MP3-Titeln oder was auch immer wird dadurch ein wenig komplizierter und das einzige was man dadurch erreicht, ist ein Ausweichen auf dezentrale Systeme wie etwa Gnutella oder ähnliche.
So ein verdammter Mist! Jetzt muss man wieder auf Page´s umsteigen.
Nein, Mr. X, vorlaeufig noch nicht! Alles in Allem ist das nur ein grosses Theater, da sich die Musikindutrie schon im klaren darueber ist, das Napster die Verkaufszahlen gefoerdetrt hat und nicht das Gegenteil! Mit dem Rummel erreichen Sie aber einen Napterboom, den Bertelsmann im Sommer dann wunderbar ausnutzen kann!

http://www.mogelpower.de/aktuell/

MfG
GB
tja auf pages hab ich bisher immer nur gesucht
OH NEIN!
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